Kostenerstattung für Haarprothesen

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bis zu 270 € für den Kauf einer medizinischen Perücke bzw. Haarprothese.

Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Kauf einer medizinischen Perücke bzw. Haarprothese erstattet, und zwar in Höhe von:

  • 180 €
    • im Falle eines vollständigen Haarausfalls infolge einer Bestrahlung und/oder mitosehemmenden (zellteilungshemmenden) Chemotherapie
    • im Falle eines Haarausfalls von mindestens 30 % wegen einer Hautkrankheit
  • 270 € im Falle eines Haarausfalls mit Narbenbildung wegen einer Bestrahlung

Wie kann man die Kostenbeteiligung für Haarprothesen in Anspruch nehmen?

Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse folgende Dokumente einreichen:

  • eine Verordnung:
    • von Ihrem behandelnden Arzt (bei vollständigem Haarverlust wegen Strahlen- oder Chemotherapie)
    • von Ihrem Hautarzt (bei Haarausfall von mehr als 30 % wegen einer Hautkrankheit oder einer vernarbenden Alopezie)
  • die Rechnung für die medizinische Perücke bzw. Haarprothese

In diesem Fall ist keine Genehmigung des Vertrauensarztes notwendig.