Der Tod eines Angehörigen muss der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes unverzüglich gemeldet werden. Aber auch die Krankenkasse muss so schnell wie möglich benachrichtigt werden.

Sterbeerklärung bei der Krankenkasse

Sie müssen dem Kundenberater Ihrer Krankenkasse folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein Auszug aus der Sterbeurkunde;
  • die Rechnung der Bestattungskosten sowie den Zahlungsbeleg, wenn Anspruch auf Sterbegeld besteht. Dieser Anspruch gilt ausschließlich für Sterbefälle vor dem 31. Dezember 2012 (Fragen Sie Ihren Kundenberater).

Formalitäten

Finden Sie nützliche Erläuterungen und Informationen in unserer Broschüre Sterbefall, welche Formalitäten sind erforderlich? (im PDF-Format).

Für alle weiteren Auskünfte und zur diskreten Abwicklung aller Verwaltungsarbeiten vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Ihrem Kundenberater in einem Kontaktpunkt in Ihrer Nähe.

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