Erstattungen Diabetes
In Belgien erhalten Menschen, die an Diabetes leiden, eine maßgeschneiderte Betreuung sowie Kostenerstattungen für krankheitsbedingte Kosten sowie Hilfsmittel zur Selbstüberwachung. Die CKK bietet ebenfalls Erstattungen für die Ernährungsberatung und die Fußpflege.
Die wichtigsten Typen von Diabetes
Diabetes ist eine häufige, oft symptomlose chronische Erkrankung, die eine angemessene Behandlung erfordert.
Behandlungsstart
Richtet sich an Personen mit neu diagnostiziertem Typ-2-Diabetes und ermöglicht 100% Erstattung der Leistungen.
Versorgungsverlauf
Richtet sich an Menschen mit fortgeschrittenem Diabetes, die eine intensivere Betreuung benötigen.
Erstattung durch die CKK
Welche Vorteile bietet die CKK für Menschen, die an Diabetes leiden und wie können sie in Anspruch genommen werden?
Was ist Diabetes?
Diabetes ist durch einen ungewöhnlich hohen Blutzuckerspiegel (Hyperglykämie) gekennzeichnet. Er hängt mit einer Funktionsstörung des Insulins zusammen, einem Hormon, das von der Bauchspeicheldrüse produziert wird und dafür sorgt, dass Glukose in die Zellen gelangen und den Körper mit Energie versorgen kann.
Wenn nicht genug Insulin produziert wird oder das Insulin seine Wirkung verliert, sammelt sich Zucker im Blut an, was zu langfristigen Komplikationen führen kann, wenn die Krankheit nicht richtig behandelt wird.
Diabetes ist eine häufige chronische Erkrankung, die oft unbemerkt bleibt und über Jahre hinweg ohne Symptome verlaufen kann. Durch eine frühzeitige Erkennung und eine angemessene Behandlung lassen sich Gesundheitsrisiken begrenzen und die Lebensqualität erhalten.
Die wichtigsten Typen von Diabetes
- Schwangerschaftsdiabetes
Er tritt während der Schwangerschaft auf. Wenn er nicht behandelt wird, steigt das Risiko von Komplikationen für Mutter und Kind.
- Typ-1-Diabetes
Er betrifft etwa 10 % aller Fälle. Das Immunsystem zerstört die insulinproduzierenden Zellen. Die Folge: Die Bauchspeicheldrüse produziert fast kein Insulin mehr. Diese Form von Diabetes tritt häufig im Kindesalter oder im frühen Erwachsenenalter auf. Es besteht eine genetische Veranlagung. In den allermeisten Fällen tritt Typ-1-Diabetes jedoch ohne familiäre Veranlagung auf.
- Typ-2-Diabetes
Er tritt am häufigsten auf, da er hauptsächlich auf Lebensstiländerungen zurückzuführen ist. Der Körper produziert nach jahrelanger Erschöpfung der Bauchspeicheldrüsenzellen immer weniger Insulin.
Typ-2-Diabetes: eine lautlose Erkrankung
Entgegen der landläufigen Meinung verursacht Typ-2-Diabetes nicht immer eindeutige Symptome. Er kann sich über mehrere Jahre hinweg unauffällig entwickeln. Schätzungen zufolge weiß etwa jeder dritte Diabetiker nicht, dass er erkrankt ist. Die Ursache liegt nicht nur in einer zu zuckerreichen Ernährung und kann Menschen jeden Alters und jeder Körperform betreffen.
Wenn Symptome auftreten, sind sie oft unspezifisch: starker Durst, ungewöhnliche Müdigkeit, häufiger Harndrang, verschwommenes Sehen, wiederholte Infektionen … Daher sind Vorsorgeuntersuchungen besonders bei Menschen mit Risikofaktoren (Übergewicht, Bewegungsmangel, familiäre Veranlagung, Bluthochdruck, hoher Cholesterinspiegel) von großer Bedeutung.
Behandlungsstart Typ-2-Diabetes
Sobald Typ-2-Diabetes im Frühstadium diagnostiziert wird, kann man einen Behandlungsstart in Anspruch nehmen, ein Angebot, das die Betreuung rund um den Hausarzt organisiert und verstärkt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
- Eine Typ-2-Diabetes Diagnose erhalten haben.
- Eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei einem Allgemeinmedizinier besitzen.
- Sie dürfen nicht bereits in einem Behandlungsverlauf folgen oder an einem Programm zur Selbstbehandlung von Diabetes in einer vertraglich gebundenen Fachklinik teilnehmen.
