Verschnaufpausen für pflegende Angehörige und Genesungsaufenthalte

Die CKK bietet pflegenden Angehörigen und von Autonomieverlust betroffenen Personen Genesungsaufenthalte und Verschnaufpausen.

Vorteil Genesungsaufenthalt

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer chronischen Krankheit ist es manchmal notwendig, sich zur Rehabilitation oder Erholung in einem Genesungszentrum aufzuhalten. Dort finden Sie die erforderliche Pflege und medizinische Hilfe, eine angepasste Ernährung und es wird besonders auf Entspannung und Ruhe geachtet.

    • Sie sind Mitglied bei der CKK und haben die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt.
    • Der Aufenthalt wird vorab vom Arzt des Genesungszentrums genehmigt.

    Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern und kann mit Zustimmung des Arztes des Genesungszentrums auf 60 Tage verlängert werden.
    Wenn der Arzt eine Vermeidung jeglicher Belastung anordnet, die eine Rehabilitation innerhalb von 60 Tagen verhindert, oder wenn eine Chemotherapie durchgeführt wird, können die maximale Aufenthaltsdauer und die maximale Anzahl der erstattungsfähigen Aufenthaltstage auf 90 Tage erhöht werden.

    Die CKK arbeitet mit drei anerkannten Kurhäusern (Domaine Ter Duinen in Nieuwpoort, Domaine de Nivezé in Spa und Domaine de Hooidonk in Zandhoven) zusammen, wo Mitglieder der CKK von vorteilhaften Tarifen profitieren.

    CKK-Vorteil für Aufenthalte von 14 bis 60 Tage (Beträge am 1. Januar 2024):

    • Genesende ohne Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung: 68,30 €/Tag
    • Genesende mit Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung: 106,24 €/Tag

    Darüber hinaus leistet die Hospi-Solidar bei einem Aufenthalt in einem unserer Partnerzentren eine zusätzliche Kostenbeteiligung von 45 % auf Ihren Eigenanteil (bis zu 30 Übernachtungen pro Kalenderjahr).
    D.h. Sie erhalten eine Ermäßigung von bis zu 85 % während der ersten 30 Tage Ihres Aufenthaltes (Gesamtbeteiligung von 102,46 pro Tag oder 123,32 € für Personen mit Anspruch auf EKE, auf Grundlage des Tagespreises 2024 von 144,20 €). 

    Planen Sie Folgendes ein:

    • eine Anzahlung, die je nach Zentrum und Zimmerwahl variieren kann
    • Zahlung des Eigenanteils für eventuelle Arztbesuche, Physiotherapie-Sitzungen, Medikamente und Verbandsmaterial

    Sie möchten wissen, wie viel ein Aufenthalt in einem der Partnerzentren der CKK kostet? Informieren Sie sich unter www.sejouretsante.be.

    Zusätzlich zu den Kosten für den Genesungsaufenthalt der gepflegten Person leistet die CKK eine Kostenbeteiligung von 25 € pro Tag für den Aufenthalt der pflegenden Person, die eine von Autonomieverlust betroffene Person begleitet. Diese Kostenbeteiligung gilt nur in den durch die CKK anerkannten Genesungszentren. Maximal 14 Tage pro Begünstigten und Kalenderjahr.

    Bedingungen, um diese Kostenbeteiligung in Anspruch nehmen zu können:

    • Die pflegende Begleitperson ist Mitglied bei der CKK und hat die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt.
    • Die Kostenbeteiligung erfolgt auf der Grundlage der Originalrechnung des Aufenthaltes, die auf den Namen der pflegenden Begleitperson ausgestellt ist. Die Rechnung ist nach Ihrem Aufenthalt bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

    Das Antragsformular für einen Genesungsaufenthalt in einem CKK-Genesungshaus  erhalten Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes beim Sozialdienst des Krankenhauses, beim Sozialdienst Ihrer Krankenkasse oder wenn Sie die Nummer 087 32 43 33 anrufen.

    Lassen Sie dieses Formular von Ihrem (Fach- oder behandelnden) Arzt ausfüllen und reichen Sie es bei einem Genesungszentrum Ihrer Wahl ein. Das Zentrum nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf.

    Genesungsaufenthalt außerhalb eines Genesungszentrums der CKK

      • Die Beiträge müssen ordnungsgemäß bezahlt worden sein
      • Bei schwerer Demenz, aus psychischen Gründen oder wenn die Notwendigkeit besteht, in einer angepassten Einheit betreut zu werden
      • Es muss vorher die Genehmigung der CKK eingeholt werden (Antragstellung spätestens am Tag des Beginns des Aufenthalts im Genesungszentrum)

      Die CKK leistet eine Kostenbeteiligung in Höhe von 15 € pro Tag mit mindestens zehn Tagen pro Jahr und höchstens 20 Tagen alle zwei Jahre. Diese Kostenbeteiligung wird Ihnen nach Ihrem Aufenthalt überwiesen, wenn die Rechnung bezahlt bei der CKK eingereicht wurde.

      Das Antragsformular für einen Genesungsaufenthalt außerhalb eines CKK-Genesungshauses  erhalten Sie beim Sozialdienst Ihrer Krankenkasse oder wenn Sie die Nummer 087 32 43 33 anrufen.

      Lassen Sie dieses Formular von Ihrem (Fach- oder behandelnden) Arzt ausfüllen und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein. Die CKK nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf.

      Vorteil Verschnaufpause

      Pflegende Angehörige einer von Autonomieverlust betroffenen Person brauchen oft für einige Stunden oder Tage, sei es gelegentlich oder regelmäßig, eine Verschnaufpause. Eine externe Anlaufstelle ist sowohl für die gepflegte Person als auch für die pflegenden Angehörigen wertvoll.

      Kostenbeteiligung

      Die CKK sieht eine Kostenbeteiligung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von bis zu 250 € in den folgenden Situationen vor:

      • Krankenwache 
      • Kurzzeitaufenthalt
      • Aufenthalt in einer Tagespflegeeinrichtung
      • Aufenthalt in einer Tagesbetreuungsstätte

      Bedingungen, um den Vorteil Verschnaufpause in Anspruch nehmen zu können

      • Die von Autonomieverlust betroffene Person ist Mitglied bei der CKK und hat die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt.
      • Die Kostenbeteiligung erfolgt auf der Grundlage der Rechnung des Dienstes, der die Leistung erbracht hat. Dieser Dienst muss von den öffentlichen Behörden zugelassen sein.
      • Diese Rechnung müssen Sie Ihrer Krankenkasse zukommen lassen.

      Kurhäuser

      Die CKK arbeitet mit drei Kurhäusern zusammen: Domaine Ter Duinen in Nieuwpoort, Domaine de Nivezé in Spa und Hooidonk in Zandhoven. Diese sind für den Aufenthalt von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt; sowohl ein Genesungsaufenthalt als auch Urlaub ist hier möglich.

      Spa-Nivezé

      Mit dem Kurhaus Spa-Nivezé sichern Sie sich den Erfolg Ihres Genesungsaufenthaltes. Dieses vollständig renovierte Kurhaus, das von einem bewaldeten, sieben Hektar großen Gelände umgeben ist, ist der ideale Ort, um wieder zu Kräften zu kommen. Das qualifizierte Fachpersonal bietet optimale Bedingungen für eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rehabilitation. Sie können dort auch Ihren Urlaub verbringen, der reich an Begegnungen sein wird, wenn Sie das möchten. Profitieren Sie von Vorteilspreisen und einem reichhaltigen Programm.

      Ter Duinen in Nieuwpoort

      In den vergangenen 20 Jahren konnte sich das Genesungszentrum in Ter Duinen einen hervorragenden Ruf erarbeiten – besonders hinsichtlich der intensiven Rehabilitation nach einem chirurgischen Eingriff. Ein im Hinblick auf medizinische und pflegende Begleitung erfahrenes Team betreut die Patienten während des Aufenthaltes.

      Hooidonk in Zandhoven

      Hooidonk ist ein ehemaliges Kloster, das von einem herrlichen Park mitten im Wald umgeben ist. Das Genesungszentrum empfängt sowohl chronisch erkrankte Personen als auch Patienten, die sich einem chirurgischen Eingriff unterziehen lassen mussten. In Hooidonk ist es zudem möglich, einen Kurzurlaub oder einen Individualurlaub zu verbringen.