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Elektronische Zahlung bei Gesundheitsdienstleistern

Ab dem 1. Juli 2022 haben Sie als Patient die Möglichkeit, bei einem Gesundheitsdienstleister (Arzt, Zahnarzt, Kinesiotherapeut, Logopäde...) elektronisch zu bezahlen.

Ab dem 1. Juli 2022 haben Sie als Patient die Möglichkeit, bei einem Gesundheitsdienstleister (Arzt, Zahnarzt, Kinesiotherapeut, Logopäde...) elektronisch zu bezahlen. Dies kann zum Beispiel über Bancontakt, Payconiq oder per Banküberweisung erfolgen (je nachdem, welche Vorkehrungen der Dienstleister getroffen hat). Wenn Sie weiterhin bar bezahlen möchten, ist dies auch weiterhin möglich.