Hilfs- und Pflegematerial für Menschen mit Behinderung

Je nach Ihrem Gesundheitszustand können Hilfs- und Pflegematerial für Ihr Wohlbefinden und Ihre Autonomie unverzichtbar sein (individuelle Hilfen oder Mobilitätshilfen). Für den Kauf dieses Materials gibt es regionale Finanzhilfen.

Materielle Hilfen

Individuelle Hilfen

Was wird als individuelle materielle Hilfe bezeichnet?

Unter individuelle materielle oder technische Hilfe versteht man Material, das Kranken oder Menschen mit Behinderung ein selbstständigeres Leben ermöglichen.

Hier ein Überblick über die bestehenden individuellen Hilfen:

  • Hilfsmaterial für die Pflege und bei Inkontinenz: Toilettensitzerhöhung, Dusch- und Badesitze, Windeln...
  • Hilfsmaterial für die Mobilität: Hilfsmaterial für das Auto, Blindenhunde, Dreirad...
  • Umbauten und Hausanpassungen: Anpassung der Wohnräume, behindertengerechtes Mobiliar, elektrisch verstellbares Bett, Aufstehhilfe, Haltegriffe, elektrische Türöffner...
  • Hilfsmaterial für die Kommunikation: Tablet, Computer, Braille-Hilfsmittel, drahtloser Tonsender…
  • Die Wartung und/oder Reparatur bestimmter materieller Hilfsmittel.

Gut zu wissen:
Für jede individuelle materielle Hilfe gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung und die Kostenerstattung. Erkundigen Sie sich beim Sozialdienst Ihrer Krankenkasse. Der Dienst kann Sie auch über die verschiedenen Kostenbeteiligungen entsprechend Ihrer Situation informieren.

Wie kann man individuelle materielle Hilfe in Anspruch nehmen?

Für den Kauf von Hilfs- und Pflegematerial können Ihnen regionale Finanzhilfen gewährt werden.

Einige Provinzen gewähren zudem einen Zuschuss für die Anpassung der Wohnung.

    Die Wallonische Region kann bei den meisten technischen Hilfsmitteln und behindertengerechten Umbauten finanzielle Unterstützung leisten. Zuständiger Träger: Aviq.

    Wer hat Anspruch auf individuelle materielle Hilfe?

    Es müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Vor Vollendung des 65. Lebensjahres als Person mit Behinderung anerkannt sein.
    • Seinen Wohnsitz in der Wallonie haben.
    • Die Kosten stellen zusätzliche Ausgaben dar, die mit der Behinderung verbunden sind. Von Ausnahmen abgesehen, können die Kosten dafür nicht von anderen Versicherungssystemen (Pflichtversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Haftpflichtversicherung usw.) übernommen werden.

    Wie reicht man einen Antrag ein?

    Die Aviq kann alle praktischen Informationen bereitstellen, beispielsweise die Antragsformulare. In der Regel muss dem Formular ein ärztliches Attest beigefügt werden, aus dem die Notwendigkeit des Hilfsmittels und dessen Zusammenhang mit der Behinderung hervorgeht. Der Sozialdienst der CKK kann Sie bei Ihren Behördengängen unterstützen.

    Gut zu wissen: Holen Sie stets die Zustimmung der AVIQ ein, bevor Sie Hilfsmittel erwerben oder Anpassungsarbeiten an Ihrer Wohnung vornehmen. Es wird keine Erstattung gewährt, wenn der Antrag nicht zuvor gestellt wurde.

    Seit dem 1. Januar 2024 können sich alle Brüsseler an ihre Krankenkasse wenden, um Anträge auf individuelle materielle Hilfen zu stellen. Der PHARE-Dienst bietet diese Möglichkeit nicht mehr an.

    Wie kann man einen Antrag auf individuelle materielle Hilfe einreichen?

    Wenn Ihre Behinderung vor dem 65. Lebensjahr eingetreten ist, können Sie über dieses Formular bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf individuelle materielle Hilfe stellen.

    Der Sozialdienst Ihrer Krankenkasse kann Sie bei Ihren Behördengängen unterstützen.

    Was ist, wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2024 individuelle materielle Unterstützung erhalten?

    Sie können dem PHARE-Dienst über das Antragsformular die Erlaubnis erteilen, Ihre Unterlagen an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Dieser Aktivierungsvorgang erfolgt bei der ersten Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse.

    In welchem Fall können Sie sich an die VAPH wenden?

    Als Einwohner von Brüssel haben Sie die Wahl, Ihren Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse oder bei der VAPH (Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap) einzureichen. Die VAPH beteiligt sich an den Kosten für Hilfsmittel und bauliche Anpassungen sowie für Orientierungs- und Mobilitätshilfen, Inkontinenzhilfsmittel und pädagogische Unterstützung für ein Hochschulstudium im Brüsseler Gebiet.

    Nützliche Dokumente

    Mehr erfahren

    Wenn Sie in Flandern wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die Flämische Sozialversicherung (Vlaamse sociale bescherming).

    Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die DSL (Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben).

    Was ist eine Mobilitätshilfe?

    Menschen mit eingeschränkter Mobilität können Hilfsmittel nutzen, die ihre Fortbewegung erleichtern und sicherer machen (Rollstühle, Gehgestelle, Elektromobile, Anti-Dekubitus-Kissen, Fahrgestelle, Antriebshilfen…). Für diese Mobilitätshilfen kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Für die Wartung oder Reparatur bestimmter Mobilitätshilfen bei einem zugelassenen Orthopädietechniker kann ebenfalls eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.

    Gut zu wissen: Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der Mobilitätshilfe sowie je nach Art der Maßnahmen zu deren Instandhaltung und Reparatur. Der Sozialdienst der CKK kann Sie über die Maßnahmen und zu den administrativen Schritten entsprechend Ihrer Situation informieren.

    Wie kann man eine Kostenbeteiligung für Mobilitätshilfen erhalten?

    Regionale finanzielle Unterstützungen können Ihnen für die Anschaffung von Hilfs- und Pflegemitteln gewährt werden.

    Einige Provinzen gewähren außerdem eine Prämie für die Anpassung der Wohnung.

      Bitten Sie Ihren Arzt (Hausarzt oder Facharzt), eine ärztliche Verordnung für eine Mobilitätshilfe auszustellen:

      • Wenn Sie in der Wallonischen Region wohnen, laden Sie das Dokument „Anhang 1“ von der Website der AVIQ herunter.
      • Wenn Sie in der Region Brüssel wohnen, laden Sie das Dokument „Anhang 19“ von der Website Iriscare herunter.
      • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Orthopädietechniker für Mobilitätshilfen und legen Sie ihm die ärztliche Verordnung vor. Er wird Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Mobilitätshilfe anbieten.
      • Der Orthopädietechniker für Mobilitätshilfen wird die Genehmigung des Vertrauensarztes der Krankenkasse einholen.

      Wenn der Vertrauensarzt dem Antrag zustimmt (manchmal nach Einholung weiterer Informationen oder einer ärztlichen Untersuchung), wird Ihnen der Orthopädietechniker für Mobilitätshilfen die beantragte Mobilitätshilfe zur Verfügung stellen.

      Sie profitieren von Erstattungen der Vlaamse sociale bescherming. Nehmen Sie Kontakt mit der CM-Zorgkas auf:

      Die Formalitäten für die Gewährung einer Kostenübernahme müssen nicht bei der Krankenkasse erledigt werden. Wenden Sie sich direkt an die DSL (Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben).