Erstattung Gluten-Unverträglichkeit und spezielle Ernährung

Zöliakie ist eine Gluten-Unverträglichkeit. Menschen mit Zöliakie haben Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 38 € pro Monat zur Finanzierung der besonderen Ernährungsweise, die sie für ihre Behandlung benötigen.

Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung

Zöliakie ist eine chronische Erkrankung, die zu einer mangelhaften Aufnahme des in bestimmten Getreidearten (Weizen, Gerste, Roggen…) vorhandenen Glutens führt. Das einzige wirksame Behandlungsverfahren ist der Verzicht auf Nahrungsmittel, die Gluten enthalten. Sie müssen durch glutenfreie Getreidearten ersetzt werden. 

Menschen mit Zöliakie haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf 38 € pro Monat zur Finanzierung ihrer besonderen Ernährungsweise. Diese Pauschale wird für die durch den Vertrauensarzt genehmigte Zeitspanne jeden Monat automatisch gezahlt. 

Bedingungen, um die Zöliakie-Pauschale in Anspruch nehmen zu können 

Um diese Pauschale von 38 € in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine der folgenden Unverträglichkeiten oder Allergien aufweisen: 

  • Gluten-Unverträglichkeit (Zöliakie)
  • Dermatitis herpetiformis (Hautmanifestation der Zöliakie)
  • Gluten- oder Gliadin-Allergie
  • Getreidemehl-Allergie

Es ist auch notwendig, die Genehmigung des Vertrauensarztes zu erhalten.

Antrag auf Genehmigung des Vertrauensarztes

  • Bei Zöliakie oder Dermatitis herpetiformis: Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse das ausgefüllte Antragsformular, begleitet von einem Bericht Ihres Facharztes für Magen- und Darmerkrankungen, Dermatologen oder Kinderarztes. Der Bericht muss die Ergebnisse einer Blutanalyse sowie einer Darmbiopsie detailliert angeben.
  • Bei Gluten-, Gliadin- oder Getreidemehl-Allergie: Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse das durch einen Kinderarzt oder Facharzt für Lungenerkrankungen ausgefüllte Antragsformular.

Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie automatisch den monatlichen Pauschalbetrag von 38 €.

Antrag auf Verlängerung der Genehmigung

Die Genehmigung des Vertrauensarztes gilt zwei Jahre. Im Anschluss kann eine Verlängerung beantragt werden. 

Der Antrag auf Verlängerung muss folgende Angaben enthalten:

  • der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit dieser besonderen Ernährungsweise erklären
  • Sie müssen ehrenwörtlich erklären, dass Sie diese Ernährungsanweisungen strikt befolgen