Erstattung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (MuF)

Die CKK erstattet bis zu 200€ pro Zyklus der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (MuF).

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (MuF) bietet die Möglichkeit, trotz diagnostizierter Fruchtbarkeitsprobleme Eltern zu werden. Es gibt drei Arten der MuF:

  • In-vitro-Fertilisation (IVF)
  • Eizellspende 
  • Intrauterine Insemination

Bis zu 200 € pro Zyklus

Dank der Hospi-Solidar, der in Ihrem Beitrag enthaltenen Krankenhausabsicherung, erstattet Ihnen die CKK einen Teil der Kosten einer Unfruchtbarkeitsbehandlung für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung. Sie erhalten einen Pauschalbetrag von 200 € pro Zyklus der medizinisch unterstützten Fortpflanzung; bis zu 6 Zyklen, also insgesamt 1200 €.

Voraussetzungen um die Leistung in Anspruch zu nehmen

  • Mitglied der CKK sein und regelmäßig die Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen.
  • Noch keine 43 Jahre alt sein.
  • In einer vom LIKIV zugelassenen medizinischen Einrichtung behandelt werden.
  • Diese Erstattung wird für maximal 6 Zyklen gewährt.

Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?

Füllen Sie das Antragsformular aus und übersenden Sie es zusammen mit folgenden Unterlagen an Ihren CKK-Berater:

  • Rechnung der Tagesklinik für die Eizellenentnahme
    ODER
  • eine Kopie der Einverständniserklärung des Arztes für die IVF- oder Eizellspende (entsprechend den Antragsformularen MuF 1 und 2), die der zuständige Arzt bei der Durchführung eines Zyklus ausfüllt

Zusätzliche Erstattungen

  • Die CKK beteiligt sich über die gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten der im Rahmen der MuF verwendeten Arzneimittel. Die jeweiligen Einrichtungen müssen einen Genehmigungsantrag stellen, um diese MuF-Pauschale zu erhalten.
  • Wenn Sie über eine Hospi +100 oder Hospi +200 Versicherung verfügen, können Gesundheitsleistungen (ohne Arzneimittel), die 30 Tage vor oder 90 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt erbracht werden, über einen entsprechenden Antrag auf Erstattung der vor- und nachstationären Kosten abgerechnet werden.

Gut zu wissen: Um sich über Ihre Rechte und Pflichten sowie die damit verbundenen Schutzmaßnahmen bei der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (IVF, Insemination, usw.) zu informieren, laden Sie die französischsprachige Online-Broschüre Fécondation in vitro et travail : un parcours de combattante herunter. 

Benötigen Sie psychologische Unterstützung?

Sie werden nicht schwanger und fühlen sich hilflos? Zögern Sie nicht, mit einer Fachkraft darüber zu sprechen, einzeln oder zu zweit. Die CKK erstattet bis zu 20 € pro psychologische Beratung (Einzel-, Familien-, Paar- oder Gruppensitzungen), bis zu 360 € pro Jahr.