Die Formalitäten, die erforderlich sind, um als Student Anspruch auf Erstattung der Gesundheitsleistungen zu erhalten, hängen ab von dem Land, in dem Sie:

  • wohnen (Luxemburg oder Belgien) ;
  • sozialversichert sind (Luxemburg oder Belgien).

Sie wohnen in Luxemburg und unterliegen der luxemburgischen Sozialversicherung?

Für ein Studium in Belgien müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte bei der Caisse Nationale de Santé in Luxemburg beantragen.

Diese Karte reichen Sie bei der CKK ein, die diese kopiert und Ihnen eine eigene Akte anlegen. Sie können dann die notwendigen Gesundheitsleistungen in Belgien in Anspruch nehmen und sich diese nach belgischem Tarif von der CKK erstatten lassen.

In diesem Fall gewährt die luxemburgische Krankenkasse keine Ergänzungszahlung.

Wenn Sie Ihr Studium in einem anderen Land fortsetzen, beantragen Sie den entsprechenden Anspruchsschein für dieses Land bei der CNS.

Sie wohnen in Belgien uns unterliegen der belgischen Sozialversicherung?

Wenn Sie in Belgien wohnen und ein Elternteil in Belgien versichert ist (auch wenn der andere in Luxemburg arbeitet), sind Sie von Rechts wegen immer belgischer Versicherter.

Wenn Sie dann in Luxemburg studieren oder an einem Erasmusaustausch teilnehmen (das gilt auch für die anderen Länder der EU - siehe Liste der betroffenen Länder) beantragen Sie einfach eine Europäische Krankenversicherungskarte. Mit dieser Karte können Sie die dringend erforderlichen Gesundheitsleistungen in Ihrem Aufenthaltsland in Anspruch nehmen.

Die Erstattung erfolgt nach den Tarifen des Aufenthaltslandes. Luxemburg gewährt dann aber auch keine Ergänzungszahlung für die außerhalb Belgiens erbrachten Leistungen..

Sie wohnen in Belgien und unterliegen der luxemburgischen Sozialversicherung?

Wenn Sie im Ausland studieren oder an einem Erasmusaustausch teilnehmen (das gilt auch für die anderen Länder der EU - siehe Liste der betroffenen Länder) beantragen Sie einfach eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der CNS in Luxemburg. Mit dieser Karte können Sie die dringend erforderlichen Gesundheitsleistungen in Ihrem Aufenthaltsland in Anspruch nehmen.

Die Erstattung erfolgt nach den Tarifen des Aufenthaltslandes. Luxemburg gewährt dann aber auch keine Ergänzungszahlung für die außerhalb Belgiens erbrachten Leistungen

Kontakt

Füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir werden uns dann innerhalb kürzester Frist bei Ihnen melden.


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