Sie wohnen in Deutschland und studieren in Belgien

In Deutschland können Sie bis zum Alter von 23 Jahren in der Familienversicherung versichert bleiben und sogar bis 25 Jahre, wenn Sei eine  „anerkannte“  Studienrichtung besuchen. Danach können Sie sich als „Student“ bei einer Krankenkasse in Belgien einschreiben.
Folgendes ist zu tun:
  • übermitteln Sie Ihrer deutschen Krankenversicherung eine Studienbescheinigung Ihrer belgischen Schuleinrichtung; 
  • senden Sie der belgischen Krankenkasse eine Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die bis zum Ende Ihres Aufenthalts gültig sein muss
  • senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Einschreibungsformular an die belgische Krankenkasse oder schreiben Sie sich direkt online ein „Mitglied werden“ 

Sie wohnen in Belgien und studieren in Deutschland

Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und in Belgien in der Familienversicherung eingetragen sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Medizinisch notwendige Leistungen können direkt in Deutschland durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden (nach den in Deutschland geltenden Richtlinien). Wenn Sie über 25 Jahre sind, müssen Sie sich in der „studentischen Krankenversicherung“ in Deutschland einschreiben.

Weitere Auskünfte

Kontaktieren Sie einen deutschsprachigen Kundenberater des Grenzgänger-Dienstes der CKK: grenzgaenger@mc.be – 087 32 43 34 - www.grenzgaengerinfos.org

Siehe auch hier


Herunterladen