Transgenderperson: Rückerstattungen und Hilfen

Wenn Sie eine Transperson (transsexuell oder Transgender) sind, stellen Sie sich vielleicht viele Fragen zu der Hilfe, Unterstützung und Begleitung, die die CKK Ihnen durch ihre verschiedenen Dienstleistungen und Erstattungen bieten kann. Obwohl jede Transition einzigartig ist, möchten wir alle Informationen, die Sie möglicherweise benötigen, an einem Ort zusammenfassen.

Gesetzlicher Transition: Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags

Seit dem Gesetz vom 25. Juni 2017 sind keine medizinischen Voraussetzungen mehr erforderlich, um seinen Vornamen oder den Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde und im Personalausweis zu ändern.
Die verschiedenen zu befolgenden Verfahren sind in dieser Broschüre aufgeführt: https://justice.belgium.be/sites/default/files/trans_a5_fr.pdf

Sobald die Änderung(en) vorgenommen wurde(n), wird die CKK automatisch über die Änderung(en) informiert und ändert ihre Datenbank entsprechend. Sobald die Änderung vorgenommen wurde, zögern Sie nicht, neue, aktualisierte Krankenkassenaufkleber zu bestellen.

Achtung: Die Änderung Ihrer Geburtsurkunde bedeutet auch eine Änderung der Nationalregisternummer, die von vielen Verwaltungseinrichtungen verwendet wird. Denken Sie daher unbedingt daran, sie über die Änderung zu informieren! Es besteht auch die Gefahr, dass die Vorgeschichte nicht aufbewahrt wird (z. B. für die Krankenakte).

Psychologische Betreuung

Vor, während oder nach Ihrer Transition kann psychologische Unterstützung notwendig sein, um die damit verbundenen Veränderungen besser zu bewältigen.
Die CKK erstattet Ihre psychologische Beratungen bis zu 20 €/Sitzung, bei einer Obergrenze von 360 € pro Jahr und Person.

Ein „Gender-Team“ in Anspruch nehmen

In Belgien gibt es derzeit zwei „Gender-Teams“, in Gent und in Lüttich. Diese multidisziplinären Teams aus Gesundheitsfachkräften können Sie bei Ihrer Transition begleiten.
Ihr Weg beginnt notwendigerweise mit einer psychologischen Betreuung (10 Sitzungen). Diese Sitzungen können Ihnen von der CKK bis zu einem Betrag von 20 €/Sitzung erstattet werden, sofern die Betreuung durch einen Leistungserbringer erfolgt, der bei der belgischen Psychologenkommission eingetragen ist und/oder über eine Genehmigung und/oder Zulassung des FÖD Volksgesundheit verfügt und/oder in einer von der CKK anerkannten kollektiven Struktur tätig ist.

Die Leistungen des Gender-Teams werden teilweise vom LIKIV gedeckt (Pflichtversicherung), sodass nur der gesetzliche Eigenanteil zu zahlen ist

Hormonelle Behandlung

Einer der ersten Schritte einer Transition stellt oft die Einnahme von Hormonen dar, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Diese werden Ihnen von einem Endokrinologen verschrieben, auf der Grundlage eines von einem Psychologen verfassten Attests, das bestätigt, dass es keine Kontraindikationen für die Einnahme von Hormonen gibt – das Attest des Psychologen ist seit 2018 nicht mehr erforderlich, dennoch wird eine ärztliche Beratung weiterhin empfohlen. Die Einnahme von Hormonen kann ab dem Alter von 16 Jahren beginnen.

Die Einführung dieser Behandlung erfordert mehrere Termine bei Ihrem Endokrinologen sowie mehrere Blutuntersuchungen (im ersten Jahr alle 3 Monate, danach alle 6 Monate). Es gibt verschiedene Arten von Hormonen, mit jeweils unterschiedlichem Typ und unterschiedlicher Häufigkeit der Anwendung.

Die CKK erstattet einen Teil Ihrer Beratung beim Endokrinologen sowie die verschiedenen erforderlichen Bluttests.

Veränderung der Stimme

Es gibt zwei Methoden, um die Stimme zu verändern: Operation der Stimmbänder oder Logopädie.

Logopädische Sitzungen werden in der Regel zunächst bevorzugt. Nach einem ersten Diagnosetermin legt der/die Logopäde/in die Anzahl der Sitzungen und die durchzuführenden Übungen fest.
Wenn Sie die Genehmigung im Rahmen der Krankenversicherung erhalten haben, übernimmt die CKK die Erstattung der Eigenanteile bis zur Höhe der vereinbarten Tarife.
Wenn es keine Vereinbarung in der Pflichtversicherung gibt, müssen Sie beim Vertrauensarzt der CKK eine Genehmigung einholen, um eine Erstattung von 10 €/Sitzung bei einem Maximum von 75 Sitzungen pro Behandlung zu erhalten, und zwar ohne Altersbeschränkung.
Diese Vereinbarung kann ein Mal verlängert werden (also 150 mögliche Sitzungen). Neben dem Klang der Stimme wird in den verschiedenen Sitzungen auch an der Intonation, der Artikulation, der Resonanz und dem Wortschatz gearbeitet.

Als Ergänzung zu den logopädischen Sitzungen kommt eine Operation der Stimmbänder in Betracht. Sie ermöglicht es, mit der Frequenz, der Höhe der Stimme zu spielen, aber das ist nicht das einzige Kriterium, das eine als männlich „empfundene“ Stimme von einer als weiblich „empfundenen“ Stimme unterscheidet, weshalb Logopädie vor und nach einer Operation praktisch unverzichtbar ist.

