Kostenerstattung für medizinische Perücken
Die Pflichtversicherung erstattet bis zu 270 € für den Kauf einer medizinischen Perücke bzw. Haarprothese.
Bei einer schweren Erkrankung haben Sie Anspruch auf zusätzliche Erstattungen der CKK.
Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung
Eine Chemotherapie, eine Bestrahlung oder bestimmte Hauterkrankungen können einen teilweisen oder vollständigen Haarausfall verursachen.
Die Pflichtversicherung beteiligt sich an den Kosten für medizinische Perücken (Haarprothesen) oder für bestimmte Kopfbedeckungen.
Medizinische Perücke (Haarprothesen)
Erstattung von 180 €
- Im Falle eines vollständigen Haarausfalls infolge einer Bestrahlung und/oder mitosehemmenden (zellteilungshemmenden) Chemotherapie
- oder bei Alopezie (vorübergehendem Haarausfall) von mindestens 30 %, die auf eine Hauterkrankung zurückzuführen ist
Erstattung von 270 €
Erstattung von 120 € für Kopfbedeckungen wie Schals, Hüte, Mützen, Kappen, Baskenmützen und andere Arten von Accessoires, die im täglichen Leben getragen werden.
Kopfbedeckungen
Erstattung von 120 € für Kopfbedeckungen wie Schals, Hüte, Mützen, Kappen, Baskenmützen und andere Arten von Accessoires, die im täglichen Leben getragen werden.
- Diese Accessoires müssen nicht unbedingt aus Textilien sein.
- Gilt nicht für: Helme, Modeschmuck…
- Nicht kumulierbar mit der Erstattung für eine Haarprothese.
Wie kann man diese Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen?
Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse folgende Dokumente einreichen:
- Eine Verordnung, ausgestellt von:
- Ihrem behandelnden Arzt bei vollständigem Haarausfall infolge einer Strahlen- oder Chemotherapie;
- einem Dermatologen bei einem durch eine Hauterkrankung bedingten Haarausfall von mehr als 30 % oder einer vernarbenden Alopezie;
- Die Rechnung für die medizinische Perücke (Haarprothese) oder für die Kopfbedeckung.
Die Genehmigung des Vertrauensarztes ist nicht notwendig.
Kostenbeteiligung der CKK (Zusatzversicherung)
Pauschale von 150 €
Wenn Ihr Haarausfall mit einer schweren Erkrankung zusammenhängt, erhalten Sie als beitragszahlendes CKK-Mitglied eine Erstattung von 150 € zur Deckung der Kosten, die nicht von der Pflichtversicherung übernommen werden.
Diese Erstattung wird auf der Grundlage eines Krankenhausaufenthalts oder einer medizinischen Behandlung für zahlreiche Erkrankungen gewährt, unter anderem bei Krebs.
Wie kann man diese Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen?
Bitten Sie Ihren Arzt, das Antragsformular auszufüllen, und füllen Sie den für Sie bestimmten Teil aus.
Je nach Krankheit können auch ein ärztliches Gutachten und eine Kostenschätzung erforderlich sein.
Kostenbeteiligung der wahlfreien Krankenhausversicherung
Haben Sie bei der CKK eine Krankenhausversicherung abgeschlossen? Ihre Krankenhausversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn Ihr Haarausfall auf eine schwere Erkrankung zurückzuführen ist und die Pflichtversicherung die Kosten nicht erstattet.
Hospi +
Wenn Sie Versicherung Hospi + abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Kostenübernahme von 50 % (maximal 150 €) für die zugelassenen Ausgaben (darunter Perücken oder Kopfbedeckungen im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung), die 200 € übersteigen. Diese Ausgaben müssen im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen und dürfen nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden.
Hospi +100 und Hospi +200
Wenn Sie Versicherung Hospi +100 oder Hospi +200 abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Kostenübernahme von 50 % (maximal 1800 €) für die zugelassenen Ausgaben (darunter Perücken oder Kopfbedeckungen im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung), die 400 € übersteigen. Diese Ausgaben müssen im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen und dürfen nicht von der Pflichtversicherung erstattet werden.