Welche Erstattungen können Sie bei Typ-2-Diabetes erhalten?
Im Rahmen des Behandlungsstart Typ-2-Diabetes, sieht die Pflichtversicherung die folgenden vollständigen Erstattungen vor:
- bis zu 4 Diabetes-Schulungen pro Jahr, als Einzel- oder Gruppenschulungen.
- 2 Ernährungsberatungen von 30 Minuten pro Jahr.
- 2 podologische Behandlungen von 45 Minuten pro Jahr (sofern ein erhöhtes podologisches Risiko besteht).
- eine jährliche zahnärztliche Untersuchung (ohne eventuelle Zuschläge).
Es sind keine administrativen Schritte erforderlich: besprechen Sie dies einfach mit dem Hausarzt, der den Behandlungsverlauf in die Wege leitet, die Ziele festlegt und die erforderlichen Untersuchungen verordnet.
Versorgungsverlauf Typ-2-Diabetes
Der Behandlungsstart richtet sich an Personen, die kein Insulin verwenden. Wenn die Krankheit fortschreitet und eine intensivere Behandlung erforderlich wird, kann ein Behandlungsplan erstellt werden. Je nach der individuellen Situation des Patienten ist ein Wechsel von einer Behandlung zur anderen möglich.
In jedem Fall bleibt der Hausarzt der zentrale Ansprechpartner.
Infopunkt chronisch Kranke
WeiterlesenErstattungen der CKK bei Diabetes: Ernährungsberatung und Fußpflege
- Ernährungsberatung
- Als Mitglied der CKK erhalten Sie bis zu 15 € pro Sitzung, bis zu 75 € pro Jahr, für Ihre Ernährungsberatung.
- Wenn Sie die wahlfreie Versicherung Medi + abgeschlossen haben, können Sie für Ihre Ernährungsberatung bis zu 25 € pro Sitzung, bis zu 250 € pro Jahr, erhalten.
- Beratungen beim Podologen und medizinische Fußpflege
- Wenn Sie die wahlfreie Versicherung Medi + abgeschlossen haben, können Sie bis zu 100 € pro Jahr erhalten und pro Person für medizinische Fußpflege oder Podologie-Sitzungen bei einem vom LIKIV anerkannten Podologen oder einem medizinischen Fußpfleger (oder für den Kauf von orthopädischen Einlagen).
Wie erhalten Sie die Erstattung?
- Um eine Erstattung der Pflichtversicherung zu erhalten, lassen Sie der CKK die ärztliche Verordnung und die Behandlungsbescheinigung des Ernährungsberaters oder des Podologen zukommen.
- Für die Erstattung der CKK und der Versicherung Medi + für Ihre Sitzungen beim Ernährungsberater lassen Sie das Antragsformular von Ihrem Leistungserbringer ausfüllen. Rechnungen werden ebenfalls akzeptiert, sofern der Stempel des Leistungserbringers darauf ist. Werfen Sie das Dokument in einen CKK-Briefkasten oder, schneller und einfacher, fotografieren Sie es in der App Meine CKK.
- Für die Erstattung durch die Versicherung Medi + für Ihre medizinische Fußpflege oder Podologie übermitteln Sie uns einfach das Dokument des Leistungserbringers, die Rechnung oder das ausgefüllte Antragsformular. Schnell und einfach: Nutzen Sie die App Meine CKK!
Der Betrag, der vom Patienten nach der Kostenerstattung zu tragen ist (gesetzlicher Eigenanteil), wird in der maximalen Gesundheitsrechnung (MAGER) erfasst.
- Einen vom LIKIV anerkannten Leistungserbringer konsultieren
- Über eine ärztliche Verordnung verfügen
- Keine Kostenübernahme für Leistungen während eines Krankenhausaufenthalts
Ernährungsberatung
WeiterlesenBlutzucker-Selbstkontrolle zu Hause
Müssen Sie mindestens zweimal am Tag Insulin spritzen? Dann können Sie von einer Vereinbarung zur Selbstüberwachung zu Hause profitieren. Diese Maßnahme ermöglicht es Diabetespatienten, kostenlos Material zu benutzen und eine besondere Betreuung durch ein vom LIKIV zugelassenes Diabeteszentrum zu erhalten.
- Kostenloses Blutzuckermessgerät und Zubehör;
- Kostenloser Sensor für Typ-1-Diabetiker und ermäßigter Preis für Typ-2-Diabetiker;
- 15 % Ermäßigung auf die von unserem Partner Qualias verkauften Geräte zur medizinischen Überwachung;
- Schulung zur Durchführung der Behandlung: Informationen zur Dosierung und Handhabung des Geräts, Hygienetipps, Hilfe bei der Einhaltung einer angepassten Ernährung, Erlernen des Umgangs mit den Blutzuckerwerten;
- Soziale und emotionale Begleitung. Spezielle Informationen für die Schule, wenn der Patient ein Kind ist.
- Der Hausarzt stellt seine Diagnose und überweist Sie zu einem Facharzt in einem vom LIKIV zugelassenen Zentrum, um die Vereinbarung über die Blutzuckerselbstkontrolle zu Hause in Anspruch zu nehmen. Die zugelassenen Zentren sind häufig Teil der Abteilung für Diabetologie, Endokrinologie oder Innere Medizin eines Krankenhauses.
- Der Facharzt schickt einen Antrag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse.
- Auf der Grundlage dieses Antrags entscheidet der Vertrauensarzt, ob er die finanzielle Unterstützung der Pflichtversicherung für die Blutzuckerselbstmessung zu Hause gewährt oder nicht. Anschließend informiert er den Arzt des Zentrums und Sie in einem Schreiben über seine Entscheidung.
Glukosesensoren für Diabetespatienten
Dank der Glukosesensoren müssen Sie keine Bluttropfen mehr entnehmen, um Ihren Blutzucker zu messen. Der Sensor ähnelt einem Pflaster, das oben auf den Arm geklebt wird. Dank einer winzigen Nadel misst er kontinuierlich den Blutzucker; er hat einen Speicher von vier Stunden.
Mithilfe eines Lesegeräts (Scanner), der ein paar Sekunden lang über den Sensor gehalten wird, kann die Entwicklung des Blutzuckers mitverfolgt werden. Es ist also nicht mehr nötig, sich mehrmals am Tag zu piksen. Zur Kontrolle ist es jedoch noch möglich.
Interessiert? Interessiert? Sprechen Sie mit Ihrem Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie über diese Möglichkeit. Die zugelassenen Diabeteszentren können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen und Ihnen das nötige Material besorgen.
Die Pflichtversicherung übernimmt vollständig die Kosten für die erforderliche Ausrüstung für die Messmethode mit einem Sensor, sofern Sie zu einer der unten in der Frage zu den Leistungsvoraussetzungen aufgeführten Patientengruppen gehören.
Außerdem ist eine vollständige Erstattung der Kosten für die zur Sensor-Messmethode erforderliche Ausrüstung vorgesehen.
Sie müssen einen Zuschlag zahlen, wenn Sie nicht zu diesen Patientengruppen gehören und Ihren Blutzucker mit einem Sensor messen möchten.
Wenn Sie mehr Messmaterial (Teststreifen, Lanzetten, Sensoren) benötigen, als der Arzt verschrieben hat, können Sie dieses in den Zentren kaufen.
- Betreuung durch ein zugelassenes Diabeteszentrum für Erwachsene
- Unter einer der folgenden Erkrankungen leiden:
- Typ-1-Diabetes
- Nahezu vollständiger Verlust der endokrinen Funktion der Bauchspeicheldrüse (z. B. nach totaler Pankreatektomie oder bei chronischer Pankreatitis) und Behandlung durch:
- eine Insulinpupume, oder
- mindestens 2 Insulininjektionen pro Tag
- Mukoviszidose unter Behandlung mit:
- Insulin oder
- anderen injizierbaren Antidiabetika
- Monogener Diabetes (MODY, mitochondrialer Diabetes oder neonataler Diabetes) und:
- Insulinpupume, oder
- mindestens 3 Insulininjektionen und/oder andere injizierbare Antidiabetika
- Organische Hypoglykämien (Insulinom, Glykogenose, Nesidioblastose) mit anhaltenden schweren Hypoglykämien
- Typ-2-Diabetes, bei dem in der Regel mindestens dreimal täglich Insulin verabreicht wird
- Schwangerschaftsdiabetes, der durch Insulin behandelt wird
- Diabetes nach einer Organtransplantation, der durch Insulin behandelt wird
- Diabetes mit Nierendialyse, der mit Insulin behandelt wird
- Diabetes, der mit Insulin und/oder anderen injizierbaren Antidiabetika behandelt wird, bei Frauen mit Schwangerschaftswunsch
Bemerkungen:
- Die Kostenübernahme für Blutzuckersensoren gilt nicht im Rahmen eines Behandlungsstarts oder -verlaufs.
- Diese Methode ist nicht für alle Patienten geeignet. Der Sensor kann bei manchen Personen eine allergische Reaktion verursachen.
