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Im Ausland entbinden

Die Bedingungen und die Vorgehensweise zum Erhalt einer Rückerstattung sind unterschiedlich und abhängig davon, ob sich das Entbindungsland inner- oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) befindet bzw. ob es sich um die Schweiz handelt.

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Sie entbinden im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz

In diesem Fall können Sie die Rückerstattung in dem Land erhalten, in dem die Gesundheitsleistungen erbracht wurden.  Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Eine Vorabgenehmigung des Vertrauensarztes ist nicht notwendig;
  • Nehmen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit in das Entbindungsland;
  • Nach der Geburt werden Ihnen die Kosten, die vor, während und nach der Geburt entstanden sind, erstattet.  Die Höhe der Erstattung hängt vom Tarif ab, der im Entbindungsland angewendet wird
(Anmerkung Die Reiseversicherung Mutas greift nicht im Falle einer Geburt im Ausland)

Diese Vorgehensweise gilt für folgende Staaten:

Deutschland, Österreich, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowenien, Slowakei, Schweden, Schweiz.

Ausnahmesituationen

  • Wenn Sie aus medizinischen Gründen (geplante Entbindung) innerhalb des EWR oder in der Schweiz entbinden, müssen Sie vorher eine Genehmigung des Vertrauensarztes einholen, um von einer Rückerstattung profitieren zu können;
  • Falls die Entbindung in einem Grenzgebiet stattfindet, konsultieren Sie vorher einen Kundenberater um zu prüfen, ob es vorteilhafte zwischenstaatliche Übereinkommen gibt.

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Sie entbinden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz

Eine im Vorfeld eingeholte Genehmigung des Vertrauensarztes ist notwendig.  Sie erhalten keine Rückerstattung, wenn Sie ohne Konsultation des Vertrauensarztes die Entbindung in einem Land außerhalb des EWR beziehungsweise außerhalb der Schweiz planen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte einen Kundenberater der CKK

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Sie sind Einwanderer nach Belgien oder nicht in Belgien ansässig?

Wenn Sie in Belgien entbinden, erkundigen Sie sich in Ihrem Herkunftsland zu den Bedingungen und zur Vorgehensweise zum Erhalt einer Rückerstattung.

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