Mobilität und Transport: Erstattungen und Lösungen

Müssen Sie ins Krankenhaus? Benötigen Sie Hilfe beim Transport? Informieren Sie sich über die Vorteile und Lösungen der CKK für dringende und nicht dringende Transporte.

Remboursement transport hospitalisation

Krankenwagen

Dringender Transport

Die Pflichtversicherung sieht eine Kostenbeteiligung für dringende Transporte in ein Krankenhaus über die Nummer 100 oder 112 vor. Der Patient zahlt nur einen Eigenanteil von 70,92 €, unabhängig von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer. 

Die Kosten für den Transport eines frühgeborenen Kindes werden ebenfalls abgedeckt.

In streng medizinischen Notfällen, bei Unfällen, Überfällen oder Bränden wählen Sie die Nummer 100 (in Belgien) oder 112 (in allen EU-Ländern erreichbar). In Belgien können Sie beide Nummern kostenlos und 24 Stunden am Tag erreichen, sowohl vom Festnetz als auch von einem Handy aus (auch ohne Mobilfunknetz).

Dringende Notfälle

Wenn Sie in bestimmten Situationen einen dringenden Transport mit dem Krankenwagen benötigen, ohne die 100 oder 112 zu wählen, beteiligt sich die CKK an den Transportkosten. 

Sie zahlen nicht mehr als 75 € für die gefahrenen Kilometer (andere Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, wie Arzthonorare, Pflegeleistungen und Material werden nicht erstattet) in den folgenden drei Situationen:

  • Wenn Ihr Hausarzt selbst den Transport in die Notaufnahme angefordert hat. Sie müssen uns in dem Fall die ärztliche Verordnung (mit dem Vermerk „Transport zur Notaufnahme“) oder die von der Notaufnahme ausgestellte Bescheinigung und die Rechnung für den Transport vorlegen.
  • Nach einer Einweisung in eine Notaufnahme, die Sie dann an ein anderes Krankenhaus weiterleitet: In diesem Fall müssen Sie uns die Bescheinigung über Ihre Weiterleitung und die Rechnung für den Transport vorlegen.
  • Wenn Sie einen medizinischen Transport (Reanimation) zwischen Krankenhäusern benötigen, müssen Sie uns die Rechnung vorlegen, aus der die Anwesenheit eines Arztes und/oder einer Pflegekraft ersichtlich ist. 

Krankenwagen, medizinisch betreuter und angepasster Transport – nicht dringend

Bei nicht dringenden Transporten, die die Inanspruchnahme eines Fahrtdienstes erfordern, beteiligt sich die CKK an den Fahrtkosten zu oder von einem Krankenhaus oder einem davon abhängigen Standort. Für Beratungen, Untersuchungen, Behandlungen oder einem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie eine Kostenbeteiligung von:

  • 1,50 € pro km für einen Transport in einem Krankenwagen
  • 0,50 € pro km für einen Transport in einem leichten Sanitätsfahrzeug (LSF) oder einem angepassten Transportmittel für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM).

Um diesen Vorteil in Anspruch zu nehmen, reichen Sie die Originalrechnung für den Transport bei der CKK ein. Der Zuschuss wird Ihnen auf der Grundlage dieser Rechnung ausgezahlt. 

Bei Dialyse, onkologischer Behandlung oder Nachsorge oder funktioneller Revalidierung (-18 Jahre) reichen Sie bitte auch das offizielle Dokument ein, das Sie im Krankenhaus erhalten haben, um die von der Pflichtversicherung vorgesehene Kostenbeteiligung zu erhalten.

Dieser Vorteil gilt auch in den Grenzländern (Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Niederlande) für eine Entfernung von bis zu 50 km (Erstattung von maximal 50 km für die Hinfahrt und 50 km für die Rückfahrt). In Belgien gibt es keine Kilometerbegrenzung.

Schwere und/oder kostspielige Krankheit – nicht dringend

Wenn Sie den Festbetrag für die schwere und/oder kostspielige Krankheit in Anspruch genommen haben, beteiligt sich die CKK an den Kosten für Ihre nicht dringenden Transporte, die in Zusammenhang mit dieser Krankheit (und die nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden) entstehen. Dies gilt für Fahrten mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis oder anderen Fahrdiensten.

Sie erhalten eine Kostenbeteiligung von 0,15 € pro km. Dieser CKK-Vorteil gilt für Krankenhausaufenthalte, Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen im Krankenhaus oder an einem davon abhängigen Ort (siehe Liste der Orte), nach Vorlage des vom Behandlungsort ausgefüllten Antragsformulars (oder Sie fügen eine Anwesenheitsbescheinigung bei).

Unsere Versicherungen Hospi +, Hospi +100 oder Hospi +200 sehen ebenfalls eine Kostenbeteiligung der Transporte im Falle einer schweren und/oder kostspieligen Krankheit vor.

Bei Dialyse, onkologischer Behandlung oder Nachsorge oder funktioneller Revalidierung (-18 Jahre) sieht die Pflichtversicherung eine Erstattung von 0,32 € pro km vor, unabhängig vom Transportmittel. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, übermitteln Sie der CKK das Dokument, das Sie im Krankenhaus erhalten haben, und wenn Sie einen Fahrdienst in Anspruch genommen haben, reichen Sie auch die Rechnung ein.

Hubschrauber – dringender Krankentransport

Wenn ein Krankentransport über den Notruf 100 oder 112 angefordert wird und der Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderlich ist, erhalten Sie dank der CKK bis zu 1100 € je Einsatz für einen dringenden Transport mit dem Rettungshubschrauber, nach Abzug eines Selbstbehalts von 450 €.Wenn der Patient schließlich nicht transportiert wird, erstattet die CKK die in Rechnung gestellte Pauschale von 375 € ohne Selbstbehalt. Dank einer Vereinbarung mit dem Centre médical héliporté in Bra-sur-Lienne wird die Kostenbeteiligung der CKK direkt an den Transportdienst gezahlt: Sie zahlen nur den Selbstbehalt.