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Muss ich eine Anzahlung leisten?

Manche Krankenhäuser verlangen eine Anzahlung, sobald Sie auf der Geburtsstation angekommen sind.  Deren Höhe hängt von der Art des gewählten Zimmers (Einzel- oder Mehrbettzimmer) sowie davon ab, ob Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.  

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Zu welchen Bedingungen?

Die Höhe der Anzahlung wird vom Krankenhaus festgelegt und ist in der Regel auf der Aufnahmeerklärung aufgeführt.  Ihnen darf während des Aufenthaltes kein anderer Betrag in Rechnung gestellt werden.

  • Wenn Sie ein Einzelzimmer wählen, kann die Anzahlung sehr hoch ausfallen: bis zu 150 Euro plus der siebenfache Zimmerzuschlag!
  • Wenn Sie ein Zweibettzimmer wählen, darf die Anzahlung 150 Euro nicht überschreiten.  Kein anderer Betrag darf während Ihres Aufenthaltes von Ihnen eingefordert werden.
  • Wenn Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, ist die Anzahlung für ein Zweibettzimmer auf 50 Euro begrenzt. Wenn Sie sich jedoch für ein Einzelzimmer entscheiden, kann sie sehr hoch ausfallen: 50 Euro plus den siebenfachen Zimmerzuschlag!

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Rechnung und Rückerstattungen

Wenn Sie eine Anzahlung leisten, sollten Sie stets eine Quittung verlangen und nach Erhalt der definitiven Krankenhausrechnung prüfen, ob der Anzahlungsbetrag abgezogen wurde.  Im Falle der Krankenhausversicherung Hospi-Solidar oder einer der wahlfreien Zusatzversicherungen basiert die Rückerstattung der Krankenkasse immer auf dem kompletten Rechnungsbetrag, d.h. inklusive der Anzahlung. Zum Beispiel: Wenn Ihnen nach einer Anzahlung in Höhe von 150 Euro noch 350 Euro nach dem Krankenhausaufenthalt in Rechnung gestellt werden, wird die Rückerstattung der Krankenkasse auf Grundlage der Gesamtrechnung in Höhe von 500 Euro kalkuliert.

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