Chronische Niereninsuffizienz

Leiden Sie an chronischer Niereninsuffizienz? Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet in manchen Fällen die Fahrtkosten zum Dialysezentrum. Kinder mit chronischer Niereninsuffizienz können auch eine monatliche Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen.

Kostenbeteiligung bei chronischer Niereninsuffizienz

  • Kostenbeteiligung für Transportkosten zur Dialyse
  • Monatlicher Festbetrag für Kinder mit chronischer Niereninsuffizienz
  • Versorgungsverlauf: Vertrag zwischen einer Person mit Niereninsuffizienz und ihren Ärzten (Hausarzt und Facharzt), um die Überwachung der Behandlung zu optimieren

Fahrten zur Dialyse

Wenn Sie selbst oder eines Ihrer Kinder dialysepflichtig sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) zwischen Wohnsitz und Dialysezentrum in folgenden Situationen:

  • Bei Dialyse-Sitzungen, wenn Sie oder Ihr Kind ambulant in einem Dialysezentrum behandelt werden.
  • Bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in einem Dialysezentrum, wenn Sie oder Ihr Kind die Dialyse zu Hause erhalten.

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?

Die Beträge unterscheiden sich je nach den Verkehrsmitteln, die Sie benutzen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Die Kosten werden Ihnen vollständig erstattet. 
  • Andere Transportmittel: Wir zahlen 0,34 €/km (ab 01. Januar 2024) auf der Grundlage der effektiven Entfernung (Hin- und Rückfahrt) zwischen Ihrem tatsächlichen Wohnort und dem Dialysezentrum.
  • Fahrgemeinschaft (mehrere Patienten benutzen das gleiche Fahrzeug, um gemeinsam zum Dialysezentrum zu fahren):
    Die Entfernungen werden wie folgt berechnet: Summe der Entfernungen zwischen den tatsächlichen Wohnorten der einzelnen Patienten + Entfernung zwischen dem Dialysezentrum und dem Wohnort des zuletzt zugestiegenen Patienten. Die Kostenbeteiligung wird dem Patienten gewährt, dessen Wohnort am weitesten vom Dialysezentrum entfernt ist. Seine Krankenkasse muss daher den Krankenkassen der anderen Patienten mitteilen, dass die Kostenbeteiligung überwiesen wurde.

In folgenden Fällen gibt es keine Kilometerbegrenzung:

  • Wenn sich der Wohnort des Begünstigten mehr als 30 km vom nächsten Dialysezentrum befindet.
  • Wenn der Begünstigte unter 14 Jahre alt ist.
  • Wenn der über 14-jährige Begünstigte sich zu einem angepassten Dialysezentrum begeben muss (auf der Grundlage der Zustimmung des Kollegiums der leitenden Ärzte des LIKIV).

Wie reicht man einen Antrag ein?

Lassen Sie vom Dialysezentrum ein Antragsformular für die Beteiligung an den Transportkosten ausfüllen und schicken Sie es an Ihre Krankenkasse, um Ihre Erstattung zu erhalten:

Chronische Niereninsuffizienz bei Kindern

Wenn Ihr Kind an einer chronischen Niereninsuffizienz leidet und bestimmte Bedingungen erfüllt, gewährt die CKK Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 30 €. Diese Kostenbeteiligung dient zur Deckung der Ausgaben für spezielle Nahrung, die ein Kind mit Niereninsuffizienz benötigt.

Wer kann diese Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen?

Um diese Kostenbeteiligung zu erhalten, muss Ihr Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • unter 18 Jahre alt sein
  • unter einer chronischen Niereninsuffizienz leiden, dialysepflichtig sein oder eine glomeruläre Filtrationsrate unter 30 ml/min aufweisen
  • unter Ernährungsproblemen leiden oder besondere Nahrungsmittelzusätze benötigen
  • die entsprechende Diagnose muss von einem Facharzt für Kinderkrankheiten gestellt werden, der in einer Einrichtung zur Behandlung von Nierenproblemen bei Kindern praktiziert
  • die entsprechende Mitteilung ist dem Vertrauensarzt der Krankenkasse zu übersenden

Wie lange wird diese Kostenbeteiligung gewährt?

Der erste Bescheid eröffnet den Anspruch auf einen monatlichen Festbetrag von 30 € für ein Jahr. Dieser Festbetrag wird alle drei Monate von der Krankenkasse überwiesen. Nach dem ersten Jahr wird die Niereninsuffizienz vom Facharzt erneut beurteilt. Wenn sich herausstellt, dass die Behandlung fortgesetzt werden muss, reicht der Facharzt einen Verlängerungsantrag beim Vertrauensarzt der Krankenkasse ein. Diese Verlängerung gilt für fünf Jahre.