Organspende: Wie registriere ich mich?

In unserem Land warten mehr als 1000 Menschen auf ein neues Leben durch Organtransplantation. Jedes Jahr sterben etwa 100 Menschen, weil es an Spenderorganen mangelt. Ein einzelner Organspender kann bis zu acht Menschenleben retten. Sprechen Sie also mit Ihrer Familie über Organspende und lassen Sie sich registrieren!

Was sagt das Gesetz?

Das Gesetz über Entnahme von Organen und Gewebe legt fest, dass jede Person als Spender gilt, es sei denn, sie teilt ihre Ablehnung offiziell mit. In der Praxis prüfen Ärzte, ob eine Person als Spender registriert ist. Wenn nicht, fragen sie die Angehörigen, wie der Verstorbene zur Organspende stand. Es ist eine schwierige Diskussion in einem schwierigen Augenblick.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Familie über Organspende sprechen, damit sie weiß, was Sie denken. Und dass Sie sich registrieren.

Im Übrigen kommen nicht Organe junger Menschen für eine Spende infrage. Durch den enormen Bedarf an Organen und immer effizientere Medizintechniken können Sie nach Ihrem Tod für andere, unabhängig von Ihrem Alter, den entscheidenden Unterschied machen

Wie kann ich mich als Organspender registrieren?

Die offizielle Registrierung als Spender ist einfach und schnell über das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde möglich.

  • Nehmen Sie Ihren Ausweis mit.
  • Der Mitarbeiter wird Ihnen ein Formular zur Willensäußerung (PDF) vorlegen. Dieses Formular können Sie auch herunterladen und gegebenenfalls auch schon vorher ausfüllen.
  • Der Mitarbeiter wird die Angaben anschließend ins Nationalregister eintragen und Ihnen eine Empfangsbestätigung aushändigen.

Sie ändern Ihre Meinung? Sie können diese Registrierung bei Ihrer Gemeinde widerrufen.

Wie geht das mit der Organspende?

  • Die Organe, die transplantiert werden können, sind: Leber, Lunge, Herz, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm.
  • Nur Patienten mit Hirntod und in einigen Fällen mit Herztod können Spender sein. Der Hirntod bedeutet, dass das Gehirn alle Aktivitäten eingestellt hat, aber das Herz funktioniert noch einige Zeit unter dem Einfluss einer Therapie. Die Atmung wird durch ein Beatmungssystem gesichert.
  • Drei unabhängige Ärzte, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, müssen den Hirntod bestätigen.
  • Wenn ein Patient als Spender infrage kommt, wird der Transplantationskoordinator benachrichtigt.  Er koordiniert den gesamten Ablauf (Vorbereitung und Eingriff).
  • Die Nationalregisternummer wird verwendet, um zu überprüfen, ob die Person als offizieller Spender registriert ist oder ihre Ablehnung mitgeteilt hat. Ist weder das eine noch das andere der Fall, wenden sich die Ärzte an die Angehörigen, um herauszufinden, was der potenzielle Spender denkt.
  • Wenn die Organspende nicht ausdrücklich abgelehnt wurde, prüfen Ärzte, ob der Spender aus medizinischer Sicht geeignet ist und bestimmen die Art des Gewebes.
  • Eurotransplant wird dann benachrichtigt. Eurotransplant ist der Zusammenschluss von Transplantationszentren in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Ungarn, Kroatien und Slowenien.
  • Eurotransplant durchläuft die Wartelisten und prüft, für welches Organ der potenzielle Empfänger die größten Erfolgsaussichten hat.
  • Die Organe werden entnommen und an verschiedene Transplantationszentren in Belgien und im Ausland geschickt. Die Transplantation wird dann durchgeführt.
  • Der Empfänger weiß nicht, wer der Spender war und woher er stammte. Auch die Angehörigen des Spenders wissen nicht, wer die Organe erhält. Die Anonymität ist gesetzlich vorgeschrieben.

Befreiung des gesetzlichen Eigenanteils für Lebendorganspende 

Infolge des Organmangels wird die Lebendspende in den letzten Jahren immer häufiger praktiziert. Sie betrifft in erster Linie die Niere, in geringerem Maße die Leber und in Ausnahmefällen auch andere Organe.

Derzeit werden die Kosten, die dem Spender bei der Lebendspende entstehen, größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt. Ein Teil davon muss jedoch vom Transplantationszentrum und/oder dem Spender getragen werden.

Dabei handelt es sich insbesondere um direkte medizinische Kosten (gesetzliche Eigenanteile, nicht erstattungsfähige Leistungen...) und direkte nichtmedizinische Kosten (Transport des Spenders und der Begleitperson, Mahlzeiten...).

Diese neue Regelung sieht eine Reduzierung eines Teils der Kosten vor, die dem Lebendspender entstehen, nämlich die gesetzlichen Eigenanteile, die er infolge seines Krankenhausaufenthalts und seiner Nachsorge zahlen muss.

Konkret bedeutet dies die Abschaffung des gesetzlichen Eigenanteils für:

  • alle Leistungen im Jahr nach der Entnahme (der Zeitraum, der die meisten Kosten verursacht)
  • für Beratungen, klinische Biologie und Radiologie vom Ende des 1. Jahres bis 10 Jahre nach der Entnahme (die größten Kostenposten bei der Nachsorge)
  • unabhängig davon, ob diese Leistungen in direktem Zusammenhang mit der Entnahme stehen oder nicht

Das Transplantationszentrum muss innerhalb von 1 Monat nach der Entnahme ein Mitteilungsformular an die Krankenkasse übermitteln.

Für den Begünstigten, der vor dem Inkrafttreten des Königlichen Erlasses ein Organ für eine Transplantation gespendet hat, sind Übergangsmaßnahmen vorgesehen:

  • vor dem 01.08.2017
  • zwischen dem 01.08.2017 und dem 31.03.2022

Eine Nachzahlung wird im Nachhinein geleistet.