Fehlgeburt: Unterstützung und Vorgehensweisen

Der Verlust eines Babys während der Schwangerschaft ist eine schrecklich schwere Prüfung, auf die niemand vorbereitet ist. Zu Schmerz und Traurigkeit kommen viele Fragen hinzu. Was müssen Sie tun? Und worauf haben Sie Anspruch?

Welche Rechte haben Sie nach einer Fehlgeburt?

Ihre Rechte und Pflichten hängen von der dauer Ihrer Schwangerschaft ab und wann das Kind verstorben ist.

Sie können die notwendigen administrativen Schritte nicht erledigen oder keine Entscheidungen treffen? Die zahlreichen Informationen bringen Sie durcheinander? Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.

Hilfe bei den administrativen Schritten

Totgeburt nach 180 Tagen: Was können Sie auf administrativer Ebene über die die CKK regeln?

Sie haben Anspruch auf bestimmte Urlaubstage und Beihilfen, damit Sie Zeit haben, zu trauern und sich zu erholen.

    Sterbefall nach der Geburt

    • Die Geburt und der Sterbefall müssen beim Standesamt des Todesortes gemeldet werden.
    • Wenn die Geburtsmeldung gleichzeitig mit der Todesmeldung erfolgt, wird das Kind in das Sterberegister eingetragen.
    • Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, das Baby von einem Bestattungsunternehmen zu beerdigen oder einäschern zu lassen.
    • Sie haben Anrecht auf den Mutterschaftsurlaub, die Geburtsprämie und den Geburtsurlaub.

      Unterstützung 

      Zögern Sie nicht, in dieser schwierigen Zeit um Unterstützung zu bitten. Sie können ebenfalls professionelle Hilfe erhalten. Im Folgenden finden Sie Organisationen, die Ihnen helfen können.

        In Entbindungsstationen gibt es oft ein Team von Personen, die Ihnen helfen können. Sei es Psychologen, Sozialarbeiter oder Krankenschwestern. Sie wissen, was Sie durchmachen, und haben ein offenes Ohr.

        Hebammen können Sie auch nach einer Fehlgeburt unterstützen. Sie nehmen sich die nötige Zeit und geben Ihnen die Pflege, die Sie brauchen.

        Es kann hilfreich sein, mit Menschen zu sprechen, die das Gleiche durchmacht haben. Dies ist möglich über:

        Die CKK erstattet Ihre (individuellen, familialen, Partner-…) Beratungen bei einem Psychologen, Orthopädagogen, Psychotherapeuten oder Sexologen, wenn die Pflichtversicherung keine Erstattung vorsieht und die Beratung bei anerkannten Leistungserbringer stattfindet. Bis zu 20 € pro Sitzung, bis zu einem Gesamtbetrag von 360 € pro Jahr und pro Person.

        Au-delà des Nuages bietet Eltern eines totgeborenen Kindes kostenlose Fotoshootings an. Eine zarte Erinnerung an diejenigen, die für einen Moment da waren.

        Das CHU Saint-Pierre hat eine Broschüre erstellt, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu begleiten. In der Broschüre finden Sie nützliche Infos, Kontakte und Tipps.

        Fragen Sie sich nach einer Fehlgeburt Hilfe bei den administrativen Schritten

        Ein Baby während oder kurz nach der Schwangerschaft zu verlieren, ist schrecklich schwer. Dies geht mit viel Kummer und vielen Fragen einher. Was müssen Sie tun? Und worauf haben Sie Anspruch?

        Mehr Information über die administrativen Schritte nach einer Fehlgeburt

        Sie können die notwendigen administrativen Schritte nicht erledigen? Die CKK hilft Ihnen. Kontaktieren Sie einen unserer Kundenberater. Sie können gemeinsam prüfen, was getan werden muss und was die CKK für Sie erledigen kann.