Die Erstattung der Beratungen im Ärztehaus

Ärztehäuser sind Gesundheitszentren, in denen verschiedene Gesundheitsdienstleister unterschiedlicher Fachbereiche ihre Dienstleistungen gemeinsam anbieten. Ärztehäuser sollen das medizinische Versorgungsangebot zugänglicher machen.

Was ist ein Ärztehaus?

Ärztehäuser sind Gesundheitszentren, in denen verschiedene Gesundheitsdienstleister unterschiedlicher Fachbereiche ihre Dienstleistungen gemeinsam anbieten. Die Zusammensetzung des Teams kann von einem Ärztehaus zum anderen unterschiedlich sein (Allgemeinmediziner, Kinesiotherapeuten, Krankenpflegefachkräfte, Sozialarbeiter, Ernährungsberater...).

Ärztehäuser sollen das medizinische Versorgungsangebot zugänglicher machen. Sie erleichtern nämlich den Austausch zwischen den verschiedenen Leistungserbringern oder, falls nötig, eine Überweisung 

Wie läuft das ab? 

Jeder kann die Dienste eines Ärztehauses in Anspruch nehmen, sofern er dort registriert ist. Wenn Sie sich in einem Ärztehaus angemeldet haben, sind Sie verpflichtet, immer die Gesundheitsdienstleister dieses Zentrums in Anspruch zu nehmen.

Sie brauchen für diese Gesundheitsdienstleistungen keine Kosten vorzustrecken. Die Ärztehäuser erhalten von der Krankenkasse einen Festbetrag für jeden eingetragenen Patienten, unabhängig davon, wie oft der Patient die Einrichtung aufsucht.

Einen Gesundheitsdienstleister außerhalb des Ärztehauses aufsuchen

Wenn Sie einen Gesundheitsdienstleister außerhalb des Zentrums aufsuchen, obwohl dessen Leistungen auch im Ärztehaus angeboten werden, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Ausnahmen: Für Arztbesuche außerhalb des Ärztehauses erstattet Ihnen das Ärztehaus die Leistungen in folgenden Fällen (mit Ausnahme des Eigenanteils und eventueller Honorarzuschläge):

  • wenn die Leistungen außerhalb des geografischen Einzugsbereichs des Ärztehauses erbracht wurden;
  • wenn es sich um Leistungen handelt, die von einem Arzt außerhalb des Ärztehauses im Rahmen eines organisierten Bereitschaftsdienstes erbracht werden, oder wenn das Ärztehaus einen solchen Dienst nicht anbietet;
  • wenn es sich um Leistungen handelt, die von einer Pflegekraft oder einem Kinesiotherapeuten außerhalb des Ärztehauses erbracht, aber von einem Arzt des Ärztehauses verschrieben wurden;
  • wenn das Ärztehaus seine Zustimmung dazu gegeben hat, dass Leistungen von einem anderen Gesundheitsdienstleister erbracht werden.

Für fachärztliche Beratungen, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte oder medizinische Fachbereiche, die nicht vom Ärztehaus angeboten werden, kommt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung auf.

Vorteil für CKK-Mitglieder: Im Rahmen ihrer Zusatzversicherung erstattet die CKK ihrerseits die gesetzlichen Eigenanteile für Beratungen außerhalb des Ärztehauses bei Allgemeinmedizinern, Fachärzten (Kinderärzten, HNO, Orthopäden...), Kieferorthopäden, Logopäden, Kinesiotherapeuten sowie für Krankenpflege für Kinder unter 18 Jahren, die eine allgemeine medizinische Akte (AMA) haben oder in einem Ärztehaus eingeschrieben sind.