Raucherentwöhnung

Das Rauchen einzustellen ist oft eine schwierige Herausforderung. Wer sich dabei von Fachleuten helfen lässt, hat größere Chancen, es zu schaffen.

Das Rauchen aufzugeben ist eine wichtige Entscheidung zugunsten Ihrer Gesundheit: Halten Sie durch, auch wenn es Ihnen nicht direkt gelingt! Die meisten Raucher brauchen mehrere Anläufe, bevor sie das Rauchen tatsächlich aufgeben. Also ist jeder Versuch ein Schritt nach vorne auf dem Weg zum endgültigen Verzicht. 

Ein Tabakologe kann Ihnen bei der Raucherentwöhnung behilflich sein. Dabei handelt es sich um einen Dienstleister (häufig ein Psychologe oder ein Arzt), der Sie im Kampf gegen die Nikotinsucht unterstützt.  Die individuelle Beratung durch solch einen Dienstleister, ob mit oder ohne Medikamente, erhöht Ihre Erfolgschancen.  Vereinbaren Sie also einen Termin!

Kostenübernahme durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die anteilmäßige Erstattung der Kosten zur Raucherentwöhnung zuständig. Erstattet werden:

  • 30 € für die erste Sitzung
  • 20 € für die 7 folgenden Sitzungen
  • 30 € für alle Sitzungen im Falle einer Schwangerschaft

Die erste Sitzung darf nur ein Mal über einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren erstattet werden. 
Die 7 folgenden Sitzungen müssen im Laufe von zwei Kalenderjahren nach der ersten erfolgen.

Die Kostenerstattung liegt also in Höhe von 170 bis 240 € für maximal acht Sitzungen.

Wann und Wie erhalten Sie eine Kostenerstattung?

Für einen Antrag auf Rückerstattung müssen Personen, die Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, folgende Dokumente beim Fachbereich Gesundheit und Senioren des Ministeriums der DG einreichen:

  • Bescheinigung für die Rückerstattung der Behandlungskosten für die Raucherentwöhnung des Patienten. Dieses Dokument muss sowohl vom behandelnden Arzt als auch von Ihnen als Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben sein
  • Die Original-Behandlungsbescheinigung des Arztes mit der Angabe des gezahlten Honorars

Falls der Arzt während eines einzigen Termins unterschiedliche Leistungen ausübt, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Eine Kopie der Original-Behandlungsbescheinigung des Arztes
  • Eine Quittung der Krankenkasse, auf der die durch die Krankenkasse erstatteten Leistungen aufgeführt sind

Wenn Sie schwanger sind, müssen Sie eine vom behandelnden Gynäkologen unterzeichnete Schwangerschaftsbescheinigung einreichen.

Das Rückfallrisiko senken

Zu Beginn der Entwöhnung kann die körperliche Abhängigkeit Entzugserscheinungen auslösen und so den Erfolg gefährden. Eine angepasste Medikation, die Ihnen im Rahmen einer individuellen Betreuung angeboten wird, hilft Ihnen, das Rückfallrisiko zu senken. Nikotinersatzstoffe helfen, die Entzugserscheinungen zu lindern. Diese sind ohne Rezept in der Apotheke erhältlich, werden aber nicht erstattet. 

Eine Liste der zugelassenen Tabakologen finden Sie unter repertoire.fares.be. Darüber hinaus bietet die Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) verschiedene Angebote zur Raucherentwöhnung an.

Quelle: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Um zu erfahren, wo Sie einen anerkannten Tabakologen in Ihrer Gegend finden, brauchen Sie nur die kostenlose Tabac-Stop-Hotline 0800 111 00 anzurufen.