Es gibt verschiedene Methoden: Crico-Thyroplastik, Crico-Thyropexie, Criko-Thyroidapproximation oder Glottoplastik zur Feminisierung der Stimme, Thyroplastik Typ III zur Maskulinisierung der Stimme. Für diese verschiedenen Methoden sollten Sie mit Ihrem Chirurgen die üblichen Tarife besprechen und eine mögliche Erstattung bei Ihrem CKK-Kundenberater überprüfen.

Medizinische Transition: verschiedene Operationen

  • Vaginoplastik: Diese schwere und komplexe Operation erfordert in der Regel einen Krankenhausaufenthalt von 8 bis 9 Tagen und zieht eine Arbeitsunfähigkeit von 6 bis 8 Wochen nach sich.
    Die Kosten für die Operation können zu etwa 80-90 % übernommen werden, wenn sie in Belgien durchgeführt wird: Klären Sie mit Ihrem Chirurgen und Ihrem CKK-Kundenberater ab, welche Kosten Sie selbst zu tragen haben.
  • Mammoplastik: Eine Brustvergrößerung kann gleichzeitig mit einer Vaginoplastik stattfinden und besteht aus dem Einsetzen von Brustprothesen. Diese Operation wird größtenteils erstattet (100 % für die erste Brust, 50 % für die zweite Brust), sofern der Vertrauensarzt zuvor seine Zustimmung gegeben hat.
  • Gesichtsfeminisierung: Diese Operation ist völlig persönlich und kann je nach den Möglichkeiten, die das Gesicht bietet, individuell angepasst werden. Da diese Operation mit ästhetischen Eingriffen verbunden ist, ist sie nicht erstattungsfähig. Die Kosten schwanken zwischen 25.000 und 50.000 €, je nach den verwendeten Techniken und der Dauer der Operation. Anschließend wird den Patient:innen empfohlen, 1-2 Nächte zur Beobachtung im Krankenhaus zu bleiben.
  • Phalloplastie: Als Vorbereitung auf diese Operation ist es notwendig, mit dem Rauchen aufzuhören. Um Ihnen dabei zu helfen, bietet Ihre Krankenkasse 8 Sitzungen zur Unterstützung der Raucherentwöhnung an und bietet Ihnen einen Zuschuss von 30 € für Ihre erste Sitzung und 20 € pro Sitzung für die folgenden 7 Sitzungen. Danach folgen die Operation und der anschließende Krankenhausaufenthalt (ca. 2,5 Wochen). Die Kosten für die Phalloplastie werden je nach Krankenversicherung zu etwa 90 % erstattet. Die Rekonvaleszenz nach dieser Operation ist ziemlich einschneidend: Sie müssen mit einer Arbeitsunfähigkeit von etwa zwei Monaten rechnen.
    Es gibt auch zwei weitere Methoden: die Metaidoioplastik und die Skrotoplastik.
  • Subkutane Mastektomie (Brustentfernung): Diese Operation kann relativ schnell, ab dem Alter von 17 Jahren, durchgeführt werden. Der Krankenhausaufenthalt nach der Operation dauert 1 bis 2 Tage. Die Kosten für die Operation werden zu etwa 90 % übernommen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Chirurgen und Ihrem CKK-Kundenberater, was Sie selbst zahlen müssen.
  • Hysterektomie: Bei dieser Operation werden ein oder mehrere Elemente aus der Gebärmutter, dem Gebärmutterhals, den Eierstöcken und den Eileitern entfernt, wodurch die Person unfruchtbar wird. Nach einer solchen Operation rechnet man in der Regel mit einem Krankenhausaufenthalt von 3 bis 5 Tagen. Die Krankenkasse übernimmt etwa 90 % der Kosten für diesen Eingriff. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Chirurgen und Ihrem CKK-Kundenberater, was Sie selbst bezahlen müssen.
  • Sogenannte „Schönheitsoperationen“: Um Ihre Transition weiter voranzutreiben, können bestimmte Schönheitsoperationen gewünscht werden, z. B. eine Fettabsaugung. Diese Operationen werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Chirurgen nach den Kosten!

Diese verschiedenen Operationen können einen Krankenhausaufenthalt und/oder eine mehr oder weniger lange Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.

Kinderwunsch

Bereits vor Beginn einer Hormonbehandlung sind die Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit von Transgender-Personen spürbar. Außerdem führen die verschiedenen chirurgischen Eingriffe häufig dazu, dass Transgender-Personen unfruchtbar werden. 
Bei einem Wunsch nach einem biologischen Kind ist es daher möglich, Eizellen oder Sperma einzufrieren, entweder vor einer Hormoneinnahme oder nach einer längeren Pause, wenn die Hormoneinnahme bereits begonnen hat. 
Das belgische Gesetz erlaubt es Paaren, von denen ein Partner oder eine Partnerin transgender ist, Kinder zu haben. Je nach Zusammensetzung des Paares gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sind im Rahmen einer Beratung in einer Fruchtbarkeitsklinik zu prüfen sind. 
Wenn in Ihrem Fall eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung möglich ist und bevorzugt wird, sollten Sie wissen, dass die CKK Sie bei diesem Schritt finanziell unterstützt: Sie erhalten unter bestimmten Bedingungen einen Pauschalbetrag von 200 € pro Zyklus der künstlichen Befruchtung (bis zu 6 Zyklen). 
Wenn die Schritte zur künstlichen Befruchtung positiv verlaufen, herzlichen Glückwunsch! Als CKK-Mitglied genießen Sie zahlreiche Vorteilen.