Notre site web est optimisé pour les navigateurs plus récents que le vôtre. Vous pouvez poursuivre avec votre navigateur actuel, mais soyez conscient que certaines fonctions pourraient ne pas être disponibles. Nous nous excusons pour ce désagrément.
Durch den CKK-Reisebeistand werden zahlreiche medizinische Kosten während des Auslandsaufenthalts erstattet. Zur Berechnung der Kostenerstattung wird zwischen Behandlungskosten im Wert von weniger als 200 Euro und von mehr als 200 Euro unterschieden.
Die Behandlungskosten liegen unter 200 Euro
Staaten der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Nord-Mazedonien
Wenn die Gesamtkosten unter 200 Euro liegen, haben Sie Anspruch auf Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 75% der Gesamtsumme.
Beispiel
Gesamtkosten für eine Behandlung in Frankreich: 180 Euro.
Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 135 Euro (In Frankreich liegt der Erstattungsanspruch bei 75% der Behandlungskosten).
Algerien, Marokko, Türkei und Serbien
Hier haben Sie gegebenenfalls lediglich Anspruch auf Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zwischen Belgien und diesen Staaten gibt es für Selbständige im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Abkommen für ambulante Behandlungen. Daher besteht für Selbständige kein Erstattungsanspruch für Gesundheitsleistungen im Wert unter 200 Euro.
Tunesien
Bei Behandlungskosten müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen vor Ort wenden. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie in Belgien keinen Erstattungsanspruch mehr.
Zwischen Belgien und Tunesien gibt es für Selbständige im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Gesundheitsleistungen kein Abkommen. Daher besteht für Selbständige kein Erstattungsanpsruch für Gesundheitsleistungen im Wert unter 200 Euro.
Australien
Bei Behandlungskosten müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen vor Ort wenden. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie in Belgien keinen Erstattungsanspruch mehr.
Andere Staaten
Bei Behandlungskosten unter 200 Euro besteht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Gesundheitsleistungen kein Abkommen mit diesen Staaten. Daher besteht kein Erstattungsanpsruch.
Die Behandlungskosten liegen über 200 Euro
Mutas übernimmt fast alle Unkosten abzüglich eines Selbstbehalts in Höhe von 60 Euro (bzw. maximal 25 Euro für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben).
Beispiel 1
Gesamtkosten für eine Behandlung in Frankreich: 300 Euro.
Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe von 240 Euro für Versicherte ohne Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung.