Ankunft in Belgien: wie schreibe ich mich bei der Krankenkasse ein?

Sie kommen nach Belgien, um hier zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder Sie möchten sich vorübergehend in Belgien aufhalten? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich bei einer belgischen Krankenkasse anzumelden.

Formalitäten, um sich bei Ihrer Ankunft in Belgien bei der Krankenkasse einzuschreiben

Die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um sich als eigenständig Versicherter oder als Mitversicherter bei der belgischen Sozialversicherung anzumelden, hängen von Ihrem Status ab.

    Vorzulegende Dokumente

    • Sie müssen von Ihrem Arbeitgeber ein Dokument ausfüllen lassen, das Ihren Status belegt;
    • Sie müssen ein Einschreibeformular ausfüllen und unterschreiben.

    Diese Dokumente werden Ihnen von der belgischen Krankenkasse ausgehändigt.

    Beitragshöhe

    Sie müssen den Beitrag zur Zusatzversicherung zahlen.

    Wenn Ihre Familie Sie begleitet

    Sie müssen Ihre Familie bei Ihrer Gemeinde anmelden.

    Sie arbeiten für einen begrenzten Zeitraum in Belgien, behalten aber einen Arbeitgeber in Ihrem Herkunftsland.

    Dokumente, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie aus einem EU-Land kommen

    • Sie müssen ein Einschreibungsformular ausfüllen und unterschreiben (von der belgischen Krankenkasse ausgehändigt);
    • Sie müssen der Krankenkasse folgende Unterlagen vorlegen:
      • das Formular S1, das Sie bei der Krankenkasse in Ihrem Herkunftsland beantragen müssen;
      • eine Kopie Ihres Personalausweises

    Dokumente, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen

    Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    Beitragshöhe

    Sie müssen den Beitrag zur Zusatzversicherung zahlen.

    Wenn Ihre Familie Sie begleitet

    Sie müssen Ihre Familie bei Ihrer Gemeinde anmelden.

    Dokumente, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie aus einem Land kommen, das Mitglied der Europäischen Union ist oder ein bilaterales Abkommen mit Belgien hat

    • Sie müssen ein Einschreibungsformular ausfüllen und unterschreiben (von der belgischen Krankenkasse ausgehändigt);
    • Sie müssen der Krankenkasse folgende Unterlagen vorlegen:
      • das Formular S1, das Sie bei der Krankenkasse in Ihrem Herkunftsland beantragen müssen;
      • eine Kopie Ihres Diplomatenpasses

    Dokumente, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie aus einem anderen Land kommen

    Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    Dokumente, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie aus einem Land kommen, das Mitglied der Europäischen Union ist oder ein bilaterales Abkommen mit Belgien hat

    • Sie müssen ein Einschreibungsformular ausfüllen und unterschreiben (von der belgischen Krankenkasse ausgehändigt);
    • Sie müssen der Krankenkasse ein Formular S1 (oder ein gleichwertiges Formular) vorlegen, das Sie bei der Krankenkasse in Ihrem Heimatland beantragen müssen;

    Dokumente, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie aus einem anderen Land kommen

    • Sie müssen ein Einschreibungsformular ausfüllen und unterschreiben (von der belgischen Krankenkasse ausgehändigt);
    • Sie müssen der Krankenkasse folgende Unterlagen vorlegen:
      • eine Kopie Ihres Personalausweises;
      • eine eidesstattliche Erklärung über Ihr jährliches Bruttoeinkommen.

    Beitragshöhe

    Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union kommen, müssen Sie den Beitrag für die Zusatzversicherung zahlen.

    Wenn Ihre Familie Sie begleitet

    Sie müssen Ihre Familie bei Ihrer Gemeinde anmelden.

    Vorzulegende Dokumente

    • Sie müssen ein Einschreibungsformular für die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse ausfüllen und unterschreiben;
    • Sie müssen von Ihrer Sozialkasse ein Dokument ausfüllen lassen, das Ihren Status belegt.

    Beitragshöhe

    Sie müssen den Beitrag zur Zusatzversicherung zahlen.

    Wenn Ihre Familie Sie begleitet

    Sie müssen Ihre Familie bei Ihrer Gemeinde anmelden.

    Vorzulegende Dokumente

    • Sie müssen ein Einschreibungsformular für die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse ausfüllen und unterschreiben;
    • Sie müssen eine Bescheinigung der Vormundschaftsbehörde des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz vorlegen;
    • Sie müssen außerdem eine der folgenden Bescheinigungen vorlegen:
      • eine Bescheinigung über den regelmäßigen Schulbesuch von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten;
      • eine Bescheinigung, die die Befreiung von der Schulpflicht belegt;
      • eine Bescheinigung einer Einrichtung zur präventiven Unterstützung von Familien, die von einer belgischen Behörde anerkannt ist.

