Etwa acht Wochen nach Ihrem Aufenthalt in der Geburtsstation werden Sie per Post (oder Mail, falls Sie dies angefordert haben) eine detaillierte Aufstellung Ihrer Krankenhauskosten erhalten. Die Beträge, die von der Krankenkasse zurückerstattet werden und jene, die zu Ihren Lasten sind (Eigenbeteiligung), sind erkennbar voneinander aufgeführt.
Ihre Krankenhausrechnung ist in zwei Teile gegliedert: eine Zusammenfassung der Kosten zu Ihren Lasten und eine Übersicht der Patientenrechnung. Diese Gliederung erlaubt Ihnen, zu verstehen, wie viel Ihr Krankenhausaufenthalt Sie kostet:
Auf Grundlage der Absicherung Hospi-Solidar, die in Ihrem normalen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten ist, können Sie den ausgefüllten Antrag auf Rückerstattung (und die angefügte Krankenhausrechnung) einfach bei Ihrem CKK-Kundenberater einreichen.
Wenn Sie eine der wahlfreien CKK-Krankenhausversicherungen Hospi + 100 oder Hospi + 200 abgeschlossen haben, können Honorarzuschläge für Dienstleistungen, die maximal 30 Tage vor und maximal 90 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt erbracht wurden, zurückerstattet werden. Reichen Sie diesbezüglich bitte einen Antrag auf Rückerstattung für Ihre Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt ein.
Falls Sie mit der Kostenaufstellung auf Ihrer Rechnung nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie bitte einen CKK-Kundenberater, bevor Sie die Rechnung zahlen. Er wird die Rechnung auf Fehler und Unregelmäßigkeiten prüfen. Sollte dies der Fall sein, wird die CKK-Mitgliederinteressenvertretung das Krankenhaus kontaktieren, um die Rechnung anzufechten.