Manche Krankenhäuser verlangen eine Anzahlung, sobald Sie auf der Geburtsstation angekommen sind. Deren Höhe hängt von der Art des gewählten Zimmers (Einzel- oder Mehrbettzimmer) sowie davon ab, ob Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.
Die Höhe der Anzahlung wird vom Krankenhaus festgelegt und ist in der Regel auf der Aufnahmeerklärung aufgeführt. Ihnen darf während des Aufenthaltes kein anderer Betrag in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie eine Anzahlung leisten, sollten Sie stets eine Quittung verlangen und nach Erhalt der definitiven Krankenhausrechnung prüfen, ob der Anzahlungsbetrag abgezogen wurde. Im Falle der Krankenhausversicherung Hospi-Solidar oder einer der wahlfreien Zusatzversicherungen basiert die Rückerstattung der Krankenkasse immer auf dem kompletten Rechnungsbetrag, d.h. inklusive der Anzahlung. Zum Beispiel: Wenn Ihnen nach einer Anzahlung in Höhe von 150 Euro noch 350 Euro nach dem Krankenhausaufenthalt in Rechnung gestellt werden, wird die Rückerstattung der Krankenkasse auf Grundlage der Gesamtrechnung in Höhe von 500 Euro kalkuliert.