Arbeitsunfähigkeit: Ihre Geldleistungen

Wenn Sie Ihrer Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt haben und Ihre Arbeitsunfähigkeit länger andauert, wird von Ihrer Krankenkasse unter bestimmten gesetzlich festgelegten Bedingungen ein Ersatzeinkommen (Krankengeld) gewährt.

Haben Sie Anspruch auf Krankengeld?  

Sie wurden vom Vertrauensarzt als arbeitsunfähig anerkannt und haben jegliche Erwerbstätigkeit eingestellt? Damit Sie Anspruch auf Geldleistungen haben, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen. 

  • Sie sind aktiver Arbeitnehmer, beziehen Arbeitslosengeld oder fallen unter die Regelung für Selbstständige.
  • Zwischen dem Ende der Erwerbstätigkeit oder der Arbeitslosigkeit und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit sind nicht mehr als 30 Tage vergangen.  
  • Sie haben eine Wartezeit erfüllt oder sind davon befreit:  
    • Selbstständiger: Sie weisen die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die zwei Quartale nach, die Ihrer Arbeitsunfähigkeit vorausgehen.
    • Arbeitnehmer/Arbeitsloser: Nachweis von 180 Tagen Vollzeit- oder gleichgestellter Arbeit oder von 800 Stunden Teilzeitarbeit in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
    • Es gibt Befreiungen von den Wartezeiten. Beispiele: Junge Menschen, die bestimmte Studien abgeschlossen haben und die innerhalb von 13 Monaten ab Ende des Studiums die Arbeit aufgenommen haben oder arbeitslos geworden sind.  

Ab wann erhalten Sie Ihre Geldleistungen? 

    Zunächst ist Ihre Vergütung weiterhin von Ihrem Arbeitgeber zu leisten. Sie erhalten ab dem ersten Tag nach Ende des Zeitraums für die gesetzliche Gehaltsfortzahlung Krankengeld.  

    • Angestellte: 30 Tage gesetzliche Gehaltsfortzahlung 
    • Arbeiter: 14 Tage gesetzliche Lohnfortzahlung 

    Sie sind Arbeitnehmer und warten auf Ihre erste Zahlung? In Ihrem Meine CKK Konto können Sie den Status Ihrer Arbeitsunfähigkeitsakte verfolgen. Dort finden Sie den aktuellen Stand Ihres Antrags, die erhaltenen Dokumente und die, die uns noch übermittelt werden müssen. Sie erhalten Ihre erste Zahlung sobald Ihre Akte vollständig ist und Ihre Leistungen berechnet.

    Sie erhalten Ihr Krankengeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. 

    Sie erhalten Ihr Krankengeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern Ihre Arbeitsunfähigkeit mehr als sieben Tage andauert. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, die weniger als acht Tage andauert, erhalten Sie keine Geldleistungen (Karenzzeit).  

    Wie hoch sind Ihre Geldleistungen? (1. Jahr der Arbeitsunfähigkeit)

      Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit (primäre Arbeitsunfähigkeit) erhalten Sie eine Geldleistung, die 60 % Ihres Bruttogehalts pro Tag entspricht. Diese Geldleistung ist auf 107,73€/Tag beschränkt. 

      Ab dem dritten Monat der Arbeitsunfähigkeit wird ein Mindestkrankengeld gewährt.  
      Ab dem vierten oder siebten Monat der Arbeitsunfähigkeit variiert das Mindestkrankengeld je nach der familiären und beruflichen Situation. Wenn Sie davon betroffen sind, müssen Sie die Erklärung über die Haushaltszusammensetzung und die Einkünfte ausfüllen (Formular 225). Füllen Sie diese vorzugsweise online aus. 

      Wenn Sie sich für die Papierversion entscheiden, können Sie diese mit Hilfe von zwei erklärenden Handbüchern ausfüllen: Handbuch zu Teil A von Formular 225, Handbuch zu Teil B von Formular 225. 

      Gut zu wissen:

      • Sie erhalten Geldleistungen für sechs Tage pro Woche, nämlich für jeden Tag außer Sonntag. 
      • Ihr Krankengeld wird besteuert. Ein Berufssteuervorabzug (11,11 %) wird automatisch auf den Bruttobetrag Ihrer Geldleistungen erhoben. Die steuerliche Situation unterscheidet sich von Haushalt zu Haushalt. In bestimmten Fällen ist es klug, eine Reserve anzulegen, um nicht unvorbereitet zu sein, wenn die Steuern bezahlt werden müssen.  
      • Wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Tätigkeit in Teilzeit wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin Geldleistungen. Diese können jedoch je nach Umfang der von Ihnen aufgenommenen Tätigkeit reduziert werden.

      Anmerkung: Sie müssen Ihre Krankenkasse unverzüglich über alle Änderungen in Ihrem Haushalt (Einkommen, Zusammensetzung) informieren. Diese können sich auf die Höhe Ihrer Geldleistungen auswirken. Falls Sie diese Informationen zu spät übermitteln, kann es sein, dass Sie unrechtmäßig erhaltene Geldleistungen zurückzahlen müssen. 

      In den ersten sechs Monaten Ihrer Arbeitsunfähigkeit entsprechen Ihre Geldleistungen Ihrem Arbeitslosengeld. Die höchstmögliche Geldleistung ist jedoch auf 60 % des Bruttogehalts begrenzt, auf dessen Grundlage Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird (höchstmögliche Geldleistung: 107,73 €/Tag). 

      Ab dem siebten Monat der Arbeitsunfähigkeit beträgt die Geldleistung 60 % des gedeckelten Bruttogehalts, auf dessen Grundlage Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird (höchstmögliche Geldleistung: 105,61 €/Tag). 

      Garantiertes Mindestkrankengeld: 

      • Ab dem dritten Monat der Arbeitsunfähigkeit wird ein Mindestkrankengeld gewährt.  
      • Ab dem vierten oder siebten Monat der Arbeitsunfähigkeit variiert das Mindestkrankengeld je nach der familiären und beruflichen Situation und Sie müssen die Erklärung über die Haushaltszusammensetzung und die Einkünfte ausfüllen (Formular 225). Füllen Sie diese vorzugsweise online aus. Wenn Sie sich für die Papierversion entscheiden, können Sie diese mit Hilfe von zwei erklärenden Handbüchern ausfüllen: Handbuch zu Teil A von Formular 225, Handbuch zu Teil B von Formular 225. 

      Anmerkung: Sie müssen Ihre Krankenkasse unverzüglich über alle Änderungen in Ihrem Haushalt (Einkommen, Zusammensetzung) informieren. Diese können sich auf die Höhe Ihrer Geldleistungen auswirken. Falls Sie diese Informationen zu spät übermitteln, kann es sein, dass Sie unrechtmäßig erhaltene Geldleistungen zurückzahlen müssen. 

      Gut zu wissen:

      • Sie erhalten Geldleistungen für sechs Tage pro Woche, nämlich für jeden Tag außer Sonntag. 
      • Ihr Krankengeld wird besteuert. Ein Berufssteuervorabzug wird automatisch auf den Bruttobetrag Ihrer Geldleistungen erhoben. Dieser Abzug beträgt in den ersten sechs Monaten der Arbeitsunfähigkeit 10,09 % und danach 11,11 %. Die steuerliche Situation unterscheidet sich von Haushalt zu Haushalt. In bestimmten Fällen ist es klug, eine Reserve anzulegen, um nicht unvorbereitet zu sein, wenn die Steuern bezahlt werden müssen.  
      • Wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Tätigkeit in Teilzeit wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin Geldleistungen. Diese können jedoch je nach Umfang der von Ihnen aufgenommenen Tätigkeit reduziert werden.

      Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit (primäre Arbeitsunfähigkeit) erhalten Sie einen Tages-Pauschalbetrag. 

