Sonderstatus „chronische Erkrankung“

Das Ziel des Sonderstatus „chronische Erkrankung“ ist es, Menschen mit einer chronischen Erkrankung zu helfen, ihre erhöhten Ausgaben für die Gesundheitsversorgung zu bewältigen dank einer Senkung der Schwelle für die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) um 100 €.

Was ist der Sonderstatus „chronische Erkrankung“?

Dieser Sonderstatus hilft bei der Bewältigung der erhöhten Kosten für die Gesundheitsversorgung von chronisch Erkrankten. Konkret bedeutet das, dass man durch diesen Sonderstatus Anspruch auf eine Senkung der Schwelle für die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) um 100 € hat, wenn der Erkrankte nicht schon durch eine andere Regelung eine Ermäßigung erhält.

Wer hat Anspruch auf diesen Sonderstatus?

Der Sonderstatus wird nicht aufgrund der Diagnose einer bestimmten Krankheit gewährt. Die Anerkennung steht im Zusammenhang mit der Ausgabenhöhe für Gesundheitsleistungen oder mit dem zeitweiligen Anspruch auf die sogenannte Pflegepauschale. Er kann in drei Fällen gewährt werden:

  1. Sie geben über acht Quartale hintereinander (zwei vollständige Kalenderjahre) jedes Quartal mindestens 387,27 € für Gesundheitsleistungen aus. Zu diesen Kosten gehören die Beträge zu Ihren Lasten (gesetzliche Eigenanteile) und die von der Krankenkasse erstatteten Anteile, aber nicht die Honorarzuschläge der Leistungserbringer. Sie haben dann zwei Jahre lang Anspruch auf den Sonderstatus „chronische Erkrankung“, der anschließend jährlich verlängert werden kann, wenn die Ausgaben gleich bleiben und im selben Rhythmus gezahlt werden.
  2. Sie nehmen die Pflegepauschale in Anspruch (allgemein „Festbetrag für chronische Erkrankungen“ genannt). Der Sonderstatus „chronische Erkrankungen“ wird Ihnen für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt, und zwar ab dem 1. Januar des Jahres, das der Gewährung der Pflegepauschale folgt. Die Anerkennung kann immer wieder um ein weiteres Jahr verlängert werden.
  3. Sie leiden an einer seltenen Erkrankung oder „Orphan“-Erkrankung und Sie entsprechen dem finanziellen Kriterium des ersten Falls (Ausgaben von 365,18 € je Quartal). Wenn die Krankenkasse bestätigt hat, dass Sie dem finanziellen Kriterium entsprechen, schicken Sie Ihrer Krankenkasse eine fachärztliche Bescheinigung, wonach Sie unter einer seltenen Krankheit leiden: Sie haben dann Anspruch auf den Sonderstatus für einen Zeitraum von fünf Jahren, der durch eine weitere ärztliche Bescheinigung verlängert werden kann.

Gut zu wissen: Selten ist eine Krankheit, wenn sie nur eine geringe Zahl von Patienten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung betrifft (weniger als eine Person auf 2000) und wenn diese Krankheit auf der Website Orphanet aufgelistet wird.

Welche Schritte müssen unternommen werden, um den Sonderstatus „chronische Erkrankung“ in Anspruch nehmen zu können?

  • Nicht seltene chronische Erkrankung: Es sind keine Schritte erforderlich. Der Sonderstatus wird Ihnen automatisch gewährt. Wenn Sie die Gewährungsbedingungen erfüllen, wird Ihre Krankenkasse Sie per Post darüber informieren.
  • Seltene Erkrankung: Um über eine längere Zeitspanne Anspruch auf den Sonderstatus zu haben, müssen Menschen mit einer seltenen Erkrankung oder „Orphan“-Erkrankung ihrer Krankenkasse eine fachärztliche Bescheinigung vorlegen, in der unter anderem der Name der Erkrankung angegeben ist. Hier eine (französischsprachige) Vorlage für die Bescheinigung zum Herunterladen. Bevor Sie Ihren Facharzt konsultieren, warten Sie den Erhalt des Bestätigungsschreibens ab, aus dem hervorgeht, dass Sie den finanziellen Bedingungen zum Anspruch auf diesen Sonderstatus entsprechen (337,69 € Ausgaben für Gesundheitsleistungen pro Quartal).

Häufig gestellte Fragen

    Wenn Sie Anspruch auf den Sonderstatus „chronische Erkrankung“ haben, wurden Sie darüber schriftlich durch Ihre Krankenkasse in Kenntnis gesetzt. Die meisten Leistungserbringer haben zudem über eine IT-App Zugang zu diesen Informationen. Sie können Sie also über Ihren Anspruch auf den Sonderstatus informieren.

    Wenn Sie das Schreiben nicht mehr finden, kontaktieren Sie die CKK. Die meisten Leistungserbringer haben zudem über eine IT-App Zugang zu diesen Informationen. Sie können also Ihren Anspruch auf den Sonderstatus überprüfen.

    Wenn die Bedingungen für die Verlängerung nicht erfüllt werden, wird der Sonderstatus nicht verlängert. Wenn der Status nicht während zwei aufeinanderfolgenden Jahren gewährt werden konnte, muss der Patient nachweisen, dass er die Bedingungen für die Gewährung der Verlängerung erfüllt, um den Status erneut in Anspruch nehmen zu können.

    Ein Patient, der an einer seltenen Krankheit leidet und wiederholt erhebliche Ausgaben für Gesundheitsleistungen tragen muss, hat unter folgenden Bedingungen Anspruch auf den Sonderstatus „chronische Erkrankung“:

    • Er muss für einen Zeitraum von zwei vollständigen Kalenderjahren jedes Quartal mindestens 335,04 € für Gesundheitsleistungen ausgeben.
    • Er muss an einer seltenen Erkrankung leiden, d. h. an einer Krankheit, die weniger als eine von 2000 Personen betrifft. Die Erkrankung muss auf der Website Orphanet zu finden sein, dem Referenzportal für seltene Erkrankungen.
    • Er muss der Krankenkasse eine fachärztliche Bescheinigung zukommen lassen, wonach er unter einer seltenen Erkrankung leidet.

    Den Personen, die unter einer seltenen Erkrankung leiden und diesen Kriterien entsprechen, kann dieser Anspruch für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden. Der Status kann verlängert werden.

    Dies bedeutet konkret, dass die Person, die an einer seltenen Erkrankung leidet und den Kriterien über die erhöhten Ausgaben für Gesundheitsversorgung entspricht, eine schriftliche Benachrichtigung der Krankenkasse erhält. Diese erläutert die Vorteile des Sonderstatus. Gleichzeitig wird die Person aufgefordert, eine Bescheinigung vom Facharzt ausfüllen zu lassen und der Krankenkasse zukommen zu lassen.

    Nach der ersten Laufzeit des Status wird dieser auf Grundlage der Feststellungen der Krankenkasse automatisch um ein Kalenderjahr verlängert, wenn die Person, die den Sonderstatus in Anspruch genommen hat:

    • im zweiten Kalenderjahr vor dem Verlängerungsjahr insgesamt 1.340,17 € für Gesundheitsleistungen (ohne Honorarzuschläge) ausgegeben hat oder
    • die Pflegepauschale bezogen hat.

    Für Personen, die unter einer seltenen Erkrankung leiden, gilt: Wenn dem Vertrauensarzt der Krankenkasse im Laufe des letzten Jahres der Genehmigung eine neue fachärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, erfolgt eine Verlängerung des Status. Der Sonderstatus wird um weitere fünf Kalenderjahre verlängert. Behalten Sie also die Gültigkeitsdauer Ihres Anspruchs auf den Status im Auge.