Raucherentwöhnung
Die regionale Pflichtversicherung erstattet Ihre Beratungen zur Raucherentwöhnung bei einem anerkannten Tabakologen – bis zu 8 Sitzungen.
Erstattung der regionale Pflichtversicherung (Deutschsprachige Gemeinschaft)
Es gibt immer einen guten Grund, mit dem Rauchen aufzuhören. Wenn Sie sich von einer Fachperson begleiten lassen, erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen.
Beratungen zur Tabakentwöhnung bei einem Arzt oder einem anerkannten Tabakologen berechtigen zu einer Erstattung durch die regionale Pflichtversicherung (RPV).
Personen, die beschließen, mit dem Rauchen aufzuhören, erhalten eine Kostenbeteiligung für 8 Sitzungen zur Unterstützung der Tabakentwöhnung:
Kostenübernahme durch die Deutschsprachige Gemeinschaft
Seit dem 1. Januar 2019 ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die anteilmäßige Erstattung der Kosten zur Raucherentwöhnung zuständig. Erstattet werden:
- 30 € für die erste Sitzung
- 20 € für die 7 folgenden Sitzungen
- 30 € für alle Sitzungen im Falle einer Schwangerschaft
Die erste Sitzung darf nur ein Mal über einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren erstattet werden.
Die 7 folgenden Sitzungen müssen im Laufe von zwei Kalenderjahren nach der ersten erfolgen.
Die Kostenerstattung liegt also in Höhe von 170 bis 240 € für maximal acht Sitzungen.
Wann und Wie erhalten Sie eine Kostenerstattung?
Für einen Antrag auf Rückerstattung müssen Personen, die Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, folgende Dokumente beim Fachbereich Gesundheit und Senioren des Ministeriums der DG einreichen:
- Bescheinigung für die Rückerstattung der Behandlungskosten für die Raucherentwöhnung des Patienten. Dieses Dokument muss sowohl vom behandelnden Arzt als auch von Ihnen als Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben sein
- Die Original-Behandlungsbescheinigung des Arztes mit der Angabe des gezahlten Honorars
Falls der Arzt während eines einzigen Termins unterschiedliche Leistungen ausübt, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Eine Kopie der Original-Behandlungsbescheinigung des Arztes
- Eine Quittung der Krankenkasse, auf der die durch die Krankenkasse erstatteten Leistungen aufgeführt sind
Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie eine vom behandelnden Gynäkologen unterzeichnete Schwangerschaftsbescheinigung einreichen.
Das Rückfallrisiko senken
Zu Beginn der Entwöhnung kann die körperliche Abhängigkeit Entzugserscheinungen auslösen und so den Erfolg gefährden. Eine angepasste Medikation, die Ihnen im Rahmen einer individuellen Betreuung angeboten wird, hilft Ihnen, das Rückfallrisiko zu senken. Nikotinersatzstoffe helfen, die Entzugserscheinungen zu lindern. Diese sind ohne Rezept in der Apotheke erhältlich, werden aber nicht erstattet.
Eine Liste der zugelassenen Tabakologen finden Sie unter repertoire.fares.be. Darüber hinaus bietet die Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) verschiedene Angebote zur Raucherentwöhnung an.
Quelle: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Um zu erfahren, wo Sie einen anerkannten Tabakologen in Ihrer Gegend finden, brauchen Sie nur die kostenlose Tabac-Stop-Hotline 0800 111 00 anzurufen.