Sie sind Rentner oder werden demnächst Ihre Pension in Luxemburg und/oder in Belgien erhalten? Wer kann dann in Ihrer Familie noch die luxemburgische Ergänzungszahlung (Complément) beim Kauf von Arzneimitteln erhalten? Was geschieht, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten?

Besteht Anspruch auf eine luxemburgische Pension?

Sobald Sie 65 Jahre alt sind, haben Sie Anspruch auf eine „Alterspension“ in Luxemburg, sofern Sie mindestens 120 Monate sozialversichert waren, davon mindestens 12 Monate in Luxemburg.

In Belgien wie in Luxemburg liegt das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren. Allerdings darf in Belgien ab 60 und in Luxemburg ab 57 ein vorgezogener Rentenantrag gestellt werden, sofern mindestens 40 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können. Jedes Land zahlt seinen Anteil im Verhältnis zu den dort geleisteten Versicherungsjahren. Alle Beschäftigungszeiten und gleichgestellten Zeiten in einem Land der Europäischen Union werden für die Berechnung der Versicherungsjahre berücksichtigt.

Die Pension wird stets im Wohnland beantragt.

Haben Sie Anspruch auf die Ergänzungszahlung für Gesundheitsleistungen in Luxemburg?

Wenn Sie nur eine einzige Rente beziehen und diese aus Luxemburg kommt, behalten Sie und die Mitversicherten Ihres Ehepartners in Belgien den Anspruch auf die luxemburgische Ergänzungszahlung beim Kauf von Arzneimitteln.

Wenn Sie eine gemischte Pension beziehen (wenn Sie beispielsweise zuletzt in Luxemburg gearbeitet haben), dürfen nur Sie selbst und Ihre eigenen Mitversicherten die Ergänzungszahlung in Anspruch nehmen.

Auslandsaufenthalt

Wenn Sie in ein Land der Europäischen Union oder bestimmte andere Länder (siehe Länderliste) verreisen, müssen Sie eine europäische Krankenversicherungskarte bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Auf diese Weise können Sie dringend erforderliche medizinische Leistungen in Ihrem Aufenthaltsland in Anspruch nehmen. Diese werden Ihnen nach dem Tarif des Aufenthaltslandes erstattet. 

Wenn Sie ausschließlich aus Luxemburg Rente beziehen (als einzige Rente), stellt die CNS Ihnen die europäische Krankenversicherungskarte für Sie und Ihre Mitversicherten aus. Meistens befindet die Karte sich bereits auf der Rückseite der luxemburgischen Sozialversicherungskarte. Allerdings sollten Sie das Gültigkeitsdatum prüfen.  

Die europäische Krankenversicherungskarte wird nur in folgenden Fällen von der CKK in Belgien ausgestellt:

  • Kinder, die als direkte Mitversicherte des in Belgien versicherten Ehepartners gelten;
  • Versicherte mit einer gemischten belgisch-luxemburgischen Pension und ihre Mitversicherten;
  • alle anderen belgischen Hauptversicherten.

Bei zeitweiligem Aufenthalt in anderen als den hier oben genannten Ländern kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, entweder die CKK oder die CNS, je nachdem, wo Sie versichert sind. Belgien und Luxemburg haben nämlich bilaterale Abkommen mit mehreren Ländern außerhalb der Europäischen Union, und Sie benötigen möglicherweise besondere Anspruchsscheine.

Der luxemburgische Ergänzungsbetrag wird nicht für Leistungen außerhalb Belgiens gewährt.

Kontakt

Füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir werden uns dann innerhalb kürzester Frist bei Ihnen melden.


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