Fehlgeburt: Unterstützung und Vorgehensweisen

Der Verlust eines Babys während der Schwangerschaft ist eine schrecklich schwere Prüfung, auf die niemand vorbereitet ist. Zu Schmerz und Traurigkeit kommen viele Fragen hinzu. Was müssen Sie tun? Und worauf haben Sie Anspruch?

Welche Rechte haben Sie nach einer Fehlgeburt?

Ihre Rechte und Pflichten hängen von der dauer Ihrer Schwangerschaft ab und wann das Kind verstorben ist.

Sie können die notwendigen administrativen Schritte nicht erledigen oder keine Entscheidungen treffen? Die zahlreichen Informationen bringen Sie durcheinander? Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.

Hilfe bei den administrativen Schritten

Fehlgeburt | vor 140 Tagen

Es gibt praktisch keinen rechtlichen Rahmen:

  • Das Baby ist vor dem Gesetz keine juristische Person.
  • Eine Anmeldung bei der Krankenkasse ist nicht möglich.
  • Die Geburtsprämie und die Mutterschaftsruhe sind nicht vorgesehen. 
  • Es besteht die Möglichkeit, das Baby beerdigen oder einäschern zu lassen.

Sie können Ihr Kind im Sternenregister anmelden Sternenregister von Berrefonds

Totgeburt | zwischen 140 Tagen und 179 Tagen

  • Die Eltern dürfen entscheiden, ob sie ihr Kind rechtlich anmelden oder nicht.
  • Das Baby kann offiziell einen Vornamen (aber keinen Nachnamen) erhalten.
  • Das Baby kann beerdigt oder eingeäschert werden. 

Welche administrativen Schritte müssen Sie bei der CKK einleiten?

Geburtsgeschenk oder -prämie

  • Wenn Sie sich dafür entschieden haben, Ihr Kind rechtlich anzumelden, können Sie die Geburtsprämie bei der CKK beantragen.

Weitere Informationen über die Geburtsprämie

Totgeburt | ab 180 Tagen

Wenn ein Baby nach 180 Tagen Schwangerschaft (nach der Empfängnis) leblos geboren wird, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten:

  • Die Erklärung und Zuteilung eines Namens sind beim Standesamt des Geburtsortes obligatorisch.
  • Der Vor- und Nachname kann in die „Anmeldung eines leblosen Kindes“ aufgenommen werden.
  • Auf das Anmeldeformular können die Namen beider Elternteile angegeben werden.
  • Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, das Baby von einem Bestattungsunternehmen beerdigen oder einäschern zu lassen.
  • Sie haben Anrecht auf den Mutterschaftsurlaub, die Geburtsprämie und den Geburtsurlaub.

Was können Sie auf administrativer Ebene über die die CKK regeln?

  • Nach einer Fehlgeburt haben Sie Anspruch auf bestimmte Urlaubstage und Beihilfen, damit Sie Zeit haben, zu trauern und sich zu erholen. 

Mehr Informationen zur Geburtsprämie

Was können Sie auf administrativer Ebene über die die CKK regeln?

Nach einer Fehlgeburt haben Sie Anspruch auf bestimmte Urlaubstage und Beihilfen, damit Sie Zeit haben, zu trauern und sich zu erholen. 

Mutterschaftsurlaub

Geburtsurlaub

Anspruch auf ein Geburtsgeschenk oder eine Geburtsprämie

  • Sie haben Anspruch auf das Schwangerschaftsgeschenk und die Geburtsprämie

Weitere Informationen

Sterbefall nach der Geburt

  • Die Geburt und der Sterbefall müssen beim Standesamt des Todesortes gemeldet werden.
  • Wenn die Geburtsmeldung gleichzeitig mit der Todesmeldung erfolgt, wird das Kind in das Sterberegister eingetragen.
  • Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, das Baby von einem Bestattungsunternehmen zu beerdigen oder einäschern zu lassen.
  • Sie haben Anrecht auf den Mutterschaftsurlaub, die Geburtsprämie und den Geburtsurlaub.

Anmeldung bei der CKK und Anspruch auf ein Geburtsgeschenk oder eine Geburtsprämie

Ihr Baby in der App Meine CKK anmelden

Mehr Infos über das Schwangerschaftsgeschenk und die Geburtsprämie

Unterstützung 

Zögern Sie nicht, in dieser schwierigen Zeit um Unterstützung zu bitten. Sie können ebenfalls professionelle Hilfe erhalten. Im Folgenden finden Sie Organisationen, die Ihnen helfen können.

Im Krankenhaus

In Entbindungsstationen gibt es oft ein Team von Personen, die Ihnen helfen können. Sei es Psychologen, Sozialarbeiter oder Krankenschwestern. Sie wissen, was Sie durchmachen, und haben ein offenes Ohr.

Hebammen

Hebammen können Sie auch nach einer Fehlgeburt unterstützen. Sie nehmen sich die nötige Zeit und geben Ihnen die Pflege, die Sie brauchen.

Selbsthilfegruppen

Es kann hilfreich sein, mit Menschen zu sprechen, die das Gleiche durchmacht haben. Dies ist möglich über:

Psychologische Unterstützung

Die CKK erstattet Ihre (individuellen, familialen, Partner-…) Beratungen bei einem Psychologen, Orthopädagogen, Psychotherapeuten oder Sexologen, wenn die Pflichtversicherung keine Erstattung vorsieht und die Beratung bei anerkannten Leistungserbringer stattfindet. Bis zu 20 € pro Sitzung, bis zu einem Gesamtbetrag von 360 € pro Jahr und pro Person.

Eine bleibende Erinnerung

Au-delà des Nuages bietet Eltern eines totgeborenen Kindes kostenlose Fotoshootings an. Eine zarte Erinnerung an diejenigen, die für einen Moment da waren.

Begleitbroschüre

Das CHU Saint-Pierre hat eine Broschüre erstellt, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu begleiten. In der Broschüre finden Sie nützliche Infos, Kontakte und Tipps.

Fragen Sie sich nach einer Fehlgeburt Hilfe bei den administrativen Schritten

Ein Baby während oder kurz nach der Schwangerschaft zu verlieren, ist schrecklich schwer. Dies geht mit viel Kummer und vielen Fragen einher. Was müssen Sie tun? Und worauf haben Sie Anspruch?

Erfahren Sie mehr darüber, was nach einer Fehlgeburt administrativ zu regeln ist

Sie können die notwendigen administrativen Schritte nicht erledigen? Die CKK hilft Ihnen. Kontaktieren Sie einen unserer Kundenberater. Sie können gemeinsam prüfen, was getan werden muss und was die CKK für Sie erledigen kann.