Chronische Wunden: Kostenerstattung für Verbandsmaterial

Patienten mit chronischen Wunden, also mit unzureichend verheilten Wunden nach einer Behandlung von sechs Wochen, haben Anspruch auf eine Kostenbeteiligung von 20 % für Verbandsmaterial.

Bedingungen für die Kostenerstattung für Verbandsmaterial

Patienten mit chronischen Wunden, also mit unzureichend verheilten Wunden nach einer konventionellen Behandlung von sechs Wochen, haben Anspruch auf eine direkte Kostenbeteiligung von 20 % bei der Abgabe von aktivem Verbandsmaterial durch den Apotheker, wenn:

Die Kosten des Verbandsmaterials, die vom Patienten zu tragen sind, werden für die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) berücksichtigt.

Anerkannte Krankheitsbilder

  • arterielles Geschwür
  • Venengeschwür
  • diabetisches Geschwür
  • Druckgeschwür im Stadium II, III oder IV
  • neuropathisches Geschwür (bei Patienten ohne Diabetes)
  • Vaskulitis-Geschwüre
  • chronisches Geschwür (andere als die oben aufgeführten Erkrankungen, für die aktives Verbandsmaterial die einzige Behandlungsalternative ist, bestätigt durch einen Facharzt für Dermatologie und Venerologie nach einer diagnostischen Untersuchung)
  • Hidradenitis suppurativa (Morbus Verneuil)
  • onkologische Wunde
  • postoperative Wunde
  • Brandwunde
  • Epidermolysis bullosa junctionalis oder dystrophica

Wie kann man eine Erstattung für Verbandsmaterial in Anspruch nehmen?

Um den monatlichen Festbetrag zu erhalten, füllt der Hausarzt oder Facharzt des Patienten ein Antragsformular für die Genehmigung der Erstattung von aktivem Verbandsmaterial aus, in welchem er bescheinigt, dass der Patient an einer chronischen Wunde leidet, die nach einer konventionellen Behandlung nicht ausreichend ausgeheilt ist. Ferner bescheinigt er, dass der Patient an einer der oben aufgeführten Krankheiten leidet. 

Das Formular wird an den Vertrauensarzt gesandt. Bei Zustimmung stellt der Vertrauensarzt eine Genehmigung für die Erstattung von aktivem Verbandsmaterial aus, die höchstens drei Monate gültig ist.

Verlängerung der Genehmigung

Erstes Behandlungsjahr

Der Hausarzt oder Facharzt kann eine Verlängerung der Erstattungsgenehmigung für drei weitere Zeiträume von bis zu drei Monaten beantragen, indem er den zweiten Teil des Antragsformulars für die Genehmigung der Erstattung von aktivem Verbandsmaterial ausfüllt.

Nach einem Jahr der Behandlung

Unabhängig von der Erkrankung muss der Antrag auf Verlängerung (dritter Teil des Antragsformulars für die Genehmigung der Erstattung von aktivem Verbandsmaterial) von einem Facharzt auf der Grundlage aktueller medizinischer Berichte gestellt werden.

Bei Epidermolysis bullosa junctionalis oder dystrophica kann der Arzt jährlich eine Verlängerung der Erstattungsgenehmigung beantragen. Bei anderen Erkrankungen, die in der obigen Liste aufgeführt sind, kann der Arzt eine Verlängerung der Erstattungsgenehmigung für weitere Zeiträume von bis zu drei Monaten beantragen, und zwar so oft, wie es für die Behandlung erforderlich ist.