Sie arbeiten, wohnen, wohnen als Rentner oder studieren in Belgien?
Dann sind Sie auch verpflichtet, sich bei einer belgischen Krankenkasse einzutragen. Auf diese Weise erhalten Sie Anspruch auf die belgische Sozialversicherung (soziale Sicherheit).

In Belgien sind die Krankenkassen die ersten Ansprechpartner, wenn es um Fragen der sozialen Sicherheit geht. Krankenkassen sind nicht mit privaten Versicherungsgesellschaften zu verwechseln.

Die belgischen Krankenkassen (eigentlich Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) haben zwei Aufträge:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung, die offiziell als Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung (GEPV) bezeichnet wird (vergleichbar mit den Caisses Primaires in Frankreich): die GEPV erstattet die Kosten für Gesundheitsleistungen und zahlt ein Ersatzeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft, Invalidität usw.). 
  • Die Zusatzversicherung (ZV): die ZV gewährt verschiedene ergänzende Dienstleistungen und Vorteile gegen Zahlung eines vierteljährlichen Beitrags. 

Die Wahl der Krankenkasse steht dem Versicherten frei, ganz gleich wie Sie versichert sind (als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student, Rentner usw.).

In diesem Abschnitt finden Sie zusätzliche Informationen je nach Status (Versicherungseigenschaft):

Kontakt

Füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir werden uns dann innerhalb kürzester Frist bei Ihnen melden.


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