Chronische Schmerzen: Kostenerstattung für Schmerzmittel

Patienten, die unter chronischen Schmerzen im Zusammenhang mit bestimmten Erkrankungen leiden, können eine Kostenbeteiligung von 75 % für bestimmte Schmerzmittel erhalten.

Welche Schmerzmittel werden übernommen?

Die Schmerzmittel, die übernommen werden, sind Analgetika auf Basis von Paracetamol.

Für die folgenden Krankheitsbilder kann eine Kostenerstattung genehmigt werden:

  • Arthrose/chronische Arthritis
  • Krebsleiden
  • Neurogene oder neuropathische Schmerzen zentralen oder peripheren Ursprungs (einschließlich multipler Sklerose)
  • Periphere Gefäßschmerzen
  • Postoperative Schmerzen (einschließlich Phantomschmerzen)
  • Fibromyalgie

Wie kann man eine Kostenbeteiligung für Schmerzmittel in Anspruch nehmen?

Um eine Kostenbeteiligung der Pflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, ist die Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich. Der behandelnde Arzt muss beim Vertrauensarzt einen Antrag auf Genehmigung stellen, entweder auf elektronischem Weg oder durch Ausfüllen des Antragsformulars. Diese Genehmigung gilt auf Lebenszeit. 

In der Apotheke wird die Kostenbeteiligung genehmigt, wenn das Analgetikum tatsächlich verschrieben wurde. 

Der gesetzliche Eigenanteil, der vom Patienten zu tragen ist, wird für die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) berücksichtigt.