Zahnärztliche Versorgung

Die Absicherung der Denta-Solidar ist im CKK-Beitrag enthalten. Alle CKK-Mitglieder erhalten diese Versicherung automatisch, und es gibt keine Wartezeit. Die Zahnzusatzversicherung Denta + ist für alle Mitglieder ohne Altersgrenze und ohne medizinischen Fragebogen zugänglich. Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie richtet sich jedoch nach Ihrem Alter.

Die Kostenübernahme der Denta + sind auf eine jährliche Obergrenze begrenzt: 350 € im ersten Versicherungsjahr, 650 € im zweiten Jahr und 1.250 € ab dem dritten Jahr.

Diese Obergrenze gilt pro Person. Jedes Ihrer Familienmitglieder kann also ab dem dritten Versicherungsjahr die Obergrenze von 1.250 € in Anspruch nehmen.

Im Falle eines Unfalls mit traumatischen Folgen haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Obergrenze von 5000 € pro Person für die Kosten, die mit diesem Unfall zusammenhängen, ab dem ersten Jahr und ohne Wartezeit.

Die Denta-Solidar ist bereits in Ihrem CKK-Mitgliedsbeitrag enthalten. Es gibt also keine Wartezeit, um diese Versicherung in Anspruch zu nehmen, wenn Ihre Beiträge regelmäßig bezahlt werden.

Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung Denta + abschließen, sind Sie nach einer sechsmonatigen Wartezeit versichert, es sei denn, Sie waren vorher durch eine ähnliche Versicherung abgedeckt. Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall mit traumatischen Folgen.

Sie sind völlig frei in der Wahl eines Zahnarztes, Kieferorthopäden, Stomatologen oder Parodontologen. Sie sollten jedoch wissen, dass die 100-prozentige Erstattung von Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden, auf der Grundlage von offiziellen Tarifen berechnet wird. Sie haben also die Gewissheit, dass Ihnen der volle Betrag für diese Behandlungen erstattet wird (mit Denta +), aber nur, wenn Ihr Leistungserbringer sich für eine Vertragsbindung entschieden hat und sich somit an diese Tarife hält. Um herauszufinden, welche vertraglich gebundenen Anbieter es in Ihrer Nähe gibt, nutzen Sie unser Suchmodul. Konsultieren Sie die offiziellen Tarife.

Zusätzlich zur Denta + haben Sie die Möglichkeit, eine Krankenhausversicherung bei der CKK abzuschließen. 

Wenn Sie eine Krankenhausversicherung mit der Denta + kombinieren, erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf Ihre Denta +-Jahresprämie.

Ja, die Anforderung eines Kostenvoranschlags verpflichtet Sie nicht gegenüber dem Anbieter. Sie können durchaus einen anderen Anbieter konsultieren, bevor Sie eine Behandlung beginnen. Für die kieferorthopädische Behandlung eines Kindes unter 19 Jahren, das über eine allgemeine medizinische Akte (AMA) verfügt, wird die Konsultation beim zweiten Kieferorthopäden zu 100 % auf der Grundlage des offiziellen Tarifs vergütet.

Die Gesetzgebung zu Versicherungen verpflichtet dazu, Prämien nach dem jeweiligen Risiko zu berechnen. Deshalb zahlen junge Menschen höhere Prämien für ihre Autoversicherung, während ältere Menschen mehr für ihre Gesundheitsversicherungen zahlen (Krankenhaus‑, Zahn‑ oder ambulante Versicherung).

Ein guter Tipp, um den starken Anstieg der Prämien abzufedern, besteht darin, die Versicherung vor dem Richtalter von 65 Jahren abzuschließen. Die Prämie mit 65 Jahren bleibt zwar höher als mit 64, aber sie ist immer niedriger, als wenn man die Versicherung erst nach dem 65. Geburtstag abschließt.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: 

Jean wird im März 2025 65 Jahre alt und benötigt eine Zahnzusatzversicherung.

Wenn er Denta + im April 2025, also nach seinem 65. Geburtstag (Vertragsbeginn Mai 2025), abschließt, zahlt er:

  • 2025: 23,12 €/Monat (Tarif 65 Jahre)
  • 2026: 24,88 €/Monat (Tarif 65 Jahre und älter)
  • Ab 2027: weiterhin den geltenden Tarif „65 Jahre und älter“
     

Wenn er Denta + im Februar 2025, also vor seinem 65. Geburtstag (Vertragsbeginn März 2025), abschließt, zahlt er:

  • 2025: 18,21 €/Monat (Tarif 64 Jahre)
  • 2026: 21,30 €/Monat (Tarif 65 Jahre und älter)
  • Ab 2027: weiterhin den geltenden Tarif „65 Jahre und älter“

Wenn Jean die Versicherung im Monat vor seinem Geburtstag abschließt (im Februar, da er im März Geburtstag hat), spart er 4,91 € pro Monat im Jahr 2025 und 3,58 € pro Monat im Jahr 2026 und in den Folgejahren (abhängig von der Indexierung).

Für bestimmte Behandlungen, die oft teuer sind und nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns einen Behandlungsplan zukommen zu lassen. Sie sind dann über die Kosten Ihrer Behandlung und die möglichen Vergütungen von Denta + informiert, bevor Sie mit Ihrer Behandlung beginnen.

