Ende des Arbeitslosengeldes und Krankenversicherung
Das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) hat Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld am 31.12.2025 endet: Hat das Auswirkungen auf Ihre Erstattungen Ihrer Gesundheitsleistungen (Pflichtversicherung)?
Sie können beruhigt sein, was Ihre Krankenversicherung betrifft: Diese bleibt bis Ende 2027 gültig.
Es ist nicht notwendig, derzeit Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Es besteht zwar ein Zusammenhang zwischen dem Arbeitslosengeld und der Krankenversicherung, aber im Moment ändert sich nichts.
Je nach Ihrer Situation muss Ihr Versichertenstatus bei der CKK möglicherweise in Zukunft angepasst werden. Dies kann jedoch nicht vor 2026 geprüft werden.
Ihr Anspruch auf Erstattung von Gesundheitsleistungen bleibt auf jeden Fall bis Ende 2027 bestehen (also zwei Jahre nach dem Ende Ihres Arbeitslosengeldes).