
Erstattung Logopädie
Entdecken Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Erstattung für Ihre Logopädie-Sitzungen.
Pflichtversicherung
Die Pflichtversicherung erstattet die Kosten für logopädische Sitzungen, nach Zustimmung des Vertrauensarztes.
Erstattungen der CKK
Die Leistungen der CKK hängen davon ab, ob auch die Pflichtversicherung eine Erstattung vorsieht oder nicht.
Wie beantragen Sie Ihre Erstattungen?
Erfahren Sie, wie Sie Erstattungen der Pflichtversicherung und der CKK erhalten können.
Brauchen Sie eine logopädische Behandlung?
Logopädie hilft bei Störungen des Sprechens, der Stimme und der mündlichen und schriftlichen Sprache.
Wenn Sie glauben, dass Sie Logopädie benötigen, empfehlen wir Ihnen, einen Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt) aufzusuchen, der die Art des Problems feststellen kann.
Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung
Die Pflichtversicherung erstattet die Kosten für logopädische Sitzungen, nachdem der Vertrauensarzt der Krankenkasse zugestimmt hat. Der Vertrauensarzt gewährt oder verweigert die Erstattung auf der Grundlage einer Verordnung eines Facharztes (der berechtigt ist, Logopädie für die identifizierte Störung zu verschreiben) und eines Antragsformulars.
Die Anzahl der erstatteten Sitzungen hängt von der Störung ab. Der Erstattungsbetrag hängt davon ab, ob der Logopäde vertragsgebunden ist oder nicht. Bei einem Logopäden, der nicht vertragsgebunden ist, wird die Erstattung der Sitzungen um 25 % gekürzt, und eventuelle Zuschläge sind vom Patienten selbst zu tragen. Für Personen mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) müssen alle Logopäden die Vertragstarife anwenden.
Für Kinder unter 10 Jahren werden nur 30-minütige Sitzungen erstattet.
Erstattungen der CKK
Wenn eine Kostenbeteiligung durch die Pflichtversicherung vorgesehen ist
Die CKK erstattet die Eigenanteile (Ihre persönliche Beteiligung) der logopädischen Sitzungen Ihrer Kinder unter 18 Jahren, wenn für Sie eine allgemeine medizinische Akte besteht (AMA, ab 1 Jahr). Die Sitzungen werden daher vollständig erstattet (mit Ausnahme von Honorarzuschlägen).
Haben Sie die Medi + Versicherung für die alltägliche Versorgung abgeschlossen? Eigenanteile für logopädische Sitzungen werden ohne Altersgrenze und ohne Voraussetzung hinsichtlich einer AMA erstattet (mit Ausnahme von Honorarzuschlägen).
Wenn die Pflichtversicherung keine Kostenbeteiligung (mehr) vorsieht
Die CKK erstattet 10 € pro Abklärung oder Sitzung, bis zu 75 Sitzungen je Krankheitsbild, die einmal verlängert werden können, ohne Altersgrenze, nach Genehmigung des Vertrauensarztes. Sie erhalten außerdem einen Zuschuss von 20 € für einen IQ-Test bei einem Psychologen (erforderlich für einen Fall im Zusammenhang mit einer Sprachstörung oder Dysphasie).
Um diese Erstattungen zu erhalten, müssen Sie Mitglied der CKK sein und Ihre Beiträge zahlen.
Wie beantrage ich eine Erstattung für Logopädie?
Einen Allgemeinmediziner oder Facharzt aufsuchen
Er wird, wenn nötig, eine logopädische Abklärung durch einen Logopäden veranlassen.
Nehmen Sie Kontakt zu einem Logopäden auf
Neben der Durchführung der Abklärung wird er Ihnen auch die für Ihre Situation spezifischen Formalitäten erklären. Achtung: Ab der Durchführung der Abklärung müssen Sie den Erstattungsantrag bei der Krankenkasse einreichen und die Behandlung innerhalb von 60 Tagen beginnen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Abklärung nicht mehr erstattet werden.
Eine medizinische Verordnung erhalten
Wenden Sie sich an einen Facharzt, der berechtigt ist, Logopädie für die identifizierte Störung zu verschreiben (Kinderarzt, HNO-Arzt...), um eine Verschreibung für die logopädische Behandlung zu erhalten.
Die Verordnung dem Logopäden aushändigen
Geben Sie die Verordnung des Facharztes Ihrem Logopäden, der die vollständigen Unterlagen an die Krankenkasse weiterleitet. Diese Akte muss folgendes enthalten:
- die vom Arzt ausgestellte Verordnung für die Abklärung
- die Verschreibung für eine logopädische Behandlung, ausgestellt von einem Facharzt
- das vollständig ausgefüllte, datierte und unterschriebene Antragsformular (dieses Dokument wird von dem Logopäden zur Verfügung gestellt)
Je nach Störung müssen manchmal bestimmte spezifische Untersuchungen oder Tests durchgeführt werden (IQ-Test, Audiogramm...). Ihr Logopäde wird Sie bei Bedarf informieren.
Wenn ein IQ-Test erforderlich ist, lassen Sie auch das Formular vom Psychologen ausfüllen und leiten Sie es an die CKK weiter, um Ihre Beihilfe von 20 € zu beantragen.
Genehmigunge des Vertrauensarztes
Der Vertrauensarzt prüft den Antrag und stellt fest, ob eine Erstattung aus der Pflichtversicherung und/oder als CKK-Vorteil gewährt werden kann.
Verlängerung der Behandlung
Wenn am Ende des Behandlungszeitraums eine Verlängerung erforderlich ist und die Höchstzahl der Sitzungen nicht erreicht wurde, müssen Sie sich eine Verordnung für die Fortsetzung der Behandlung ausstellen lassen. Die Verschreibung kann vom Allgemeinmediziner ausgestellt werden, außer bei Hörstörungen (Kategorie D) oder Dysphasie (Kategorie F).
Der Logopäde übermittelt dann der Krankenkasse die Verschreibung der logopädischen Behandlung und ein Formular für die Benachrichtigung über die Verlängerung der Behandlung.
Sie müssen nicht auf die Zustimmung der Krankenkasse warten, um die Sitzungen fortzusetzen.
Und wenn die Pflichtversicherung keine Kostenbeteiligung mehr vorsieht?
Wenn Sie nicht oder nicht mehr unter die Bedingungen für eine Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung fallen, z. B. wenn die Höchstzahl der erstatteten Sitzungen erreicht ist, die Behandlung aber fortgesetzt werden muss, können Sie eventuell den CKK-Vorteil (10 € pro Sitzung, bis zu 2 x 75 Sitzungen) in Anspruch nehmen.
Jede Ablehnung der Pflichtversicherung wird für eine mögliche Erstattung über den CKK-Vorteil analysiert.