    Wenn Ihre Familie Sie begleitet

    Sie müssen Ihre Familie bei Ihrer Gemeinde anmelden.

    Die Bedingungen für die Mitgliedschaft in einer belgischen Krankenkasse sind:

    • in Belgien wohnen;
    • im belgischen Nationalregister für natürliche Personen eingetragen sein;
    • Ausländer sein, dem ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten gestattet ist und der im Ausländerregister eingetragen ist;
    • unter bestimmten Bedingungen das Dokument „Anlage 15“ besitzen.

    Nicht angemeldet werden können:

    • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht berechtigt sind, sich länger als drei Monate in Belgien aufzuhalten und/oder nicht berechtigt sind, sich länger als sechs Monate in Belgien niederzulassen; 
    • Personen, die bereits eine Erstattung von Gesundheitsleistungen zu Lasten eines ausländischen Systems erhalten.

    Vorzulegende Dokumente

    • Sie müssen ein Einschreibungsformular ausfüllen und unterschreiben;
    • Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, dass Sie in Belgien wohnhaft sind;
    • Sie müssen einen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Belgien erbringen;
    • Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung über Ihr jährliches Bruttoeinkommen ausfüllen und unterschreiben.

    Diese Dokumente werden Ihnen von der belgischen Krankenkasse ausgehändigt.

    Beitragshöhe

    Sie müssen einen Beitrag zahlen, der sich nach Ihrem Einkommen richtet.

    Wenn Ihre Familie Sie begleitet

    Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

    Funktionsweise und Aufgaben der Krankenkassen in Belgien

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Die Hauptaufgabe der Krankenkassen in Belgien besteht darin, eine teilweise Erstattung der Arzt- und Gesundheitskosten zu gewährleisten und im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine finanzielle Unterstützung sicherzustellen. Dies wird als Pflichtkrankenversicherung (oder gesetzliche Krankenversicherung) bezeichnet. Sie ist gesetzlich geregelt und für alle Krankenkassen gleich.

    Zusatzversicherung 

    Die Krankenkassen bieten auch eine Zusatzversicherung und damit verschiedene Vorteile und Leistungen zusätzlich zu denen der Pflichtversicherung an. Diese Zusatzversicherung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

    Ihre Mitglieder informieren

    Krankenkassen müssen ihre Mitglieder informieren, begleiten und schützen.

    Die Mitglieder-Rechte verteidigen

    Die Krankenkassen nehmen an der politischen Konzertierung teil, um die Rechte der von ihnen vertretenen Mitglieder zu verteidigen.

    Soziales Engagement

    Die Christliche Krankenkasse fördert darüber hinaus das soziale Engagement, indem sie verschiedene Bewegungen und Organisationen für alle Bevölkerungsgruppen unterstützt.

    Rückerstattungen der Gesundheitskosten in Belgien

    Sie können Rückerstattungen erhalten, wenn:

    • Sie einen Arzt aufsuchen;
    • Sie ins Krankenhaus eingeliefert werden;
    • Ihnen Behandlungen oder Medikamente ärztlich verschrieben werden.

    Um diese Vorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Mitglied einer Krankenkasse sein. So erhalten Sie alle Unterlagen, die Sie benötigen, um die Kostenübernahme der Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können.

    Krankenkassen-Dokumente

    • Der Personalausweis (oder notfalls ein provisorischer Ausweis): Diesen müssen Sie immer bei sich haben. Sie brauchen ihn in der Apotheke, im Krankenhaus...
    • Die Erkennungsaufkleber: Diese erhalten Sie nach Ihrer Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Auf jedes Dokument, das Sie der Krankenkasse übermitteln, müssen Sie einen Aufkleber kleben, um sich zu identifizieren. Es ist wichtig, mehrere davon bei sich zu haben, da sie auch bei Arztbesuchen oder Krankenhausbesuchen verlangt werden können.
    • Behandlungsbescheinigung: Diese werden Ihnen von Ihrem Arzt (Hausarzt oder Facharzt) oder vom Krankenhaus ausgehändigt. Reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um eine Kostenerstattung zu beantragen (Achtung: sie sind nur 2 Jahre lang gültig).

    Für eine Rückerstattung notwendige Formalitäten

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen oder im Krankenhaus behandelt werden, erhalten Sie eine Behandlungsbescheinigung. Darauf müssen Sie einen Aufkleber (der Krankenkasse) anbringen und die Behandlungsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Kosten teilweise erstattet zu bekommen (wenn Sie nicht bereits im Rahmen des Drittzahlersystems übernommen wurden).

    Zusätzliche Rückerstattungen

    Bei der CKK bieten wir Ihnen an, einen Beitrag für die Zusatzversicherung zu zahlen. Dieser ermöglicht Ihnen zusätzliche Erstattungen, insbesondere bei Krankenhausaufenthalten (Hospi-Solidar), hohen Zahnarztkosten (Denta-Solidar) oder medizinischen Kosten während Ihres Urlaubs im Ausland (Mutas).

    Arbeitsunfähigkeit

    Es ist möglich bei einer Arbeitsunfähigkeit Geldleistungen zu erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen. Sie müssen ein Einkommen beziehen, um Anspruch auf eine Leistung zu haben. Sie müssen jede Erwerbstätigkeit eingestellt haben.

    Welche Schritte sind zu unternehmen?

    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen: Lassen Sie diese von Ihrem Arzt ausfüllen. ASenden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entweder über die App Meine CKK, das online Formular oder per Post (zu Händen des Vertrauensarztes) an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit außerhalb der vorgegebenen Frist melden, wird Ihre Leistung bis zum Tag des Erhalts der Bescheinigung um 10 % gekürzt.
    • Füllen Sie das Auskunftsblatt über Ihr Einkommen aus: Sie müssen dieses ausfüllen, unterschreiben und an die Krankenkasse zurückschicken. Dies ist für die Auszahlung Ihrer Leistung unerlässlich. Wenn Sie Angestellter sind füllen Sie unser online Formular aus. 
    • Wenn Sie eine Vorladung zu einer medizinischen Untersuchung beim Vertrauensarzt erhalten, müssen Sie diese zwingend wahrnehmen (andernfalls verlieren Sie Ihren Krankengeldanspruch).

    Ihre Geldleistungen

    Die Höhe Ihrer Leistungen hängt von Ihrem Status ab (Arbeiter, Angestellter, Selbstständiger oder arbeitslos).

      Ihre Arbeitsunfähigkeitsleistungen werden nach dem Zeitraum der vom Arbeitgeber gewährten Lohnfortzahlung gezahlt. Sie erhalten 60 % des entgangenen Bruttolohns, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von 105,61 € pro Tag im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit.

      Geburt und Adoption

      Die Mutterschaftsruhe hat eine Dauer von 15 Wochen (19 bei einer Mehrlingsgeburt), die Sie wie folgt aufteilen können:

      • 1 bis 6 Wochen Ruhezeit vor dem errechneten Geburtstermin (bei Mehrlingsgeburten 1 bis 8 Wochen);
      • mindestens 9 Wochen Ruhezeit nach der Geburt (mindestens 11 bei Mehrlingsgeburten).

      Bei einer Adoption hängt die Dauer vom Alter des Kindes bei der Adoption ab und reicht von 0 bis 12 Wochen.

      Für den Co-Elternteil ist ein Geburtsurlaub von bis zu 15 Tagen vorgesehen.

      Wenn Sie ein minderjähriges Kind im Rahmen einer langfristigen Familienpflege aufnehmen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf einen von Ihrer Krankenkasse vergüteten Urlaub.

      Die Höhe Ihrer Arbeitsunfähigkeitsleistungen entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie können nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit überprüft werden, je nachdem, wie alt Sie sind oder welche Kategorie Sie auf dem Auskunfsblatt angegeben haben.

      Ihre Krankenkasse beteiligt sich mit einem Tagessatz (6 Tage/Woche) von:

      • 46,45 €/Tag für Zusammenwohnende;
      • 60,56 €/Tag für Alleinstehende oder Zusammenwohnende, die als alleinstehend betrachtet werden;
      • 76,42 €/Tag für Versicherte mit Unterhaltsberechtigten.

      Jede Änderung in der Zusammensetzung Ihrer Familie kann dazu führen, dass sich der Satz Ihrer Leistungen ändert. Sie muss daher unverzüglich Ihrer Krankenkasse gemeldet werden.

      Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als ein Jahr dauert, treten Sie in die sogenannte Invaliditätsphase ein und Ihre Leistungen variieren je nach Ihrer familiären Situation (für den Unterhalt der Familie verantwortlich, alleinstehend, zusammenlebend) und Ihrer früheren beruflichen Situation.

      Wann erhalten Sie Ihre Leistung?

      • Arbeitnehmer und Arbeitslose alle 15 Tage;
      • Selbstständige und Invalide monatlich.