Beitrag als belgischer Einwohner
Sobald Sie in Belgien als Einwohner gemeldet sind, haben Sie nach Zahlung eines gesetzlichen Beitrags Anspruch auf Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung.
Dieser persönliche Beitrag hängt von Ihrem Haushaltseinkommen ab.
Wie hoch ist der gesetzliche Beitrag?
Als belgischer Einwohner zahlen Sie im Rahmen eines Arbeits- oder Ersatzeinkommens keine Sozialversicherungsbeiträge. Sie müssen jedoch trotzdem einen Beitrag zahlen, um das Recht auf Erstattung der Kosten für Ihre Gesundheitsleistungen zu erhalten. Die Krankenkasse ist dafür zuständig, diesen gesetzlichen Beitrag einzuziehen.
Dieser Beitrag hängt vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen Ihres Haushalts im Jahr 2026 ab. Die angegebenen Einkommensbeträge beziehen sich auf eine alleinstehende Person. Für jedes weitere Haushaltsmitglied werden 5 202,22 € hinzugefügt.
| Jährliches Einkommen | Vierteljährlicher Betrag für 2026 |
|---|---|
| Ab 44 901,35 € | 931,12 € |
| Von 28 100,75 € bis 44 901,35 € | 465,55 € |
| Von 21 312,87 € bis 28 100,75 € | 78,93 € |
| Bis zu 21 312,87 € | 0 € |
Das Jahreseinkommen wird von der Krankenkasse mithilfe einer Einkommenserklärung ermittelt.
Achtung: Wenn keine Einkommenserklärung durchgeführt wird, wird automatisch der Höchstbeitrag angewandt
Haben Sie bereits Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung?
Sie müssen keine gesetzlichen Beiträge zahlen
Wie beantrage ich die Einkommenserklärung?
Kontakt mit der Krankenkasse
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Kundenberater in einer CKK-Geschäftsstelle und bringen Sie die Belege Ihrer Einkünfte mit.
Welche Belege sollte man mitnehmen?
- Letzter Steuerbescheid für die Einkommensteuer natürlicher Personen.
- Gehaltsabrechnungen.
- Kontoauszüge aller Renten (auch aus dem Ausland).
- Kontoauszüge, Belege für Renten, außertarifliche Pensionen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten.
- Zahlungsbelege für Gruppen- und Lebensversicherungen, Pensionssparen.
- Steuerbescheid der Grundsteuer mit Katastereinkünften.
- Belege für bewegliches Vermögen (Kapital, Aktien...).
- Belege für andere Einkünfte (Zahlung von Arbeitslosengeld, Jahresendprämie, Urlaubsgeld...).
- Kontoauszüge aller ausländischen Einkünfte.
- Belege für Unterhaltsleistungen (auch für Kinder).
Nehmen Sie auch Ihren elektronischen Personalausweis und Ihre PIN-Nummer mit, wenn möglich.
Haben Sie Ihren PIN-Code vergessen? Wenden Sie sich an den Bevölkerungsdienst am Ort Ihres Hauptwohnsitzes.
Berechnung Ihres Einkommens
Nach Erhalt Ihrer Belege berechnet die CKK das Gesamteinkommen Ihres Haushalts und ermittelt den geltenden gesetzlichen Beitrag. Sie wird Ihnen das Ergebnis mitteilen.
Zahlungsantrag
Sie erhalten eine Aufforderung zur Zahlung des entsprechenden vierteljährlichen Beitrags (per Einzugsermächtigung oder Überweisung
Zahlung
Sie zahlen diesen Betrag und bleiben ab diesem Zeitpunkt in kranken- und invalidenversichert (Pflichtversicherung).
Sie sind versichert
Sie sind gesetzlich verpflichtet, der Krankenkasse innerhalb von 30 Tagen jede Änderung zu melden, die zu einer Erhöhung Ihres Haushaltseinkommens führt. Zögern Sie nicht, dies auch zu tun, wenn Ihr Einkommen sinkt: So können Sie eventuell günstiger versichert werden!