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Versorgungsverlauf bei Essstörungen

Der Versorgungsverlauf für Essstörungen ermöglicht einen Behandlungsplan für junge Menschen bis einschließlich 23 Jahre, die an Anorexie, Bulimie oder Esszwang leiden.

Für wen? 

Das Kind oder der Jugendliche bis einschließlich 23 Jahre, bei dem eine der folgenden Diagnosen gestellt wurde: Anorexie, Bulimie oder binge eating disorder (Esszwang mit fehlendem Kompensationsverhalten). 

Welche Leistungen werden vollständig erstattet? 

  • Maximal 30 Einzelsitzungen (10 Unterstützungssitzungen und 20 Behandlungssitzungen) pro Zwölfmonatszeitraum bei einem Psychologen der ersten Linie der einem Vertrag mit einem Netzwerk für mentale Gesundheit beigetreten ist (entweder das Netzwerk für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 23 Jahre oder das Netzwerk für Erwachsene ab 15 Jahre), zu denen Gruppensitzungen hinzukommen können.
  • Maximal 15 Sitzungen pro Jahr bei einem Ernährungsberater, der einem Vertrag mit einem Netzwerk für mentale Gesundheit „Kinder und Jugendliche“ beigetreten ist.

Infos zu den Leistungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens finden Sie beim Netzwerk Mentale Gesundheit unter mentale-gesundheit.be

Wenn eine intensivere oder fortschrittlichere Versorgung erforderlich ist, können der junge Patient und seine Familie in ein Teilzeittherapieprogramm aufgenommen werden, das unter anderem eine Multifamilientherapie beinhaltet. Die Behandlung kann ambulant oder stationär in einem Krankenhaus des Netzwerks für mentale Gesundheit oder in einem Krankenhaus mit einer Referenzabteilung für Essstörungen durchgeführt werden.