Sie planen einen Wohnsitzwechsel und wissen nicht, welche Formalitäten bei der Krankenkasse zu erledigen sind? Keine Bange! Im Folgenden geben wir Ihnen die praktischen Erläuterungen.
Sobald Sie dem Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde die Änderung Ihrer Anschrift mitgeteilt haben und der Revierpolizist den Sachverhalt überprüft hat wird der Krankenkasse über die zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit die Registrierung automatisch mitgeteilt.
Sie brauchen uns Ihren Wohnsitzwechsel demzufolge nicht persönlich mitzuteilen.
Wenn es allerdings schnell gehen muss, benutzen Sie einfach unseren Online-Vordruck.