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Bin ich abgesichert?

Sobald Sie den Wunsch nach Kindern hegen oder schwanger sind, sollten Sie sich über Ihre Krankenhausabsicherung informieren.  Denn je nach Art der gewählten Absicherung und des Versicherers müssen Sie unterschiedliche Formalitäten erledigen.

Inhaltsverzeichnis

Die Formalitäten zur Einschreibung für eine Versicherung

Wenn Sie sich bislang noch nicht für eine Krankenhausversicherung eingetragen haben, ist es nun an der Zeit, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen.  Abhängig vom Anbieter ist es möglich, dass Sie anhand eines medizinischen Fragebogens Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen müssen.  Oder aber, Sie werden um eine ärztliche Untersuchung gebeten. 

Auf die Einschreibung für eine Versicherung folgt oftmals eine Wartezeit.  Die Dauer und Form dieser Wartezeit können abhängig von der Vertragsform und der Krankenkasse unterschiedlich sein.  Für welche Versicherung auch immer Sie sich entscheiden: Prüfen Sie die Bedingungen sorgfältig.

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Ihre Krankenhausabsicherung bei der CKK

Wenn Sie Mitglied der CKK sind und regelmäßig Ihre Beiträge zahlen, profitieren Sie in einem Zwei- oder Mehrbettzimmer automatisch von der Krankenhausabsicherung Hospi-Solidar.  Ohne medizinischen Fragebogen oder ärztliche Untersuchung und ohne Wartezeit - selbst dann, wenn Sie bereits schwanger sind.  

Mehr erfahren

Sie können Ihre Hospi-Solidar auch um eine wahlfreie Zusatzversicherung der CKK ergänzen.  Die Wartezeit beläuft sich auf sechs Monate - selbst dann, wenn Sie bereits schwanger sind. Weder ein medizinischer Fragebogen noch eine ärztliche Untersuchung sind notwendig.  Diese Zusatzversicherung deckt die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt umfassender ab und gewährt Ihnen die Wahl zwischen einem Einzel- und einem Zweibettzimmer.

Fragen zu Ihrer derzeitigen Absicherung?  Kontaktieren Sie uns!

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