      Um die Höhe Ihrer Geldleistungen zu berechnen, muss die Krankenkasse Ihre genaue familiäre Situation kennen. Dazu müssen Sie die Erklärung über die Haushaltszusammensetzung und die Einkünfte ausfüllen (Formular 225). Füllen Sie diese vorzugsweise online aus. Wenn Sie sich für die Papierversion entscheiden, können Sie diese mit Hilfe von zwei erklärenden Handbüchern ausfüllen: Handbuch zu Teil A von Formular 225, Handbuch zu Teil B von Formular 225. 

      Anmerkung: Sie müssen Ihre Krankenkasse unverzüglich über alle Änderungen 

      Höhe Ihrer Geldleistungen: 

      • 47,38€/Tag für Zusammenwohnende 
      • 61,77€/Tag für Alleinlebende 
      • 77,95 €/Tag für einen Haushaltsvorstand 

      Gut zu wissen:

      • Sie erhalten Geldleistungen für sechs Tage pro Woche, nämlich für jeden Tag außer Sonntag. 
      • Sie müssen Ihrer Krankenkasse alle Veränderungen (Zusammensetzung und Einkommen Ihres Haushalts) unverzüglich mitteilen, um zu vermeiden, unrechtmäßig erhaltene Geldleistungen zurückzahlen zu müssen. 
      • Ihr Krankengeld wird besteuert. Ein Berufssteuervorabzug wird automatisch auf den Bruttobetrag Ihrer Geldleistungen erhoben. Dieser Abzug beträgt 11,11 %. Die steuerliche Situation unterscheidet sich von Haushalt zu Haushalt. In bestimmten Fällen ist es klug, eine Reserve anzulegen, um nicht unvorbereitet zu sein, wenn die Steuern bezahlt werden müssen.  
      • Wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Tätigkeit in Teilzeit wiederaufnehmen, erhalten Sie in den ersten sechs Monaten weiterhin die gleichen Geldleistungen. Danach können Ihre Geldleistungen je nach Umfang der von Ihnen ausgeführten Tätigkeit reduziert werden. 

      Wann werden Ihre Geldleistungen auf Ihr Konto überwiesen? 

        Sie werden im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit alle 15 Tage ausgezahlt. Um das Datum der Auszahlung Ihrer Geldleistungen zu erfahren, besuchen Sie den Zahlungskalender.

        Sie werden jeden Monat ausgezahlt. Um das Datum der Auszahlung Ihrer Geldleistungen zu erfahren, besuchen Sie den Zahlungskalender.

        Sie haben noch offene Urlaubstage? Wie wirkt sich dies auf Ihre Geldleistungen aus? 

        Seit Beginn des Jahres 2024 erhalten Sie auch für die noch ausstehenden Urlaubstage eine Vergütung.
        Sie erhalten daher im Jahr 2024 im Gegensatz zu den Vorjahren keine Urlaubsbescheinigung, die Sie ausfüllen müssen.
        Die Urlaubstage, die Sie aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Ihrer Mutterschaftsruhe nicht nehmen können, können bis zu 24 Monate lang auf das nächste Jahr übertragen werden.
        Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit während Ihres gesetzlichen Urlaubs beginnt, haben Sie das Recht, diese Urlaubstage auf einen späteren Zeitraum zu übertragen.

          Sie müssen die Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen und an die Krankenkasse senden.  

          Die Krankenkasse zieht von Ihren Geldleistungen für den Dezember die Urlaubstage ab, die Sie nicht genommen haben. Planen Sie voraus!

          Sie müssen die Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen und an die Krankenkasse senden.  

          Über die Urlaubsbescheinigung können Sie auch bei der Krankenkasse die Aufteilung Ihrer abgezogenen Urlaubstage beantragen.  

          Sie müssen die Bescheinigung von der Zahlstelle Ihres Arbeitslosengeldes ausfüllen lassen und an die Krankenkasse senden.  

