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Schwangerschaft und Covid-19: Was müssen Sie wissen?

Sie erwarten ein Kind und machen sich Gedanken über die Coronavirus-Epidemie? Hier finden Sie Informationen und nützliche Links, die Ihnen helfen, in jeder Phase dieser außergewöhnlichen Situation auf dem Laufenden zu bleiben.

Wie wirkt sich das Virus auf meine Schwangerschaft aus?

Wissenschaftler kennen noch nicht alle möglichen Auswirkungen des Coronavirus auf die Schwangerschaft. Es ist daher bislang nicht bekannt, ob schwangere Frauen durch das Coronavirus einem höheren Risiko ausgesetzt sind. 

Aktuelle Studien zeigen, dass Covid-19 keine Missbildungen des Fötus verursacht. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass ein höheres Risiko einer Fehlgeburt besteht. Eine Übertragung kann möglicherweise über die Plazenta oder während der Geburt erfolgen. Aktuelle Studien zeigen jedoch, dass dies sehr selten ist.

Im Allgemeinen ist das Risiko möglicher Infektionen während der Schwangerschaft höher. Es ist daher notwendig, die empfohlenen Vorbeugungsmaßnahmen strikt zu befolgen (unnötigen Kontakt vermeiden, Sicherheitsabstand einhalten, regelmäßig während 60 Sekunden die Hände mit Seife waschen, zum Schutz anderer Personen in die Ellenbeuge husten und Papiertaschentücher verwenden). 


Medizinische Begleitung

Sollte in naher Zukunft eine Untersuchung oder ein Ultraschall geplant sein, erkundigen Sie sich bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme, was Sie tun müssen. Zögern Sie nicht, Ihre Fragen zu stellen.


Gut zu wissen

Die Informationslage zur Epidemie und zum Virus kann sich ändern. Konsultieren Sie regelmäßig folgende Website: info-coronavirus.be

Ich bin Arbeitnehmerin, muss ich vom Arbeitsplatz entfernt werden?

Da schwangere Frauen derzeit nicht als Risikogruppe gelten, entscheidet der Arbeitsarzt (oder der Präventionsberater), ob Sie vom Arbeitsplatz entfernt werden müssen oder ob Ihre Arbeitsbedingungen angesichts der Verbreitung des Coronavirus angepasst werden müssen. Das gängige Verfahren findet Anwendung.

Ihr Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten. Er muss alle notwendigen Präventionsmaßnahmen ergreifen, um Sie zu schützen: die Aufstellung eines Plexiglasschirms, wenn Sie hinter einem Schalter arbeiten, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die Einführung von Telearbeit (verpflichtend in allen Unternehmen, die nicht systemrelevant sind), die Einhaltung der Regeln der sozialen Distanzierung, die Bereitstellung von geschlossenen Mülleimern für das Personal usw.


Gut zu wissen

  • Arbeiten Sie in einem Risikosektor (Kontakt zu kranken Menschen, kleinen Kindern, gefährlichen Substanzen...)? Dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, alle obligatorischen Hygienevorkehrungen zu treffen und die Anweisungen der Arbeitsmedizin zu befolgen, sobald er darüber informiert ist, dass Sie schwanger sind. Weitere Informationen zur Entfernung vom Arbeitsplatz in Risikosektoren.
  • Sie werden aufgrund einer (potenziellen) Coronavirus-Kontamination von Ihrem Arbeitsplatz entfernt? In diesem Fall legen Sie der Krankenkasse Ihr ärztliches Attest vor, um den garantierten Lohn und/oder die Geldleistungen der Krankenkasse zu erhalten. Weitere Informationen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Ich bin in den 6 Wochen vor der Entbindung arbeitsunfähig

Ab dem 1. März 2020 können Tage der Arbeitsunfähigkeit, der vorübergehenden Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt (z.B. wenn Sie wegen der Covid-19-Krise arbeitslos waren) sowie Tage der vollständigen Entfernung vom Arbeitsplatz während Ihrer Mutterschaftsruhe vor der Geburt (bestehend aus 5 wahlfreien Wochen und einer Pflichtwoche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin) auf Ihre Mutterschaftsruhe nach der Geburt verschoben werden. 

Früher konnten Mütter, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiteten, ihre Mutterschaftsruhe vor der Geburt nicht auf die Ruhezeit nach der Entbindung verschieben und konnten nur 9 Wochen mit ihrem Neugeborenen verbringen. Dank einer neuen gesetzlichen Bestimmung (rückwirkend ab 1. März 2020) haben Sie von nun an die Möglichkeit, die 5 wahlfreien Wochen der Mutterschaftsruhe vor der Geburt auf die Zeit nach der Geburt zu verschieben. Ergebnis: Sie bleiben garantiert 14 Wochen (bei Mehrlingsgeburten 18 Wochen) nach der Entbindung bei Ihrem Baby! Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, einen Kundenberater der Christlichen Krankenkasse unter der Nummer 087 32 43 33 oder per E-Mail unter eupen@mc.be zu kontaktieren. 

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Ich werde demnächst entbinden, wie wird alles ablaufen?

Wenden Sie sich an Ihren Gynäkologen, Ihre Hebamme oder die Entbindungsstation, um die geltenden Maßnahmen zu überprüfen: mögliche Vorsichtsmaßnahmen bei Ihrer Ankunft auf der Entbindungsstation, während der Wehen und der Entbindung, Vorkehrungen zur Sicherstellung der Anwesenheit des Ehepartners im Kreißsaal, Einschränkung der Besuche nach der Geburt, Rückkehr nach Hause usw.

Mein Baby ist geboren

Setzen Sie sich mit Ihrer Hebamme und Ihrem Kinderarzt in Verbindung, um zu erfahren, wie Ihre Betreuung nach der Geburt und die Pflege Ihres Babys organisiert werden.

Beachten Sie die Hygienemaßnahmen und die Ausgangssperre: Waschen Sie Ihre Hände, bevor Sie sich um Ihr Kind kümmern, bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie den Kontakt außerhalb Ihrer Familien. Tragen Sie einen Mundschutz, wenn Sie und/oder Ihr Begleiter Symptome einer Infektion zeigen. Die Besuche von Familie und Freunden sollten - zum Wohle aller beteiligten - verschoben werden!

Suchen Sie umgehend Ihren Haus- oder Kinderarzt auf, wenn Ihr Baby Fieber hat und Sie sich Sorgen machen.

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Ich bin infiziert, darf ich mein Baby stillen?

Covid-19 wird nicht über die Muttermilch übertragen. In den meisten Fällen dürfen Mütter Ihre Kinder stillen.

Halten Sie sich strikt an die Hygienemaßnahmen: Waschen Sie Ihre Hände, bevor Sie Ihr Baby an die Brust legen. Wenn Sie infiziert sind, tragen Sie einen Mundschutz, um zu vermeiden, dass Ihr Kind durch den engen Kontakt während des Stillens infiziert wird. Bei starken Symptomen (z.B. starkem Husten) können Sie Ihre Milch abpumpen und Ihren Partner bitte, Ihrem Baby das Fläschchen mit der abgepumpten Milch zu geben.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Gynäkologen, Ihre Hebamme oder Ihren Kinderarzt.

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Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für mein Kind, wenn ich arbeite?

Sie haben seit mindestens einem Monat einen Arbeitsvertrag und Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt? Mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers können Sie bis zum 30. September 2020 den Corona-Elternurlaub in Anspruch nehmen, indem Sie auf 4/5 oder Halbzeit umstellen.

Welche Schritte müssen unternommen werden?

Um diesen Elternurlaub in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag drei Arbeitstage im Voraus bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden (ein kürzerer Zeitraum kann vereinbart werden). Ihr Antrag muss bei der LfA eingereicht werden (durch Ihren Arbeitgeber). Der Corona-Elternurlaub kann bis zum 30. Juni 2020 genommen werden. Der Corona-Elternurlaub kann durchgehend oder gestückelt genommen werden.

Nehmen Sie derzeit schon den gewöhnlichen Elternurlaub in Anspruch? Sie können diesen in Corona-Elternurlaub umwandeln oder ihn vorübergehend unterbrechen, um einen 4/5. oder halben Corona-Elternurlaub zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Wiederaufnahme Ihres gewöhnlichen Elternurlaubs alle Bedingungen für diesen erfüllen müssen. 

Welche Vergütung erhalten Sie ?

Die für den Corona-Elternurlaub gezahlte Vergütung ist um 25% höher als beim gewöhnlichen Elternurlaub (beachten Sie, dass dies je nach Alter, Arbeitszeit und der Anzahl der vom Arbeitnehmer beantragten Urlaubstage variiert).
Beispiel: Sie sind unter 50 Jahre alt und in der Privatwirtschaft beschäftigt? Wenn Sie sich derzeit halbtags im Elternurlaub befinden und diesen in einen Corona-Elternurlaub umwandeln, erhalten Sie eine Zulage von 440,96 €/Monat (netto) anstelle von 352,77 €/Monat.

Gut zu wissen

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, ist dieser Elternrlaub bis zum 21. Lebensjahr gültig. Auch Adoptiveltern und Pflegeeltern können von diesem Urlaub profitieren.

Mehr Infos

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch unter 02 515 44 44 oder über das Kontaktformular an das LfA. Sie können auch die Website des LfA konsultieren.

 

Tipps wie Sie trotz Ausgangssperre gelassen bleiben!

Ausgangssperre während der Schwangerschaft- Stress und Lustlosigkeit stellen sich ein. Wir haben einige Artikel aus unserer Seite „Mir geht es gut“ rausgesucht, die Ihnen helfen können die Ausgangsperre gut zu überstehen. 

Nützliche Links