HomeWas tun bei ....Schwangerschaft und GeburtMein Krankenhausaufenthalt

Meine Krankenhausrechnung

Etwa acht Wochen nach Ihrem Aufenthalt in der Geburtsstation werden Sie per Post (oder Mail, falls Sie dies angefordert haben) eine detaillierte Aufstellung Ihrer Krankenhauskosten erhalten.  Die Beträge, die von der Krankenkasse zurückerstattet werden und jene, die zu Ihren Lasten sind (Eigenbeteiligung), sind erkennbar voneinander aufgeführt.

Inhaltsverzeichnis

Der Aufbau Ihrer Krankenhausrechnung

Ihre Krankenhausrechnung ist in zwei Teile gegliedert: eine Zusammenfassung der Kosten zu Ihren Lasten und eine Übersicht der Patientenrechnung.  Diese Gliederung erlaubt Ihnen, zu verstehen, wie viel Ihr Krankenhausaufenthalt Sie kostet:

  • Ein Teil der Kosten wird im Rahmen der Kranken- und Invalidenversicherung von Ihrer Krankenkasse gezahlt.
  • Der andere Teil, wie beispielsweise die Honorarzuschläge und die Zuschläge für Einzelzimmer oder aber auch sonstige Kosten (beispielsweise Babypflegeprodukte) wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt.   Eine gegebenenfalls bereits getätigte Anzahlung wird vom Gesamtbetrag auf der Rechnung abgezogen.  Wie hoch der Rückerstattungsbetrag ist, hängt von der Art der Zusatzversicherung ab, die Sie gewählt haben.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Einige Empfehlungen

  • Falls Sie sich für ein Einzelzimmer entscheiden, sollten Sie wissen, dass die Zimmer- und Honorarzuschläge sehr kostspielig werden können. In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich eine wahlfreie Krankenhausversicherung abschließen, die Ihrem Bedarf gerecht wird.
  • In Zweibett- und Mehrbettzimmern sind Honorar- und Zimmerzuschläge verboten.
  • Wenn Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben, ist die Höhe der Rückerstattung für medizinische Kosten (Arzt, Krankenhausaufenthalt) höher. Ihre Eigenbeteiligung ist demnach niedriger.
  • Kosten für Pflegeprodukte und -material (Babycreme, Thermometer, Windeln, usw.) sind auf Ihrer Krankenhausrechnung aufgeführt, wenn Sie solche Produkte im Krankenhaus genutzt bzw. verbraucht haben.  Wenn Sie jedoch Ihre eigenen Produkte von zu Hause mit in die Geburtsstation nehmen möchten, informieren Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt den Empfangsdienst des Krankenhauses.  Setzen Sie bei Ihrer Ankunft zudem Ihre medizinischen Betreuer in Kenntnis. 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Wie erhalten Sie Ihre Rückerstattungen?

Auf Grundlage der Absicherung Hospi-Solidar, die in Ihrem normalen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten ist, können Sie den ausgefüllten Antrag auf Rückerstattung (und die angefügte Krankenhausrechnung) einfach bei Ihrem CKK-Kundenberater einreichen. 

Wenn Sie eine der wahlfreien CKK-Krankenhausversicherungen Hospi + 100 oder Hospi + 200 abgeschlossen haben, können Honorarzuschläge für Dienstleistungen, die maximal 30 Tage vor und maximal 90 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt erbracht wurden, zurückerstattet werden. Reichen Sie diesbezüglich bitte einen Antrag auf Rückerstattung für Ihre Kosten vor und nach dem Krankenhausaufenthalt ein.  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Fragen oder Zweifel?

Falls Sie mit der Kostenaufstellung auf Ihrer Rechnung nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie bitte einen CKK-Kundenberater, bevor Sie die Rechnung zahlen.  Er wird die Rechnung auf Fehler und Unregelmäßigkeiten prüfen.  Sollte dies der Fall sein, wird die CKK-Mitgliederinteressenvertretung das Krankenhaus kontaktieren, um die Rechnung anzufechten.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis