Das Kind bei der Gemeinde eintragen lassen, Geburtsprämie und Kindergeld beantragen, Rückerstattungen für Gesundheitsleistungen... Hier erklären wir Ihnen alle wichtigen Behördengänge.
Die Abstammung und die Anerkennung der Vaterschaft
Das Kind bei der Gemeinde anmelden
Ihr Baby bei der CKK einschreiben
Die Rückerstattung von Pflegeleistungen
Welche finanziellen Beihilfen für ein beeinträchtigtes Kind?
Falls Sie verheiratet sind, wird Ihr Ehemann automatisch als gesetzlicher Vater des Kindes erachtet. Dies gilt auch, wenn Sie seit weniger als 300 Tagen getrennt leben oder geschieden sind.
Falls Sie nicht verheiratet sind, kann das Abstammungsverhältnis bei Ihrer Gemeindeverwaltung festgelegt werden. Diese offizielle Anerkennung muss mit dem Einverständnis der künftigen Mutter erteilt und ein Zertifikat mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin vorgelegt werden.
Diese Regeln gelten ebefalls für homosexuelle Paare (Co-Elternschaft).
Die Geburtsprämie ist ein Pauschalbetrag, der bei der Geburt eines Kindes gezahlt wird. Als (zukünftige)Mutter sind Sie diejenige, welche die Prämie beantragt und auch erhält. Die Geburtsprämie kann ab dem 6. Schwangerschaftsmonat beantragt werden (und bis zu fünf Monate nach der Geburt Ihres Kindes). Sie erhalten diese Prämie 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Im Falle einer Co-Mutterschaft wird die Geburtsbeihilfe an die biologische Mutter gezahlt.
Die zuständige Region, die Höhe und das Kindergeld-System werden im Falle eines vorzeitigen Antrags von Ihrem offiziellen Wohnort und im Falle eines Antrags nach der Geburt vom Wohnort des Kindes bestimmt.
In der DG:
Übermitteln Sie dem Fachbereich den von Ihrer Gemeinde ausgestellten "Antrag auf Geburtsprämie", den Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes erhalten haben. Falls es sich um eine Totgeburt handelt, reichen Sie das entsprechende Dokument, dass ihnen ausgestellt wurde, ein.
In der Wallonie:
Kontaktieren Sie Camille, den Partner der die Kinderzulagenkasse und Partner der des CKK. Für Fragen stehen Ihnen Berater zur Verfügung. Tel. 081/32.59.00 - E-Mail: bonjour@Camille.be
In Brüssel:
Kontaktieren Sie BrusselsFamily. Tel: 02 227 19 60 - E-Mail: info@brusselsfamily.be - Website: brusselsfamily.be
In der DG beläuft sich die Höhe der Geburtsprämie oder Adoptionsprämie auf 1.197.52 Euro pro Kind.
In der Wallonie erhalten Sie 1288.87€ pro Kind (Für Kinder die nach dem 01/12/2022 geboren wurden) für Kinder die vor dem 01/01/2020 geboren wurden wird die Geburtsprämie je nach Anzahl Kinder in der Familie berechnet.
In Brüssel erhalten Sie 1.188.87 € für das erste Kind und 585.85 € für jedes weitere Kind. Bei Mehrlingsgeburten erhalten Sie 1288.87 € pro Kind.
Informationen zur Geburts- und Adoptionsprämie finden Sie unter ostbelgienfamilie.be.
Und bei einer Adoption?
In der DG beläuft sich die Prämie ayf 1144€ pro Kind
In der Wallonie beläuft sich die Prämie auf 1122€ pro Kind (ab dem 01/01/2020)
In Brüssel werden die selben Reglen wie bei der Geburtsprämie angewandt.
Als Selbstständige sind Sie automatisch von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für das Quartal nach der Geburt Ihres Babys befreit, wenn Sie vom Mutterschutz profitieren.
Und um Ihnen im Alltag zu helfen, können Sie auch nach der Geburt 105 kostenlose Dienstleistungschecks in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Sozialversicherungskasse der UCM.
Ihr Kind muss innerhalb der ersten 15 Tage nach der Entbindung beim Bevölkerungsdienst der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde, angemeldet werden.
Die Gemeindeverwaltung wird Ihnen eine Kopie der Geburtsurkunde und zwei Geburtsbescheinigungen ausstellen:
Auf Grundlage dieser Bescheinigung wird der Rückerstattungsdienst der CKK Ihre Akte in Bezug auf das Geburtsdatum Ihres Kindes anpassen. Zudem werden die Zahlungen bezüglich Ihres postnatalen Mutterschaftsurlaubs eingeleitet und Sie werden zum Datum zur Wiederaufnahme Ihrer Berufstätigkeit informiert.
Aufgrund der aktuellen Sanitären Krise haben einige Gemeindeverwaltungen ihr Verfahren zur Geburtenregistrierung angepasst. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Entbindung sollten Sie schnellstmöglich eine Kopie der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse einreichen. Sie können Ihr Kind auch über unsere APP "Baby & Mama" eintragen.
Dieses Dokument ermöglicht es dem Kundenberater, Ihr Kind bei einem der beiden hauptversicherten Elternteile mitzuversichern. Die medizinischen Kosten für das Baby werden von nun an durch die Krankenkasse zurückerstattet. Sie erhalten zudem die ISI+ Karte für Ihr Kind sowie die gelben Vignetten mit seiner Krankenversicherungsnummer.
Sobald das Kind bei der CKK eingeschrieben ist, profitiert es automatisch von allen Vorteilen der Christlichen Krankenkasse!
Wenn beide Eltern den gleichen Krankenkassenstatus haben, wird das Kind in der Regel über das ältere Elternteil mitversichert. Die Einschreibung des Kindes ist eine gute Gelegenheit, sich über die Vorteile und Leistungen der Krankenkasse zu informieren und zu prüfen, welche Ansprüche bestehen.
Nach einem Besuch oder einer Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Kinesiotherapeuten oder bei anderen Dienstleistern stellt Ihnen dieser eine Behandlungsbescheinigung aus.
Diese Behandlungsbescheinigung ist der Beleg dafür, dass Sie den Dienstleister bezahlt und nun Anrecht auf eine Rückerstattung haben.
Die Rückerstattung wird schnellstmöglich auf Ihr Konto überwiesen.
Sie kann bis zu zwei Jahre nach Erbringung der Dienstleistung eingereicht werden.
Ihr Kind lebt mit einer Krankheit oder mit einer Beeinträchtigung? Dann ist es möglich, dass Sie ein höheres Kindergeld erhalten. Denn unter verschiedenen Bedingungen sind höhere Rückerstattungen für Gesundheitsleistungen und Medikamente möglich.
Es gibt noch weitere Hilfen, um Ihnen und Ihrer Familie das Leben zu erleichtern.