FAQ - Diabetes: Erstattungen und Anrechte in Belgien
- Der Behandlungsstart richtet sich an Personen, bei denen kürzlich Typ-2-Diabetes diagnostiziert wurde und die kein Insulin verwenden.
- Der Versorgungsverlauf richtet sich an Patienten mit fortgeschrittenem Diabetes, die eine intensivere Betreuung benötigen.
Je nach Krankheitsverlauf ist ein Wechsel von einer Behandlungsform zur anderen möglich.
- bis zu 4 Diabetes-Schulungen pro Jahr, als Einzel- oder Gruppenschulungen.
- 2 Ernährungsberatungen von 30 Minuten pro Jahr.
- 2 podologische Behandlungen von 45 Minuten pro Jahr (sofern ein erhöhtes podologisches Risiko besteht).
- eine jährliche zahnärztliche Untersuchung (ohne eventuelle Zuschläge).
Der Behandlungsstart und die Diabetes-Vereinbarung sind zwei getrennte Verfahren:
- Der Behandlungsstart ist in erster Linie auf den Hausarzt ausgerichtet und richtet sich an Patienten mit Typ-2-Diabetes im Frühstadium. Weitere Informationen
- Die Diabetes-Vereinbarung gilt für schwerere Formen und sieht eine intensive multidisziplinäre Betreuung in einem zugelassenen Fachzentrum vor. Weitere Informationen
Ja. Insulin und intravenös verabreichte Diabetesmedikamente werden von der Pflichtversicherung erstattet. Je nach Situation des Patienten übernimmt die Inami auch die Kosten für:
- Injektionsmaterial
- Geräte zur Blutzuckermessung (Messgerät, Teststreifen oder Sensoren)
- die Betreuung durch ein zugelassenes Fachzentrum
Als Diabetespatient habe ich Anspruch auf:
- eine vom LIKIV anerkannte spezifische Versorgung, die auf die Art und das Stadium der Diabeteserkrankung abgestimmt ist;
- eine strukturierte Betreuung im Rahmen eines Behandlungsstarts, eines Behandlungsverlaufs oder eines Programms in einer spezialisierten Einrichtung;
- Schulungen über Diabetes, Ernährung und Podologie, die unter bestimmten Voraussetzungen vollständig erstattet werden;
- eine koordinierte Nachsorge, bei der der Hausarzt eine zentrale Rolle spielt.
Das LIKIV sieht eine erhebliche finanzielle Unterstützung vor, und zwar durch:
- die vollständige oder teilweise Erstattung zahlreicher Behandlungen,
- die kostenlose Bereitstellung von Material zur Selbstversorgung im Rahmen bestimmter Programme,
- die Anrechnung des Eigenanteils in der maximalen Gesundheitsrechnung (MAGER).
Diese Unterstützung zielt darauf ab, die mit der chronischen Erkrankung verbundenen Kosten nachhaltig zu senken.
Krankenkassen in Belgien bieten manchmal zusätzliche Erstattungen im Zusammenhang mit der Versorgung und Behandlung von Diabetikern an. Die CKK bietet Erstattungen für Ernährungsberatung und Podologie an:
- Ernährungsberatung
- Als Mitglied der CKK erhalten Sie bis zu 15 € pro Sitzung, bis zu 75 € pro Jahr, für Ihre Ernährungsberatung.
- Wenn Sie die wahlfreie Versicherung Medi + abgeschlossen haben, können Sie für Ihre Ernährungsberatung bis zu 25 € pro Sitzung, bis zu 250 € pro Jahr, erhalten.
- Beratungen beim Podologen und medizinische Fußpflege
- Wenn Sie die wahlfreie Versicherung Medi + abgeschlossen haben, können Sie bis zu 100 € erhalten pro Jahr und pro Person für medizinische Fußpflege oder Podologie-Sitzungen bei einem vom LIKIV anerkannten Podologen oder einem medizinischen Fußpfleger (oder für den Kauf von orthopädischen Einlagen).
Nicht automatisch. Diabetes allein reicht nicht aus, um einen Anspruch auf Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Nicht die Diagnose (Diabetes) begründet den Anspruch, sondern die Arbeitsunfähigkeit, die dadurch entstehen kann.
- Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt werden.
- Der Vertrauensarzt der Krankenkasse bewertet anschließend die Arbeitsunfähigkeit von Fall zu Fall.
- Die Entscheidung hängt von den tatsächlichen Auswirkungen der Krankheit und ihrer Komplikationen auf die Arbeitsfähigkeit ab.