Die Bedingungen und die Vorgehensweise zum Erhalt einer Rückerstattung sind unterschiedlich und abhängig davon, ob sich das Entbindungsland inner- oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befindet bzw. ob es sich um die Schweiz handelt.
Sie entbinden im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
Sie entbinden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz
Sie sind belgischer Auswanderer oder nicht in Belgien domiziliert?
In diesem Fall können Sie die Rückerstattung in dem Land erhalten, in dem die Gesundheitsleistungen erbracht wurden. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Deutschland, Österreich, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowenien, Slowakei, Schweden, Schweiz.
Eine im Vorfeld eingeholte Genehmigung des Vertrauensarztes ist notwendig. Sie erhalten keine Rückerstattung, wenn Sie ohne Konsultation des Vertrauensarztes die Entbindung in einem Land außerhalb des EWR beziehungsweise außerhalb der Schweiz planen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte einen Kundenberater der CKK
Wenn Sie in Belgien entbinden, erkundigen Sie sich in Ihrem Herkunftsland zu den Bedingungen und zur Vorgehensweise zum Erhalt einer Rückerstattung.