Radiologie: Honorarzuschläge nur noch begrenzt erlaubt

Seit dem 4. Dezember 2023 dürfen Krankenhäuser für komplexe bildgebende Verfahren keine zusätzlichen (übertariflichen) Honorare mehr berechnen, wenn diese an Wochentagen vor 18 Uhr ambulant durchgeführt werden (d.h. wenn der Patient nicht im Krankenhaus behandelt wird), oder wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt.

Honorarzuschläge sind daher für komplexe bildgebende Verfahren untersagt:

  • wenn sie zwischen 8:00 und 18:00 Uhr an Werktagen durchgeführt werden
  • ODER wenn der verschreibende Arzt auf der Verordnung angibt, dass eine dringende medizinische Notwendigkeit besteht.

Betroffen sind CT- und MRT-Untersuchungen (CT-, PET-, PET-CT-, PET-MRT-, SPECT-CT- und MRT-Untersuchungen).

Ausnahmen bestehen unter bestimmten Bedingungen

Nachts (zwischen 18 Uhr und 8 Uhr), an Wochenenden und Feiertagen sind Honorarzuschläge weiterhin erlaubt, aber nur unter folgenden Bedingungen:

  • Dieser Termin muss vom Patienten ausdrücklich gewünscht worden sein, mit seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung;

UND

  • bei der Terminvereinbarung muss der Patient über die mit der Untersuchung verbundenen Honorarzuschläge, deren Höhe und die Möglichkeit, einen Termin zu einem anderen Zeitpunkt ohne Zuschläge zu beantragen, informiert worden sein.

Termine ohne Zuschläge

Die Frist für einen Termin kann je nach den gewünschten Zeitfenstern variieren. Das Krankenhaus muss jedoch in der Lage sein, Termine ohne Zuschläge innerhalb eines angemessenen Zeitraums (je nach Dringlichkeit und Erkrankung) anzubieten.

Wenn das Krankenhaus also keine freien Kapazitäten hat oder keinen Termin innerhalb eines angemessenen Zeitraums außerhalb von Nächten, Feiertagen oder Wochenenden anbieten kann, darf daher kein Zuschlag berechnet werden.

Einige Tipps, um böse Überraschungen zu vermeiden

Bitten Sie den Arzt, der die Untersuchung anordnet, auf der Verordnung anzugeben, in welchem Zeitraum die Untersuchung durchgeführt werden muss, insbesondere wenn er sie für dringend hält.

Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen, in denen Sie sich mit zusätzlichen Kosten einverstanden erklären. Es sei denn, Sie haben darum gebeten, dass die Prüfung außerhalb der normalen Arbeitszeiten, an einem Feiertag oder am Wochenende stattfindet.

Informieren Sie sich über die Höhe der anfallenden Zuzahlungen, wenn Sie sich dahingehend entscheiden. Das Krankenhaus muss Ihnen einen konkreten Betrag in Euro nennen können.

Lassen Sie sich einen Zahlungsbeleg ausstellen und bewahren Sie diesen auf.

Was tun, wenn es Probleme gibt?

Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren CKK-Kundenberater. Falls nötig, wird dieser Sie an die Mitgliederinteressenvertretung verweisen.