          Über die Urlaubsbescheinigung können Sie bei der Krankenkasse die Aufteilung Ihrer abgezogenen Urlaubstage beantragen.  

          Wichtig:Wenn die Krankenkasse Ihre Urlaubsbescheinigung nicht erhält, werden im Dezember des jeweiligen Urlaubsjahres automatisch 24 Tage von Ihren Geldleistungen abgezogen. 

          Einkommensbescheinigung

          Bestimmte Stellen können von Ihnen eine Übersicht der Zeiträume, in welchen Sie arbeitsunfähig waren, und/oder über die von Ihnen erhaltenen Geldleistungen verlangen. Sie können eine Bescheinigung über das Online-Formular anfordern. 

          Sind Ihre Geldleistungen mit anderen Einkommen kumulierbar? 

          Im Allgemeinen nicht.

          Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

          • Kumulation mit der Hinterbliebenenrente (höchstens 12 Monate)
          • Kumulation mit einer Arbeitsunfallrente oder Berufskrankheitsrente
          • Kumulation mit Entschädigungen für einen Unfall, der von einem Dritten verursacht wurde und der nicht der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist 
          • Kumulation mit Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit, die vom Vertrauensarzt genehmigt wurde
          • Kumulation mit Beihilfen des Ersatz- und Integrationseinkommens für Personen mit Behinderung

          Bestimmte mögliche Kumulationen unterliegen Bedingungen und können zu einer Reduktion Ihrer Geldleistungen führen. 

          Wenn die CKK feststellt, dass Sie Ihr Krankengeld unrechtmäßig mit anderen Einkommen kumuliert haben, müssen Sie Ihre erhaltenen Geldleistungen zurückzahlen und können mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. 

          Wie hoch sind Ihre Geldleistungen ab einem Jahr der Arbeitsunfähigkeit? 

          Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als ein Jahr dauert (gerechnet ab dem ersten Tag der Einstellung der Arbeit) spricht man von Invalidität. 

          Wenn Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig sind, ist die Verlängerung der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft.

            Um die Höhe Ihrer Geldleistungen zu berechnen, muss die Krankenkasse Ihre genaue familiäre Situation kennen. Dazu müssen Sie die Erklärung über die Haushaltszusammensetzung und die Einkünfte ausfüllen (Formular 225). Füllen Sie diese vorzugsweise online aus.

            Wenn Sie sich für die Papierversion entscheiden, können Sie diese mit Hilfe von zwei erklärenden Handbüchern ausfüllen: Handbuch zu Teil A von Formular 225, Handbuch zu Teil B von Formular 225. 

            Höhe Ihrer Geldleistungen

            • Wenn Sie zumindest eine unterhaltspflichtige Person mitversorgen, gilt: Ihre Geldleistung beläuft sich auf 65 % Ihres letzten Bruttogehalts. Jedoch ist diese Geldleistung auf 116,70 €/Tag beschränkt. 
            • Wenn Sie alleinlebend sind, gilt: Ihre Geldleistung beläuft sich auf 55 % Ihres letzten Bruttogehalts. Jedoch ist diese Geldleistung auf 98,75€/Tag beschränkt. 
            • Wenn Sie mit anderen zusammenwohnen, gilt: Ihre Geldleistung beläuft sich auf 40 % Ihres letzten Bruttogehalts. Jedoch ist diese Geldleistung auf 71,82  €/Tag beschränkt.  

            Anmerkung: Wenn Ihre Invalidität vor 2022 begann, sind die obengenannten Grenzwerte niedriger. 

