Arbeitsunfähigkeit und Aufenthalt in Belgien oder im Ausland
Sie sind arbeitsunfähig krankgeschrieben, beziehen Arbeitsunfähigkeitsleistungen und möchten verreisen. Welche Schritte müssen Sie unternehmen?
Wenn Sie in Belgien oder im Ausland reisen möchten, müssen Sie Ihre Krankenkasse immer mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise benachrichtigen (idealerweise mindestens 6 Wochen vor der Abreise). Je nach Reiseziel kann eine Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich sein. Diese Information ist ebenfalls hilfreich, um Ihre Termine mit dem Vertrauensarzt zu planen.
Planung Ihrer Termine mit dem Vertrauensarzt
Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit kann der Vertrauensarzt Sie zu einer medizinischen Kontrolle einladen. Diese Termine finden in der Regel im 4., 7. und 11. Monat der Arbeitsunfähigkeit statt und danach, bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit, in regelmäßigen Abständen ab dem 2. Jahr Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Ihre Anwesenheit bei diesen Terminen ist verpflichtend. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Aufenthalt in Belgien oder im Ausland (spätestens 15 Tage vor der Abreise, vorzugsweise jedoch 6 Wochen im Voraus), damit wir dies bei der Planung Ihrer Termine mit dem Vertrauensarzt soweit wie möglich berücksichtigen können.
- Ein versäumter Termin kann zur Aussetzung Ihrer Geldleistungen führen
- Ein Aufenthalt in Belgien oder im Ausland gilt nicht als gültige Entschuldigung, einer Einladung des Vertrauensarztes nicht nachzukommen.
- Ihr Aufenthalt ist in weniger als 15 Tagen geplant? Nehmen Sie Kontakt mit der CKK auf.
Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz
Sie reisen in ein Land der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz? Füllen Sie dieses Formular so bald wie möglich und mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise aus, um den Vertrauensarzt über Ihre Reise zu informieren.
Wichtig: Dieses Formular ist auch für einen Aufenthalt in Belgien notwendig.
Andere Länder
Falls Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen, das nicht die Schweiz, Island, Norwegen oder Liechtenstein ist, müssen Sie vor Ihrer Abreise die Genehmigung des Vertrauensarztes einholen. Füllen Sie dieses Formular mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise aus, um die Genehmigung des Vertrauensarztes einzuholen.
Falls der Aufenthalt innerhalb des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit stattfindet, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die vollständige Dauer des Aufenthalts abdecken.
Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht übermittelt haben, lassen Sie sie uns über dieses Formular zukommen.
Mutas: Gesundheitsbeistand im Ausland
Die Gesundheitsbeistand im Ausland der CKK (Mutas) begleitet Sie und erstattet Ihre dringenden medizinischen Kosten, wenn Sie während eines Aufenthalts im Ausland krank werden oder einen Unfall erleiden. Wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden, gelten besondere Bedingungen. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse mindestens einen Monat vor Ihrer Abreise.

Mutas: Gesundheitsbeistand im Ausland
WeiterlesenGeplante Behandlungen im Ausland
Begeben Sie sich für eine geplante Behandlung ins Ausland? Weitere Informationen zu den erforderlichen Schritten finden Sie unter Geplante Behandlungen und Reha im Ausland.
Unterlagen für die Reise
Damit Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)* digital immer dabei haben, laden Sie die App Meine CKK herunter.
Wenn Sie nach Algerien, Albanien, Tunesien, Türkei, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro oder Marokko verreisen, müssen Ihnen andere Dokumente ausgestellt werden: Stellen Sie hier Ihren Antrag.
*Die EKVK ist in den folgenden Ländern gültig: Australien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Nordmazedonien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
