Einkommensgarantie für Betagte: Wer hat Anspruch auf diese finanzielle Beihilfe?

Wer hat Anspruch auf die EGB? Wie hoch ist der Betrag? Wie kann man sie erhalten? Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Voraussetzungen für die Gewährung, die notwendigen Schritte und die möglichen Vorteile, auf die Sie Anspruch haben können.

Was ist die EGB?

Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) (auf Französisch „GRAPA“ - Garantie de revenus aux personnes âgées) ist eine finanzielle Beihilfe für Menschen, die das Pensionsalter erreicht haben und nicht über ausreichende Mittel verfügen. 

Sie kann eine zu niedrige Pension aufbessern oder Personen gewährt werden, die über wenig oder gar kein Einkommen verfügen

Wie wird die EGB beantragt?

In den meisten Fällen wird Ihr Anspruch auf die EGB automatisch vom föderalen Pensionsdienst bei der Analyse Ihrer Pensionsakte geprüft.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen zu erfüllen, obwohl Sie nicht kontaktiert wurden, können Sie jederzeit einen Antrag stellen: 

Bei Fragen können Sie sich auch an den Senioren-Dienst der CKK wenden. 

Wie hoch ist der Betrag der EGB?

Die Höhe der EGB hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ihr Familienstand (alleinstehend oder zusammenlebend)
  • Ihr persönliches Einkommen und gegebenenfalls das Ihres Haushalts

Zum 1. März 2026 gelten folgende Höchstbeträge:

  • 1 611,96 € pro Monat für eine alleinstehende Person
  • 1 074,64 € pro Monat für eine Person, die mit einer anderen zusammenlebt

Achtung: Diese Beträge entsprechen theoretischen Obergrenzen. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag wird auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnet und kann daher niedriger ausfallen.

Was sind die Vorteile der EGB?

Die Gewährung der EGB eröffnet automatisch den Zugang zu mehreren wichtigen Vorteilen:

  • Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE)
    • Höhere Erstattungen für Gesundheitsleistungen 
      • Senkung der Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte
      • Anwendung des Drittzahlersystems: Sie zahlen beim Leistungserbringer nur den nicht erstatteten Anteil

    Mehr erfahren

  • Sozialtarif für Energie (Gas und Strom)
    • Senkung Ihrer Energiekosten 
    • Automatische Anwendung des Sozialtarifs 

    Gut zu wissen: Die Energieversorger wenden diesen Tarif automatisch an, auf der Grundlage einer Mitteilung des Föderalen Pensionsdienstes. Sie müssen also nichts unternehmen.

Haben Sie noch Fragen?

Haben Sie Fragen zu Ihrem Anspruch auf EGB? Wenden Sie sich an:

Eine Überprüfung bei diesen Einrichtungen kann Ihnen den Zugang zu einer finanziellen Unterstützung sowie zu zusätzlichen Vergünstigungen ermöglichen!