Einzelheiten zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Die Ostbelgien-Regelung, die vorläufig bis zum 31. Dezember 2023 gültig ist, ermöglicht Patienten im Grenzgebiet eine grenzüberschreitende fachärztliche Behandlung in deutscher Sprache.
Für spezifische Behandlungen kontaktieren Sie Ihren CKK-Kundenberater.
Ambulante Behandlung auf eigene Initiative bei einem deutschen Facharzt
Sie begeben sich auf eigene Initiative zu einem deutschen Facharzt, der im deutschen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung seine Tätigkeit ausübt?
In diesem Fall müssen Sie als Patient das vom Facharzt geforderte Honorar vorstrecken. Anschließend können Sie eine Erstattung auf Vorlage der Originalrechnung mit Zahlungsbeleg bei Ihrer belgischen Krankenkasse beantragen.
Welche Erstattung ist vorgesehen?
- Rechnungen bis zu 200€ pro Behandlungsdatum: Ausschließlich die in Belgien erstattungsfähigen Leistungen werden berücksichtigt und zu 75% erstattet. Die übrigen 25% trägt der Patient selbst.
- Rechnungen über 200€ pro Behandlungsdatum erstattet die belgische Krankenkasse nach belgischem Recht (Art.294).
Die prozentuale Erstattung betrifft nur die fachärztlichen Leistungen. Die verschiedenen paramedizinischen Leistungen Laboruntersuchungen, CT Scan, Kernspintomographie, NMR, PET Scan, beziehungsweise Medikamente, Heil- und Hilfsmittel werden separat bearbeitet.*
Die Ostbelgien-Regelung schließt u. a. folgende Leistungen aus: ästhetische Chirurgie, humangenetische Untersuchungen des Art. 33 §1, Radiotherapie, Herzkatheterismus mit Cathlab.
Wann müssen Sie keine Honorarkosten vorstrecken?
Sie müssen keine Honorarkosten vorstrecken, wenn Sie einen S2 Anspruchsschein von Ihrer belgischen Krankenkasse erhalten haben.
S2 Anspruchsschein
Die Grundvoraussetzung für die Gewährung ist, dass die beantragten Leistungen im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung stehen.
Für welche Leistungen kommt ein S2 in Frage?
- Ambulante fachärztliche Behandlung
- Stationäre Krankenhausbehandlung und Behandlung in der Tagesklinik
Welche Angaben benötigt die Krankenkasse für die Ausstellung des S2 Anspruchsscheins?
- Ort der Behandlung
- Beschreibung der Behandlung
- Ambulante oder stationäre Behandlung
- Name des behandelnden Arztes
- Zeitraum der Behandlung
- Name des Krankenhauses und Bezeichnung der Abteilung
Wie erhalten Sie den S2 Anspruchsschein?
Der S2 Anspruchsschein muss vor Behandlungsbeginn angefragt werden.
Für ambulante Behandlungen*:
- für (neuro)psychiatrische oder kinderpsychiatrische Behandlungen: auf einfache formlose Anfrage
- für Behandlungen bei einem Facharzt (außer Kinderfacharzt): auf Vorlage einer Überweisung von einem in Belgien tätigen Facharzt
- für Behandlungen eines Kindes bis zu seinem 14. Geburtstag bei einem Kinderfacharzt: auf Vorlage einer Überweisung von einem Kinderfacharzt, der im belgischen Geltungsbereich der Ostbelgienregelung tätig ist
- Für Verlängerungen der S2 Abrechnungsscheine benötigen Sie einen Bericht vom belgischen oder deutschen behandelnden Facharzt.
Für stationäre Behandlungen (Krankenhausaufenthalte oder Tagesklinik)*:
- auf Überweisung eines Facharztes, der seine Tätigkeit im belgischen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung ausübt
- auf Überweisung eines im deutschen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung tätigen Facharztes für den das in der Ostbelgien-Reglung vorgesehene Erstattungsprinzip angewandt wurde
- auf Überweisung eines im deutschen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung tätigen Facharztes für den Sie einen gültigen Anspruchsschein S2 für ambulante Behandlung erhalten haben
AUSNAHME bei stationärer Krankenhausbehandlung unmittelbar infolge einer ambulanten Vorstellung in der Notaufnahme einer Klinik im deutschen Geltungsbereich der Ostbelgien-Regelung: In dem Fall wird der Abrechnungsschein S2 nachträglich erstellt.
Medikamente und Hilfsmittel
Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel (z. B. Kinesiotherapie, orthopädisches Material), die in Deutschland gekauft bzw. erbracht werden, muss der Patient selbst zahlen. Anschließend kann er eine Rückerstattung bei seiner belgischen Krankenkasse beantragen.*
* Die Grundvoraussetzung für die Gewährung ist, dass die beantragten Leistungen im Leistungsverzeichnis der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung stehen.
Geografischer Geltungsbereich
- Die Einwohner der folgenden belgischen Gemeinden dürfen die Ostbelgien-Regelung nutzen: Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Raeren, Eupen, Kelmis, Lontzen, St.Vith, Weismes, Malmedy, Baelen, Plombières und Welkenraedt.
- Im Rahmen des Ostbelgien-Abkommens dürfen deutsche Fachärzte, die in folgenden deutschen Städten und Gemeinden ihre Tätigkeit ausüben, konsultiert werden: Stadt Aachen, Wegberg, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen, Übach-Palenberg, Jülich, Niederzier, Inden, Langerwehe, Düren, Merzenich, Nörvenich, Hürtgenwald, Kreuzau, Vettweiss, Nideggen, Heimbach, Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf, Würselen, Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath, Monschau, Zülpich, Weilerswist, Mechernich, Euskirchen, Schleiden, Kall, Nettersheim, Bad Münstereifel, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Bitburg , Daun, Prüm.
Weitere Infos
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