Denta-Solidar und Denta +: zusammenfassende Tabelle
Hier ist die Übersichtstabelle für die Absicherung Ihrer zahnärztlichen Leistungen bei der CKK.
- Die Pflichtversicherung ist die in Belgien vorgesehene Absicherung, die für jede Person unabhängig von ihrer Krankenkasse gleich ist.
- Denta-Solidar ist die Basisabsicherung der CKK. Alle CKK-Mitglieder, die ihre Beiträge ordnungsgemäß zahlen, profitieren automatisch davon.
- Denta + ist eine Zahnzusatzversicherung. CKK-Mitglieder, die dies wünschen, können diese Versicherung abschließen. Dafür muss eine zusätzliche Prämie gezahlt werden.
| Pflichtversicherung (PV)* | Denta-Solidar | Denta + | |
|---|---|---|---|
| Vorsorge | |||
| Zahnsteinentfernung, prophylaktische Reinigung, jährliche Gebissuntersuchung | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Heilmaßnahmen | |||
| Arztbesuche, Röntgenaufnahmen, zahnerhaltende Behandlungen | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Zahnentfernungen vom 19. bis zum Vorabend des 50. Geburtstags | Nein | Nein | Bis zu 100 % des gesetzlichen Tarifs der PV |
| Entfernung von Zähnen ab 50 Jahren | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Entfernung der Milchzähne vor dem Alter von 5 Jahren | Nein | Nein | Festbetrag von 25 € pro Schneidezahn |
| Kieferorthopädie | |||
| Vorzeitige Kieferorthopädie mit Genehmigung der PV | Ja | 100 % des gesetzlichen Eigenanteils für die Voruntersuchungen | Nein |
| Klassische Kieferorthopädie mit Genehmigung der PV | Ja | Pauschale von 500 € (2 x 250 €) für die Zahnspange und 100 % des gesetzlichen Eigenanteils für die Kontrollbesuche (wenn ein schweres Krankheitsbild vorliegt, kann eine zweite Pauschale von 500 € gezahlt werden) | Festbetrag in Höhe von 750 € für eine Zahnspange und 250 € für eine Retentionsspange |
| Klassische Kieferorthopädie ohne Genehmigung der PV | Nein | Nein | Festbetrag in Höhe von 750 € für eine Zahnspange und 250 € für eine Retentionsspange |
| Zahnimplantate und Prothesen (feste und herausnehmbare) | |||
| Herausnehmbare Prothesen (bis 50 Jahre), die nicht von der PV erstattet werden | Nein | 200 € | 75 % des gesetzlichen Tarifs der PV (kumulierbar mit der Denta +) Solidar vorgesehenen 200 €) |
| Feste Prothesen und Implantate ohne Kostenerstattung der PV | Nein | 200 € | 75 % des gesetzlichen Tarifs der PV (kumulierbar mit den von Denta-) Solidar vorgesehenen 200 €) |
| Herausnehmbare Prothesen erstattet durch die PV | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Zuschläge für herausnehmbare Prothesen (erstattet durch die PV oder durch Denta +) | Kunststoff-Prothese: bis zu 100 € zusätzliche Kostenerstattung. Skelett-Prothese: bis zu 300 € zusätzliche Kostenerstattung | ||
| Reparatur von Prothesen, Hinzufügen von Zähnen zu einer Prothese, Erneuerung der Unterfütterung erstattet von der PV | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Prothesen-Reparatur, neue Unterfütterung, Hinzufügen von Zähnen, die nicht von der PV erstattet werden | Nein | Nein | 75 % des gesetzlichen Tarifs der PV |
| 3D-Röntgenaufnahme vor Einsetzung eines Implantats | Nein | Nein | Bis zu 75 € für die Versicherten ab 18 Jahren |
| Parodontologie | |||
| Parodontalindex ab 19 Jahren | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Parodontale Munduntersuchung bis zum Tag vor dem 65. Geburtstag | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Parodontale Munduntersuchung ab 65 Jahren | Nein | Nein | 100 % des gesetzlichen Tarifs der PV |
| Subgingivale Zahnsteinentfernung bis zum Tag vor dem 65. Geburtstag | Ja | Nein | Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile |
| Subgingivale Zahnsteinentfernung ab 65 Jahren | Nein | Nein | 100 % des gesetzlichen Tarifs der PV |
| Chirurgie, Transplantation, Knochenfüllung | Nein | Nein | 100 € je Quadrant |
| Knochenaufbau unterhalb der Nasennebenhöhlen oder Sinuslift vor dem Einsetzen eines Zahnimplantats | Nein | Nein | 300 € je Oberkieferquadrant für Versicherte ab 18 Jahren |
* Teilweise oder vollständige Erstattung durch die PV.
🛈 Der gesetzliche Eigenanteil oder der persönliche Kostenanteil ist der Teil des gesetzlichen Tarifs, der nach der Kostenerstattung durch die Krankenkasse noch von Ihnen selbst getragen werden muss. Eine 100%ige Erstattung ist vorgesehen, wenn das Kind über eine allgemeine medizinische Akte verfügt (weitere Informationen unter ckk-mc.be/ama).