            Gut zu wissen

            • Sie erhalten Geldleistungen für sechs Tage pro Woche, nämlich für jeden Tag außer Sonntag.
            • Sie müssen Ihrer Krankenkasse alle Veränderungen (Zusammensetzung und Einkommen Ihres Haushalts) unverzüglich mitteilen, um zu vermeiden, unrechtmäßig erhaltene Geldleistungen zurückzahlen zu müssen.
            • Ihr Invalidengeld wird besteuert. Jedoch erhebt die Krankenkasse auf den Bruttobetrag Ihrer Geldleistungen keinen Berufssteuervorabzug. In bestimmten Fällen ist es klug, eine Reserve anzulegen, um nicht unvorbereitet zu sein, wenn die Steuern bezahlt werden müssen.  
            • Von Ihrem Invalidengeld werden automatisch 3,5 % als Beitrag für Ihre gesetzliche Pension einbehalten.
            • Wenn Sie während Ihrer Invalidität eine Tätigkeit in Teilzeit aufnehmen, erhalten Sie weiterhin Geldleistungen. Sie können jedoch je nach Ausmaß der von Ihnen ausgeführten Tätigkeit reduziert werden.
            • Wenn Sie zumindest eine unterhaltspflichtige Person mitversorgen, gilt: Ihre Geldleistung beläuft sich auf 77,95€/Tag. 
            • Wenn Sie alleinlebend sind, gilt: Ihre Geldleistung beläuft sich auf 61,77€/Tag. 
            • Wenn Sie mit anderen zusammenwohnen, gilt: Ihre Geldleistung beläuft sich auf 47,38 €/Tag. Wenn Sie jedoch Ihre Tätigkeit vollständig eingestellt haben und diese nicht von einem Dritten in Ihrem Namen weiterverfolgt wird, beläuft sich Ihre Geldleistung auf 52,97€/Tag. 

            Um festzustellen, in welche Kategorie Sie gehören (Haushaltsvorstand, alleinlebend, gemeinsam wohnend), müssen Sie die Erklärung über die Haushaltszusammensetzung und die Einkünfte ausfüllen (Formular 225). Füllen Sie diese vorzugsweise online aus. Wenn Sie sich für die Papierversion entscheiden, können Sie diese mit Hilfe von zwei erklärenden Handbüchern ausfüllen: Handbuch zu Teil A von Formular 225, Handbuch zu Teil B von Formular 225. 

            Gut zu wissen

            • Sie erhalten Geldleistungen für sechs Tage pro Woche, nämlich für jeden Tag außer Sonntag.
            • Sie müssen Ihrer Krankenkasse alle Veränderungen (Zusammensetzung und Einkommen Ihres Haushalts) unverzüglich mitteilen, um zu vermeiden, unrechtmäßig erhaltene Geldleistungen zurückzahlen zu müssen.
            • Ihr Invalidengeld wird besteuert. Jedoch erhebt die Krankenkasse auf den Bruttobetrag Ihrer Geldleistungen keinen Berufssteuervorabzug. In bestimmten Fällen ist es klug, eine Reserve anzulegen, um nicht unvorbereitet zu sein, wenn die Steuern bezahlt werden müssen.  
            • Wenn Sie während Ihrer Invalidität eine Tätigkeit in Teilzeit aufnehmen, erhalten Sie weiterhin Geldleistungen. Sie können jedoch je nach Ausmaß der von Ihnen ausgeführten Tätigkeit reduziert werden.
            • Wenn Sie Ihre Tätigkeit vollständig eingestellt haben und diese nicht von einem Dritten in Ihrem Namen weiterverfolgt wird, können Sie einen Antrag auf „Gleichstellung“ bei Ihrer Sozialversicherungskasse stellen. Diese Gleichstellung ermöglicht es Ihnen, Ihren Status als Selbstständiger sowie Ihre sozialen Rechte beizubehalten und Ihre Sozialversicherungsbeiträge auszusetzen.

            Wann werden Ihre Geldleistungen auf Ihr Konto überwiesen? 


            Ihr Invalidengeld wird jeden Monat ausgezahlt. Um das Datum der Auszahlung Ihrer Geldleistungen zu erfahren, besuchen Sie den Zahlungskalender.

            Aufholprämie (Urlaubsgeld)

            Im Mai erhalten invalide Personen von Ihrer Krankenkasse zusätzlich zu ihren Geldleistungen eine Aufholprämie, welche häufig auch als „Urlaubsgeld“ bezeichnet wird.  