Sie müssen den Behandlungsplan ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit dem Kostenvoranschlag des Zahnarztes einreichen. Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung bei uns eingehen, damit der Vertrauenszahnarzt ihn prüfen und ggf. genehmigen kann.

  • Denta-Solidar - Antrag auf die Erstattung einer Zahnprothese: Dieser muss von Ihrem Zahnarzt ausgefüllt werden, wenn die Kosten für die Zahnprothese nicht von Ihrer Pflichtversicherung   übernommen werden.
  • Denta +- Antrag auf Kostenübernahme: Von Ihrem Zahnarzt und Ihnen selbst auszufüllen, um die Kostenübernahme der Denta + (Kieferorthopädie, Prothesen, Extraktionen und Parodontologie) zu beantragen, die nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden.
  • Für die Zuzahlungen bei Vorsorge- und Heilbehandlungen sowie für Behandlungen, die von der Pflichtversicherung übernommen werden, reichen Sie einfach Ihren Behandlungsnachweis oder Ihre Rechnung bei der CKK ein.
  • Denta +- Behandlungsplan: Für bestimmte Behandlungen, die oft teuer sind und nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns einen Behandlungsplan zukommen zu lassen. Sie sind dann über die Kosten Ihrer Behandlung und die Vergütungen von Denta + informiert, bevor Sie mit Ihrer Behandlung beginnen.

  • Für eine Munduntersuchung, eine Zahnsteinentfernung oder eine Füllung erfolgt die Rückerstattung von Denta + automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
  • Für herausnehmbare oder festsitzende Prothesen, eine klassische kieferorthopädische Behandlung oder eine Retentionsspange senden Sie bitte den Antrag auf Kostenübernahme, den Nachweis des Leistungserbringers oder die detaillierte Rechnung per Post, über einen Briefkasten der CKK oder per E‑Mail.

Alle Schritte je nach Behandlung finden Sie auf ckk-mc.be/denta.

Dank der Denta-Solidar erhalten Sie die Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils (Selbstbeteiligung gemäß den offiziellen Tarifen) für die kieferorthopädischen Behandlungen Ihrer Kinder. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss Ihr Kind eine über eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei seinem Hausarzt verfügen.

In der AMA werden alle medizinischen Informationen über Sie zusammengefasst. Auf diese Weise trägt sie zu einem besseren Verständnis der Vorgeschichte und der Gesamtheit Ihrer Gesundheitsfürsorge bei. Die Kosten für das Anlegen einer AMA werden von Ihrer Krankenkasse vollständig erstattet.

Zum Abschluss 

  • müssen Sie CKK-Mitglied sein; 
  • müssen Ihre Beiträge bezahlt sein;
  • dürfen Sie Ihre Denta +-Versicherung in den letzten drei Jahren nicht gekündigt haben.

Um abgesichert zu sein, 

  • müssen die Versicherungsprämien und CKK-Beiträge bezahlt sein;
  • müssen Sie eine sechsmonatige Wartezeit zurückgelegt haben, wenn Sie vorher keine ähnliche Versicherung hatten.

Denta-Solidar und Denta + übernehmen Kosten für Behandlungen, die in Belgien, dem französischen Mutterland, den Niederlanden, Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vorgenommen werden.

Um die Höhe der Denta +-Prämie für Ihre gesamte Familie zu ermitteln, verwenden Sie unser Berechnungsmodul.

Sie können Ihren Versicherungsvertrag nach mindestens einem Jahr Laufzeit per Einschreiben, Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder durch Aushändigung eines Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung kündigen. Ihr Vertrag endet am Ende des Quartals, wenn der Antrag spätestens am letzten Tag des zweiten Monats des Quartals eingereicht wurde und eingegangen ist (Poststempel). Wenn Ihr Antrag im letzten Monat des laufenden Quartals eingereicht oder empfangen wird, endet dieser am Ende des nächsten Quartals.

Die solidarische Absicherung von Zahnarztkosten Denta-Solidar ist im CKK-Krankenkassenbeitrag enthalten. CKK-Mitglieder, die ihren Beitrag entrichtet haben, erhalten diesen Schutz ohne weitere Formalitäten und ohne Aufpreis.

Die Erstattungen von Denta + sind an einen jährlichen Höchstbetrag gebunden: 350 € im ersten Kalenderjahr des Vertrags, 650 € im zweiten Jahr und 1 250 € ab dem dritten Jahr. 

Die Anpassung der Höchstbeträge erfolgt jeweils am 1. Januar. Wer also gegen Jahresende abschließt, erreicht schneller die nächste Höchstgrenze. 

Beispiel: Eine Person, die im November abschließt (Vertragsbeginn am 01.12), hat bis zum 31. Dezember den ersten Höchstbetrag von 350 €. Bereits ab dem 1. Januar – also mehr als einen Monat später – gilt der zweite Höchstbetrag von 650 €. Trotz der Wartezeit, die am 1. Juni endet, kann die Person ab diesem Datum schon Erstattungen bis zu 650 € im ersten Jahr erhalten. Der dritte Höchstbetrag von 1 250 € wird bereits am 1. Januar des darauffolgenden Jahres erreicht – also in nur 14 Monaten.