HomeWas tun bei ....Schwangerschaft und GeburtMeine Papiere

Ich bin arbeitssuchend

Sind sind als Arbeitssuchende eingetragen?  Hier eine Übersicht Ihrer Rechte und Pflichten vor und nach der Geburt Ihres Kindes.

Inhaltsverzeichnis

Meine Schwangerschaft angeben

Senden Sie dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse ein ärztliches Attest, auf dem der Beginn Ihres Mutterschaftsurlaubs und das voraussichtliche Entbindungsdatum vermerkt sind.

Nach Erhalt dieses Attestes übermittelt Ihnen die Krankenkasse drei Dokumente:

  • Die Empfangsbestätigung der Erklärung Ihres Mutterschaftsurlaubs;
  • Ein Auskunftsblatt, das Sie selbst ausfüllen müssen.  Die Krankenkasse wird Ihre Zahlstelle direkt kontakieren, um die notwendigen Informationen zu erhalten;
  • Eine Karte, die durch einen Mitarbeiter Ihrer Zahlstelle auszufüllen ist und die bei Wiederaufnahme der Arbeit bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.  Diese Informationen können auch auf digitalem Wege direkt von der Zahlstelle an die Krankenkasse übermittelt werden

Reichen Sie das Auskunftsblatt so schnell wie möglich bei der Krankenkasse ein, damit die Zahlungen eingeleitet werden können.

Wenn sich Ihr beruflicher Status kürzlich geändert hat, teilen Sie dies der Krankenkasse ebenfalls mit!

Gut zu wissen

Übermitteln Sie Ihrer Krankenkasse nach der Entbindung schnellstmöglich eine Kopie der Geburtsurkunde

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Mein Mutterschaftsgeld

Welche Entschädigung steht Ihnen während Ihres Mutterschaftsurlaubs zu?  Welche Formalitäten müssen Sie erledigen? Das Mutterschaftsgeld wird vom ersten Tag an durch die Krankenkasse ausgezahlt.

Zeitraum1. bis 30. Tag31. Tag bis Ende des Mutterschaftsurlaubs
Arbeitsunfähige oder invalide Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitsvertrag79,5% des Gehalts mit Obergrenze*75% des Gehalts mit Obergrenze*
ArbeitssuchendeArbeitslosengeld + 19,5%Arbeitslosengeld + 15%

(*) Gehalt mit Obergrenze : 170.69Euro am 1. Dezember 2021.

Ein Steuervorabzug von 11,11 % wird auf alle Entschädigungen, die Sie von der Krankenkasse erhalten, angewendet.

Diese Formalitäten müssen Sie erledigen

  • Übermitteln Sie dem Vertrauensarzt der Krankenkasse ein ärztliches Attest, auf dem das Anfangsdatum des Mutterschaftsurlaubs und der voraussichtliche Geburtstermin vermerkt sind;
  • Übermitteln Sie der Krankenkasse nach der Entbindung schnellstmöglich eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes;
  • Sobald Sie die Arbeitssuche wieder aufnehmen, lassen Sie das Formular zur Wiederaufnahme der Arbeitssuche von Ihrer Zahlstelle ausfüllen und übermitteln Sie es der Krankenkasse so schnell wie möglich. Es ist möglich, dass Ihre Zahlstelle der Krankenkasse diese Informationen auf digitalem Wege übermittelt

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Mein Mutterschaftsurlaub

Sie haben Anrecht auf 15 Wochen Mutterschaftsurlaub.  Im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft beträgt dieser Urlaub bis zu 19 Wochen.

Generell ist der Mutterschaftsurlaub in zwei Zeiträume gegliedert: der pränatale Urlaub (vor der Entbindung) und der postnatale Urlaub (ab dem Tag der Entbindung)


EinzelgeburtMehrlingsgeburt
Pränataler Urlaub (vor der Entbindung) : 6 Wochen1 PflichtwochePränataler Urlaub (vor der Enbindung) : 8 Wochen1 Pflichtwoche
5 wahlfreie Wochen7 wahlfreie Wochen
Postnataler Urlaub (ab der Entbindung) : 9 Wochen9 PflichtwochenPostnataler Urlaub (ab der Entbindung) : 11 Wochen9 Pflichtwochen
+ Rest des wahlfreien pränatalen Urlaubs (max. 5 Wochen)+ Rest des wahlfreien pränatalen Urlaubs (max. 7 Wochen)
Wahlfreier postnataler Urlaub2 Wochen
Total : 15 WochenTotal : 19 Wochen

Falls Ihr Kind nach der Geburt länger als sieben Tage im Krankenhaus verbleiben muss, können Sie Ihren Mutterschaftsurlaub um einen Zeitraum verlängern, welcher die Dauer des Krankenhausaufenthalts über die sieben ersten Tage hinaus überschreitet.  Diese Verlängerung darf allerdings nicht mehr als 24 Wochen betragen. 

Gut zu wissen: Sie sind arbeitssuchend und Sie waren arbeitsunfähig aufgrund von Krankheit oder Unfall während der gesamten sechs Wochen (acht Wochen bei Mehrlingsschwangerschaft) des verpflichteten pränatalen Urlaubs? Dann haben Sie Anrecht auf eine zusätzliche Woche postnatalen Urlaubs!

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Meinen Mutterschaftsurlaub verlängern

Wenn Ihr Kind für eine Zeitspanne von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen (ab der Geburt) im Krankenhaus bleiben muss, ist eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs möglich.

Unter welchen Bedingungen ?

  • Das Kind muss seit seiner Geburt im Krankenhaus bleiben.  Die Dauer dieses Krankenhausaufenthaltes muss mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage betragen;
  • Der postnatale Mutterschaftsurlaub kann um einen Zeitraum verlängert werden, welcher die Dauer des Krankenhausaufenthalts des Kindes über die sieben ersten Tage hinaus überschreitet;
  • Die Verlängerung beginnt am ersten Tag nach dem verpflichteten Mutterschaftsurlaub, dessen Dauer neun Wochen beträgt;
  • Die Verlängerung kann maximal 24 Wochen andauern.  Eventuelle wahlfreie Urlaubswochen müssen innerhalb von 21 Wochen nach der Verlängerung genommen werden. 

Beispiel

  • Ihr Kind ist am 1. Oktober geboren;
  • Es benötigt 25 Tage Krankenhausaufenthalt, also bis zum 25. Oktober.  Die Verlängerung ist demnach möglich;
  • Wie berechnet die Krankenkasse nun diese Verlängerung? 25 Tage (Krankenhausaufenthalt) - 7 Tage (die ersten sieben Tage werden nicht berücksichtigt) = 18 Tage;
  • Die Verlängerung beträgt demnach 18 Tage und beginnt am ersten Tag nach dem verpflichteten Mutterschaftsurlaub (nach den neun Wochen des postnatalen Urlaubs)

Welche Informationen benötigt Ihre Krankenkasse?

Wenn Sie Ihren Mutterschaftsurlaub verlängern möchten, müssen Sie dies beantragen und der Krankenkasse folgende Informationen mitteilen und Dokumente einreichen: 

  • Während der ersten 14 Tage nach der Geburt: Ein Attest des Krankenhauses, auf dem das Geburtsdatum des Kindes und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes vermerkt sind (Anfangs- und Enddatum);
  • Nach dem Krankenhausaufenthalt: Einen neuen Attest, auf dem die Dauer des Krankenhausaufenthaltes des Babys bestätigt wird. 

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Der Geburtsurlaub

Auch der Vater oder der Co-Elternteil (Partner oder Partnerin der biologischen Mutter), angestellt oder selbstständig, hat im Rahmen der Geburt ein Anrecht auf 20 Urlaubstage, die innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Entbindung genommen werden müssen.  Die 20 Tage können punktuell oder aufeinanderfolgend genommen werden.

Antragsformular herunterladen

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Meine Arbeitssuche vor und nach der Geburt

Informieren Sie das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) über Ihre Schwangerschaft.  Nach der Entbindung sind Sie für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs von der Arbeitssuche befreit.

Vor der Geburt des Kindes

Die Schwangerschaft ist kein rechtswirksamer Grund, ein Jobangebot auszuschlagen.  Wen Sie ein Jobangebot aus rechtsunwirksamem Grund ausschlagen, riskieren Sie, Ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung zu verlieren.

Übermitteln Sie dem LfA ein ärztliches Attest Ihrer Schwangerschaft.  Dadurch werden Ihnen keine Stellen angeboten, die Ihrer oder der Gesundheit Ihres Kindes schaden könnten.

Gut zu wissen

Bei einem Einstellungsgespräch darf ein Arbeitgeber keine Fragen zu einer eventuellen Schwangerschaft (oder Kinderwunsch) stellen.  Sie haben das Recht, Ihm diese Umstände zu verheimlichen.

Nach der Geburt des Kindes

Die Zeitspanne, in der Sie Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt aufrecht erhalten haben (bis zu einer Woche vor der Entbindung), kann auf die Zeit nach der Entbindung verschoben werden.  Während Ihres Mutterschaftsurlaubs sind Sie von der Arbeitssuche befreit.  Nach Ihrem Mutterschaftsurlaubs kann das Ausschlagen eines Jobangebotes zur Folge haben, dass Sie Ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung verlieren.

Als Arbeitssuchende müssen Sie sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend sowie bei der Capac oder einer Gewerkschaft eintragen.  Dies am letzten Tag Ihres Mutterschaftsurlaubs.

Wenn Sie nach dem Mutterschaftsurlaub Ihre Arbeit wieder aufnehmen, übermitteln Sie Ihrer Krankenkasse die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Wiederaufnahmebescheinigung. Falls Sie arbeitssuchend sind, lassen Sie dieses Dokument von der Capac oder Ihrer Gewerkschaft ausfüllen.

Gut zu wissen

Wenn Sie der Ansicht sind, aufgrund Ihres Geschlechtes, Ihrer Schwangerschaft oder Ihrer Mutterschaft, benachteiligt zu werden, kontaktieren Sie das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern oder Ihre Gewerkschaft.  

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