Versorgungsverlauf für chronisch Kranke

Beim Abschließen eines Vertrags über den Versorgungsverlauf mit ihren Ärzten (Allgemein- und Facharzt) haben chronisch erkrankte Patienten (Typ-2-Diabetes und Niereninsuffizienz) Anspruch auf eine optimale Betreuung ihrer Behandlung sowie auf besondere Kostenerstattungen.

Was ist ein Versorgungsverlauf?

Der Versorgungsverlauf ist ein Vertrag zwischen einem Patienten mit einer chronischen Erkrankung, seinem Hausarzt und dem behandelnden Facharzt. 

Dieser Vertrag ermöglicht eine Optimierung der Zusammenarbeit und des Datenaustauschs zwischen Ärzten und Patienten. Dem Patienten werden eine qualifizierte Pflege und die bestmögliche Nachbehandlung zuteil. Außerdem hat er Anspruch auf besondere Kostenerstattungen im Rahmen des Versorgungsverlaufs.

Wer kann den Versorgungsverlauf in Anspruch nehmen?

Sie leiden an einer chronischen Niereninsuffizienz oder an Typ-2-Diabetes? Wenn Sie die folgenden Kriterien und die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für den Versorgungsverlauf gelten, können Sie eine optimale Betreuung Ihrer Behandlung in Anspruch nehmen.

    Sie können den Versorgungsverlauf in Anspruch nehmen, wenn:

    • es sich um eine schwere Niereninsuffizienz handelt (GFR < 45, zweimalige Messung nach Blutabnahme)
    • Sie unter einer chronischen Niereninsuffizienz mit einer Proteinurie (Eiweißausscheidung) von mehr als einem Gramm pro Tag leiden (zweimalige Messung nach Urinprobe)

    Weitere Bedingungen:

    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
    • Sie dürfen weder Dialysepatient sein noch eine Transplantation erhalten haben
    • Sie müssen in der Lage sein, sich zu den Beratungen zu begeben

    Sie können den Versorgungsverlauf in Anspruch nehmen, wenn:

    • Sie unter Insulinbehandlung stehen und mindestens eine, höchstens jedoch zwei Injektionen pro Tag benötigen
    • oder wenn Ihre orale Behandlung nicht ausreicht und eine Insulinbehandlung in Betracht gezogen werden muss

    Sie können den Versorgungsverlauf nicht in Anspruch nehmen, wenn:

    • Sie schwanger sind (oder eine Schwangerschaft planen)
    • Sie unter Typ-1-Diabetes leiden
    • Sie nicht in der Lage sind, sich zu den Beratungen zu begeben
    • Sie mehr als zwei Insulininjektionen pro Tag erhalten

    Allgemeine Bedingungen für Personen, die den Versorgungsverlauf in Anspruch nehmen

    • Sie schließen einen Vertrag über den Versorgungsverlauf ab. 
    • Sie gehen mindestens zweimal im Jahr zu Ihrem Hausarzt.
    • Sie gehen mindestens einmal im Jahr zu einem Facharzt, der für den Versorgungsverlauf zeichnungsberechtigt ist.
    • Sie müssen vorher eine allgemeine medizinische Akte (AMA) eröffnet haben, die von Ihrem Hausarzt verwaltet wird.

    Vorteile des Versorgungsverlaufs

    Der Vertrag über den Versorgungsverlauf bietet mehrere Vorteile, darunter eine nicht unerhebliche finanzielle Hilfe.

    • Die Behandlung Ihrer Erkrankung wird auf Ihre Bedürfnisse und Ihre besondere Situation zugeschnitten.
    • Sie erhalten eine bessere Kenntnis Ihrer Erkrankung und bleiben eng in den weiteren Verlauf der Behandlung eingebunden.
    • Sie erhalten sämtliche Informationen über die Behandlung Ihrer Erkrankung (z. B. medizinische Gutachten eines Ernährungsberaters oder eines Podologen).
    • Sie können je nach Art der Erkrankung besondere Medizinprodukte erhalten (z. B. ein Messgerät zur Selbstkontrolle oder einen Blutdruckmesser auf ärztliche Verordnung).
    • Während der gesamten Dauer des Versorgungsverlaufs erstattet die Krankenkasse Ihnen Ihre Beratungen beim Hausarzt und beim Facharzt in voller Höhe (einschließlich des gesetzlichen Eigenanteils, vorausgesetzt, Ihr Arzt ist vertraglich gebunden).

    Erstattung auf Basis des amtlichen Tarifs

    Die Krankenkasse erstattet immer nur den amtlichen Tarif für die Beratung. Wenn der Arzt übertarifliche Honorarforderungen stellt (weil er nicht oder nur teilweise vertraglich gebunden ist), trägt der Patient den Zuschlag. Die Information, ob Ihr Leistungserbringer die amtlichen Tarife anwendet, finden Sie in unserem Online-Modul.

    Der Hausarzt und der Facharzt erhalten jedes Jahr jeweils ein Honorar von 87,20 € pro Patient, der einen Vertrag über den Versorgungsverlauf abgeschlossen hat.

    Einleitung eines Versorgungsverlaufs

    Der Versorgungsverlauf ist eine unbefristete schriftliche Vereinbarung zwischen Ihrem Hausarzt, Ihrem Facharzt und Ihnen. Dieser Vertrag umfasst eine Evaluierung durch das Wissenschaftliche Institut für Volksgesundheit (WIV).

    Wie wird ein Versorgungsverlauf eingeleitet?

    Um einen Versorgungsverlauf einzuleiten, muss ein „Vertrag über den Versorgungsverlauf“ abgeschlossen werden. Dieser Vertrag gilt unbefristet. Ihr Hausarzt schließt diesen Vertrag in Absprache mit Ihnen und Ihrem Facharzt ab. Dieser Vertrag muss von drei Personen unterzeichnet werden:

    • vom Patienten
    • vom Hausarzt
    • vom Facharzt

    Nachdem das Dokument unterschrieben wurde, übermittelt Ihr Hausarzt Ihrer Krankenkasse eine Kopie des Vertrags über den Versorgungsverlauf. Ihr Versorgungsverlauf beginnt an dem Tag, an dem Ihre Krankenkasse diese Abschrift erhält (vorausgesetzt, Ihr Vertrag wurde vorschriftsmäßig aufgesetzt). Der Vertrauensarzt der Krankenkasse informiert Sie über das Datum, an dem der Vertrag in Kraft tritt.

    Evaluierung des Versorgungsverlaufs

    Etwa 10.000 Mitglieder haben für Typ-2-Diabetes oder für eine chronische Nierenerkrankung einen Vertrag über den Versorgungsverlauf abgeschlossen.

    Auf Antrag des LIKIV evaluiert das Wissenschaftliche Institut für Volksgesundheit (WIV) diese Versorgungsverläufe auf Basis der codierten Daten der Patienten. Beim Unterzeichnen ihres Vertrags über den Versorgungsverlauf geben die Patienten ihre Einwilligung, dass diese Daten genutzt werden dürfen. Sie können sich an ihren Hausarzt wenden, um die Daten abzurufen oder zu korrigieren oder auch um ihr Widerspruchsrecht wahrzunehmen. Die Kommission zum Schutz der Privatsphäre achtet darauf, dass diese Daten ordnungsgemäß verwendet werden.