            Sie können im Mai  2024 eine Aufholprämie erhalten, wenn: 

            • Sie am 31. Dezember 2023 seit über einem Jahr in der Invalidität waren

              UND

            • Sie im Laufe des Monats Mai  2024 zumindest noch einen Tag in der Invalidität sind. 
            Dauer der Arbeitsunfähigkeit am 31.12.23

            Arbeitnehmer/Arbeitssuchender 

            Selbstständiger

             Haushaltsvorstand Ohne Haushaltsvorstand und alleinlebend  
            Arbeitsunfähigkeit zwischen 1 und 2 Jahren699,29€ 536,73 € 

            335,99 € 

            Arbeitsunfähigkeit 2 Jahre und länger1 051,87 € 858,41 € 

            Gibt es zusätzliche finanzielle Beihilfen?  

              Wenn Sie arbeitsunfähig sind und Hilfe bei bestimmten Alltagstätigkeiten benötigen (Fortbewegung, sich waschen, Essen zubereiten…), können Sie eine finanzielle Ergänzung zu Ihrem Krankengeld oder Invalidengeld erhalten. 

              Pauschalbetrag:  28,81€/Tag

              Dieser Betrag gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitslose und Selbstständige. Dieser Betrag wird bei der Berechnung der Steuern nicht berücksichtigt.

              Bedingungen

              • Sie sind seit mindestens vier Monaten arbeitsunfähig
              • Sie befinden sich in einer Situation des Autonomieverlusts, der Sie daran hindert, bestimmte Alltagstätigkeiten zu bewältigen 
              • Sie befinden sich nicht in einem Altersheim, einem Alters- und Pflegeheim, einem Genesungsheim oder im Krankenhaus 
              • Sie haben die Zustimmung des Vertrauensarztes erhalten Der Vertrauensarzt muss anerkennen, dass Sie diese Hilfe für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten benötigen (eventuell durch Antragstellung vor Ende des Zeitraums der Anerkennung verlängerbar) 

              Wie kann man die Beihilfe in Anspruch nehmen? 

              Kontaktieren Sie Ihren Kundenberater der Krankenkasse oder den Sozialdienst der CKK, der Ihren Antrag beim Vertrauensarzt einreicht. Oder Sie rufen die allgemeine Nummer der CKK an: 087 32 43 33.

              Gut zu wissen: Der Sozialdienst der CKK kann Sie auch bei der Suche nach häuslicher Hilfe und Pflege unterstützen.

              Die erhöhte Kostenerstattung ermöglicht es Personen und Haushalten mit niedrigem Einkommen, eine erhöhte Erstattung für ihre Gesundheitsversorgung zu erhalten. Sie können noch weitere finanzielle Vorteile in Anspruch nehmen.

              Der Status der chronischen Erkrankung ermöglicht es, Personen, die an einer schweren chronischen Erkrankung leiden, dabei zu helfen, ihre laufenden Ausgaben für die Gesundheitsversorgung zu bewältigen.

              Personen, die seit über einem Jahr als arbeitsunfähig anerkannt sind, können bestimmte steuerliche Vorteile wie eine Steuerermäßigung oder den Immobilienvorabzug in Anspruch nehmen.

              Steuerermäßigung

              • Bedingungen: Sie müssen am 1. Januar des Jahres der Steuererklärung noch als invalide anerkannt sein.
              • Wie kann man das in Anspruch nehmen? Im Falle einer elektronischen Erklärung sind diese Informationen grundsätzlich bereits eingegeben. Bitte überprüfen Sie aber trotzdem, ob dies auch tatsächlich der Fall ist. Wenn Sie die Steuererklärung in Papierform ausfüllen, füllen Sie die Felder 1028-39 oder 2028-09 aus.

              Reduktion des Immobilienvorabzugs

              Informationen und Bedingungen bei Ihrer Region oder beim FÖD Finanzen.