HomeWas tun bei ....Schwangerschaft und GeburtMein Krankenhausaufenthalt

Meine Rückkehr nach Hause

Nach der Entbindung hängt die Dauer Ihres Aufenthaltes auf der Geburtsstation von Ihrem Zustand und dem des Kindes ab.  Eine postnatale Begleitung ist in jedem Fall notwendig.  Sie sollten die Rückkehr aus dem Krankenhaus bereits im Vorfeld in Ihre Planungen einbeziehen.

Inhaltsverzeichnis

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs

Die Rückkehr nach Hause hängt auch vom Dauer des Aufenthaltes auf der Geburtsstation sowie von der Diagnose Ihres Gynäkologen und des Kinderarztes ab.  Falls es während der Entbindung keine Komplikationen gab und das Baby bei bester Gesundheit ist, wird Ihr Krankenhausaufenthalt zwischen zwei und vier Tage dauern.  Wenn jedoch ein Kaiserschnitt nötig war, müssen Sie etwas länger im Krankenhaus bleiben (in den meisten Fällen bis zu sieben Tage).

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Die Begleitung durch eine Hebamme

Im Krankenhaus, im Geburtshaus oder bei der Hausgeburt wird Sie eine Hebamme vor, während und nach der Schwangerschaft sowie bei der Entbindung begleiten.  Es ist zudem möglich, dass die Hebamme während des ersten Lebensjahres des Kindes Pflegedienste anbietet.  Informieren Sie sich, ob Ihre Hebamme konventioniert ist. 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Die Begleitung durch Ihren Hausarzt

Fragen Sie Ihren Hausarzt bei der nächsten Gelegenheit, eine allgemeine medizinische Akte (AMA) für Sie und Ihr Kind anzulegen.  Die Eröffnung dieser Akte vor dem ersten Geburtstag des Kindes wird Ihnen vollständig erstattet.  Hinterlegen Sie die Behandlungsbescheinigung anschließend bei der Krankenkasse.  Bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes werden Pflegeleistungen automatisch erstattet (dies auch ohne AMA). 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Die Begleitung durch einen Kinderarzt

Wenn Ihr Kind krank wird, sollten Sie einen Kinderarzt in Ihrer Nähe aufsuchen.  Zögern Sie nicht, ihn danach zu fragen, ob er Vertragsarzt ist oder nicht und welche Tarife er anwendet.  Denn wenn Sie im Vorfeld eine allgemeine medizinische Akte (AMA) bei Ihrem Hausarzt eröffnet haben, werden Gesundheitsleistungen für Ihr Kind, die von einem Vertragsarzt ausgeführt werden, automatisch zurückerstattet.  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis