Krebs: Erstattungen und Zuschüsse

Krebs führt häufig zu erheblichen Kosten im Zusammenhang mit den Behandlungen. Es gibt Lösungswege, um von der Erkrankung verursachte finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen.

Zuschüsse bei Krebs 

  • Unsere Krankenhausversicherungen ohne vorherigen Fragebogen oder medizinische Untersuchung, ohne Höchstgrenze und für alle Arten von Eingriffen, ohne Ausschlüsse oder Einschränkungen im Falle von Vorerkrankungen.
  • Eine Pauschale von 150 € für Krankenhausaufenthalte infolge einer schweren und/oder kostspieligen Krankheit.
  • Zuschüsse für Transportkosten im Zusammenhang mit einer Chemotherapie bzw. einer Strahlentherapie oder im Zusammenhang mit Terminen zur Nachbetreuung nach einer dieser beiden Behandlungen.

Zuschuss zu Transportkosten

Wenn Sie eine Chemotherapie oder Strahlentherapie absolvieren oder wenn Sie Termine zur Nachbetreuung nach einer dieser beiden Therapien wahrnehmen, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Transportkosten.

Diese Fahrten können folgendermaßen durchgeführt werden:

  • Mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In diesem Fall wird der Reisepreis auf Grundlage der Transporttickets vollständig übernommen
  • Durch Sie selbst oder Ihre Angehörigen
  • Durch ein Taxiunternehmen
  • Durch eine spezialisierte Einrichtung für nicht dringende Transporte

In den letzten drei Situationen erfolgt die Erstattung in Höhe von 0,34 €/km zwischen Ihrem Wohnort und dem Krankenhaus, in welchem Ihre Behandlung durchgeführt wird.

Zudem erhalten auch Eltern von Kindern unter 18 Jahren, die für eine onkologische Behandlung im Krankenhaus aufgenommen werden, einen Zuschuss. In diesem Fall bezieht sich die Erstattung auf eine Hin- und Rückfahrt pro Tag, für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts des Kindes, welcher mindestens eine Nacht umfasst (für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab der Einreichung des Antrags). Sie wird dem Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vertreter des Kindes gewährt. Berücksichtigt wird die tatsächliche Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Kindes und dem Krankenhaus, in welches das Kind aufgenommen wird, wobei die maximale Entfernung 300 km für die Hin- und Rückfahrt beträgt.

Wie reicht man einen Antrag ein?

Sie müssen den Antrag auf Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse über ein Formular einreichen, das Sie von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen. 

Wie findet man einen Transportdienst?

Je nach dem Ort, an welchem Ihre Nachbetreuung stattfindet, gibt es weitere Möglichkeiten für nicht dringenden Transport. Informieren Sie sich bei Ihrem Krankenhaus oder Ihrer Krankenkasse. Die Stiftung gegen Krebs stellt Ihnen auch eine Liste von Organisationen zur Verfügung, die Transporte anbieten. Sie finden diese auf ihrer Website oder Sie erhalten sie telefonisch unter 0800 15 801 (kostenlose Rufnummer).

Finanzielle Beihilfen der Stiftung gegen Krebs

Wenn Sie trotz allem Schwierigkeiten dabei haben, die Kosten für Ihre Behandlungen zu tragen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Beihilfe der Stiftung gegen Krebs in Anspruch nehmen.

Dieser Zuschuss wird auf Grundlage Ihres Antrags berechnet und berücksichtigt Folgendes:

  • Einkommen Ihres Haushalts
  • Medizinische Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung für einen bestimmten Zeitraum der Versorgung

Um einen Antrag einzureichen, kontaktieren Sie den Sozialdienst Ihrer Krankenkasse, Ihres Behandlungszentrums oder des ÖSHZ Ihrer Gemeinde.