Die Bildung einer Lebensgemeinschaft oder Heirat ist mit Formalitäten verbunden. Zu ihnen gehört auch die Wahl einer gemeinsamen Krankenkasse! Lesen Sie unsere Ratschläge...
Gemeinsame Krankenkasse
Ob Sie heiraten oder eine Lebensgemeinschaft bilden, die Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse sind identisch.
Hier ist vielleicht auch der Augenblick gekommen, über eine gemeinsame Krankenkasse nachzudenken, damit sämtliche Leistungspakete sogleich der gesamten Familie zugute kommen. Wenn in Ihrer Familie Personen als familienversichert gelten (Person zu Lasten), kann es sein, dass Sie einen Vordruck unterschreiben müssen. Fragen Sie Ihren Kundenberater.
Heirat
Sie sind beide bei der Christlichen Krankenkasse versichert
Sie legen der Krankenkasse eine Heiratsurkunde mit einem Erkennungsaufkleber beider Ehepartner vor. Sie können diesen Auszug aus der Heiratsurkunde in einer unserer Geschäftsstellen vorlegen, sie einfach in einen grünen Briefkasten der Krankenkasse einwerfen oder mit der Post an uns schicken. Wenn einer der beiden Partner nicht selbst versichert ist, sondern als Mitversicherter einer anderen Person geführt wird, sollten Sie persönlich in einer Geschäftsstelle vorsprechen, um die Versicherungslage zu klären.
Sie oder Ihr Partner sind bei der Christlichen Krankenkasse versichert
Wenn Sie möchten, können natürlich beide Partner bei uns versichert werden. Zu diesem Zweck brauchen Sie nur eine Beitrittserklärung auszufüllen. Melden Sie sich am besten in einer unserer Geschäftsstellen und bringen Sie die Heiratsurkunde sowie die SIS-Karten beider Partner mit.
Keiner von Ihnen ist bei der Christlichen Krankenkasse vesichert
Selbstverständlich können Sie Mitglied der Christlichen Krankenkasse werden. Zu diesem Zweck ist eine Beitrittserklärung auszufüllen. Melden Sie sich am besten in einer unserer Geschäftsstellen und bringen Sie die Heiratsurkunde sowie die SIS-Karten beider Partner mit.
Bildung einer Lebensgemeinschaft (Kohabitation)
Sie sind beide bei der Christlichen Krankenkasse versichert
Sie haben einen Vertrag über die Bildung einer Lebensgemeinschaft unterzeichnet.
Leben Sie der Krankenkasse eine Kopie dieses Vertrags mit einem Erkennungsaufkleber beider Partner vor. Diese Kopie können Sie in einer unserer Geschäftsstellen vorlegen, sie einfach in einen grünen Briefkasten der Krankenkasse einwerfen oder mit der Post an uns schicken.
Wenn einer der beiden Partner nicht selbst versichert ist, sondern als Mitversicherter einer anderen Person geführt wird, sollten Sie persönlich in einer Geschäftsstelle vorsprechen, um die Versicherungslage zu klären.
Sie oder Ihr Partner sind bei der Christlichen Krankenkasse versichert
Wenn Sie möchten, können natürlich beide Partner bei uns versichert werden. Zu diesem Zweck brauchen Sie nur eine Beitrittserklärung auszufüllen. Melden Sie sich am besten in einer unserer Geschäftsstellen und bringen Sie den Vertrag über die Lebensgemeinschaft sowie die SIS-Karten beider Partner mit.
Keiner von Ihnen ist bei der Christlichen Krankenkasse vesichert
Selbstverständlich können Sie Mitglied der Christlichen Krankenkasse werden. Zu diesem Zweck ist eine Beitrittserklärung auszufüllen. Melden Sie sich am besten in einer unserer Geschäftsstellen und bringen Sie den Vertrag über die Lebensgemeinschaft sowie die SIS-Karten beider Partner mit.