In Pension gehen

Die Pension (in anderen Ländern heißt es „Rente“) bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Die CKK begleitet Sie bei diesem wichtigen Schritt!

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt heute bei 65 Jahren, unabhängig davon, ob Sie Selbstständiger, Beamter oder Arbeitnehmer sind.

Die Pension beginnt am 1. Tag des Monats, der auf das Datum des 65. Geburtstags folgt. 

Im Jahr 2025 muss man 66 Jahre alt sein, um in den Ruhestand gehen zu können, und ab 2030 67 Jahre.

Um das Datum zu erfahren, ab dem Sie voraussichtlich Ihre Pension beziehen können, besuchen Sie die Website mypension.be, wo Sie mithilfe Ihres Personalausweises oder der itsme-App auf Ihre gesicherte Pensionsakte zugreifen können.

Wenn bestimmte Altersbedingungen und Versicherungszeiten erfüllt sind können Sie vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dies wird als „vorzeitige Pension“ bezeichnet. 

Die Bedingungen und die Antwort auf die Frage, ob Sie für die vorgezogene Pension infrage kommen, finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

Sie können Ihren Antrag schnell und einfach über die Website des Föderalen Pensionsdienstes unter Pensionsantrag stellen. 

In vielen Fällen ist es jedoch nicht notwendig, dass Sie Ihre Pension beantragen. Ihr Pensionsanspruch wird automatisch von den zuständigen Stellen geprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes.

Die Höhe Ihrer Pension hängt von 3 Säulen ab:

  • Die gesetzliche Pension: Das ist das, was Ihnen der Staat zahlt. Ihr Betrag wird auf der Grundlage der Anzahl der Versicherungsjahre und der Höhe Ihres Einkommens berechnet.
  • Die Zusatzpension (oder Gruppenversicherung): Sie ist freiwillig und wird während Ihrer Laufbahn entweder von Ihrem Arbeitgeber oder von Ihnen selbst gebildet.
  • Das Pensionssparen: Es steht jedem frei, diese bei einem Finanzinstitut zu bilden.

Um eine Schätzung des Betrags Ihrer gesetzlichen Pension und Zusatzpension zu erhalten, die auf der Grundlage Ihrer Versicherungsjahre als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter berechnet wird, besuchen Sie mypension.be. Eine detaillierte Schätzung kann dort ab dem Alter von 57 Jahren angefordert werden.

Die EGB oder die Einkommensgarantie für Betagte (auf Französisch GRAPA oder Garantie de revenus aux personnes âgées) ist eine Beihilfe für über 65-Jährige, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. In den meisten Fällen wird die EGB Ihnen automatische gewährt, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, Sie jedoch glauben, die Bedingungen zu erfüllen, können Sie diese Leistung selbst beantragen.

Wenn Sie eine EGB erhalten, haben Sie auch Anspruch auf den Sozialtarif für Gas und Strom. Die Energieversorger wenden diesen Tarif automatisch an, und zwar auf der Grundlage eines Signals des Föderalen Pensionsdienstes. Sie brauchen daher nichts zu unternehmen.

Weitere Informationen zur EGB

Die BUB oder Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (auf Französisch APA oder Allocation pour l'aide aux personnes âgées) ist eine finanzielle Unterstützung für Personen ab 65 Jahren, die aufgrund einer eingeschränkten Autonomie zusätzliche Kosten zu tragen haben. Der Antrag auf die BUB muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden, die sich je nach Ihrem Wohnort unterscheidet. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde die BUB durch das sogenannte Pflegegeld ersetzt.

Weitere Informationen zum Pflegegeld

Die Hinterbliebenenpension (oder Witwen-/Witwerpension) ist eine Pension, die nach dem Tod eines Verstorbenen an dessen Angehörige gezahlt wird. Die verstorbene Person musste nicht zwangsläufig pensioniert sein.

Weitere Informationen zur Hinterbliebenenpension

Die Pensionsversicherungsträger sind dafür zuständig, die Pensionsbescheinigung direkt an das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) zu senden, das wiederum die Krankenkasse informiert. Sie brauchen also nichts zu tun.

  • Sie wohnen in Belgien, aber Sie sind Rentner (Pensionsempfänger) aus einem anderen EU-Land?
  • Sie sind Pensionsempfänger im Rahmen des belgischen Systems, wohnen aber in einem EU-Land?
Die Vorschriften und Formalitäten entdecken

Bis zum Ende des Monats, in dem Sie das Pensionsalter erreichen, erhalten Sie noch Geldleistungen aus der Krankenversicherung, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind. Danach erhalten Sie die gesetzliche Pension. 

Wenn Sie nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten und dann arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, gelten andere Regeln. Mehr hierzu.

Weitere Infos

  • Finden Sie die Antwort auf mypension.be, dem Online-Portal für Pensionen.
  • Rufen Sie kostenlos die Nummer 1765 an. Über diese einheitliche Nummer können Sie mit dem Föderalen Pensionsdienst Kontakt aufnehmen. Aus dem Ausland können Sie die gebührenpflichtige Nummer +32 78 15 17 65 wählen.
  • Der Seniorendienst der CKK kann Sie ebenfalls beraten, Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer „Pensionsakte“ helfen und den Bescheid über Ihre Pension überprüfen. Je nach Ihrer Anfrage wird Sie ein Seniorenberater direkt informieren oder Ihnen bei Bedarf einen telefonischen Termin vorschlagen.