Als Sozialversicherter eines EU-Staates (z.B. Belgien oder Deutschland für unser Beispiel), haben Sie das Recht, sich in einem anderen EU-Staat behandeln zu lassen. Das gilt sowohl für Grenzgänger als auch für alle anderen Versicherten, die nicht Grenzgänger sind.
Deutsch-belgische Grenzgänger, die als solche gemeldet sind, finden die erforderlichen Auskünfte zu den Gesundheitsleistungen in ihrem jeweiligen Versicherungsland (Arbeitsland) bzw. ihrem Wohnland in den vorangehenden Kapiteln, gegliedert nach ihrem jeweiligen Status: Arbeitnehmer, Student, Rentner, ehemaliger Grenzgänger.
Gemäß EU-Recht haben Sie das Recht, sich unter bestimmten Umständen in anderen EU-Ländern (in diesem Fall in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) medizinisch behandeln zu lassen.
Bevor Sie dies tun, sollten Sie sich umfassend über den Umfang und die Einschränkungen Ihrer Rechte sowie über die geltenden Verfahren informieren.
Wenn Sie eine bestimmte Behandlung in Ihrem Herkunftsland durchführen lassen können, dürfen Sie diese Leistung auch im Ausland in Anspruch nehmen und können die Kosten mit Ihrem Versicherungsland abrechnen.
Laut EU-Recht sind Krankenversicherungsträger, Gesundheitsbehörden und Gesundheitsleistungserbringer verpflichtet, Ihnen bei der Ausübung Ihrer Rechte in der Praxis zu helfen.
Ihr Herkunftsland ist zuständig für die finanziellen Aspekte der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge (daraus leitet sich Ihr Anspruch auf Kostenerstattung ab). Es muss auch dafür sorgen, dass Sie vor Ihrer Abreise und nach Ihrer Rückkehr angemessen medizinisch betreut werden.
Ihr Land hat hierfür eine oder mehrere Anlaufstellen einzurichten, die Sie im Einzelnen über Ihre Rechte aufklären können, einschließlich der Gesundheitsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen dürfen.
Diese Kontaktstellen können Ihnen auch sagen, ob Sie eine Vorabgenehmigung der Behandlung benötigen und welche Einspruchsmöglichkeiten Sie haben, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht zu Ihrem Recht kommen.&
Das Gesundheitssystem Ihres Landes muss Ihnen auch eine Kopie Ihrer medizinischen Akte aushändigen, die Sie zur Behandlung mit ins Ausland nehmen dürfen.
Nach Ihrer Behandlung muss Ihr Herkunftsland Ihnen die gleiche Nachsorge garantieren, wie diejenige, die Sie erhalten hätten, wenn Sie in Ihrem Land geblieben wären.&
Wenn Sie eine Behandlung in einem anderen EU-Staat durchführen lassen, haben Sie die gleichen Rechte, wie die Bürger des Behandlungslandes, und Ihre Behandlung unterliegt denselben Regeln und Normen.
Das von Ihnen gewählte Behandlungsland muss ebenfalls eine oder mehrere Kontaktstellen vorsehen, die Ihnen Auskunft darüber geben kann oder können, wie die Qualität und die Sicherheit dort gewährleistet wird, wie die Anbieter überwacht werden und welche Regeln für sie gelten. Bei diesen Kontaktstellen erfahren Sie auch, ob der von Ihnen gewählte Leistungserbringer zugelassen ist. Die Kontaktstellen klären Sie auch über die Rechte des Patienten in Ihrem Behandlungsland auf.
Der von Ihnen aufgesuchte Leistungserbringer muss Sie über die verschiedenen therapeutischen Möglichkeiten informieren, die Ihnen zur Verfügung stehen, über die Qualität und die Sicherheit der von ihm erbrachten Leistungen (dazu gehört auch ein Hinweis auf seinen Zulassungs- oder Beitrittsstatus und die Haftpflicht). Der Leistungserbringer hat Sie unmissverständlich über die Kosten zu informieren, damit Sie vorher wissen, was finanziell auf Sie zukommt. Und schließlich muss er Ihnen nach der Behandlung auch eine Kopie der Patientenakte zur weiteren Verwendung in Ihrem Heimatland mitgeben.
Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit dem Arzt, der Sie in Ihrem eigenen Land betreut:
Bereiten Sie Ihren Auslandsaufenthalt sorgfältig vor:
Klären Sie die Kostenfrage mit Ihrer nationalen Kontaktstelle oder Ihrer Krankenkasse im Vorfeld:
Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderliche Nachsorge erhalten:
Diese Infos stammen aus offiziellen Websites und Veröffentlichungen der Europäischen Union zu diesem Thema.
Weitere Informationen zum Thema und über dringende oder nicht geplante medizinische Versorgung im Ausland sind unter www.europa.eu/youreurope zu finden.
Infoflyer zum Herunterladen: Medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land.
stellt Ihnen auch folgende Informationen zur Verfügung: