Das Pflegegeld für Senioren ist eine Einkommensergänzung für Menschen, die das Pensionsalter erreicht haben und aufgrund ihres Autonomieverlustes zusätzliche Ausgaben bestreiten müssen.
Diese Ausgaben können beispielsweise mit Schwierigkeiten bei der Verrichtung der alltäglicher Aktivitäten wie Kochen, Essen, Körperpflege, Hausarbeit oder auch bei der Teilnahme an sozialen Aktivitäten, verbunden sein.
Um Anspruch auf diese Unterstützung zu haben, müssen Sie unter anderem
Das Pflegegeld für Senioren (bzw. „Beihilfe zur Unterstützung für Betagte“ (BUB); in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt) ist eine gliedstaatliche Zuständigkeit, daher gelten in den unterschiedlichen föderierten Einheiten unterschiedliche Regelungen. Im deutschen Sprachgebiet wird die Beihilfe vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwaltet
Der Antrag auf das Pflegegeld für Senioren muss bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde eingereicht werden:
Wenden Sie sich bezüglich Antragstellung bzw. Akteneinsicht daher an den für Ihren Wohnort zuständigen Dienst, wenn Sie in einer der neun Gemeinden der DG leben also an das Ministerium der DG. . Der Antrag kann von Ihnen selbst oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Wenn Sie in der wallonischen Region und Brüssel den Antrag selbst online stellen, müssen Sie Ihren Personalausweis, Ihre PIN-Nummer und den Namen des Arztes bereithalten, der den medizinischen Teil Ihrer Akte ausfüllen wird.
Sie können sich auch vom Sozialdienst Ihrer Krankenkasse, dem Rentendienst Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem ÖSHZ Ihrer Gemeinde helfen lassen.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft beurteilt die „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben“ (DSL) Ihren Unterstützungsbedarf mithilfe des Evaluationsinstruments BelRAI-Screener. Wenn Ihr Unterstützungsbedarf bereits in den letzten sechs Monaten ermittelt wurde, ist keine neue Einschätzung erforderlich.
In der Wallonischen Region wird die medizinische Beurteilung vom Vertrauensarzt der Krankenkasse durchgeführt.
In der Region Brüssel und Flandern wird sie von einem beurteilenden Arzt der Generaldirektion Personen mit Behinderung („Direction générale Personnes handicapées (DGPH)“) durchgeführt.
Die Gesundheitsfachkraft untersucht die Auswirkungen der Autonomieeinschränkung auf die Aktivitäten des täglichen Lebens. Sie beurteilt unter anderem die Schwierigkeiten bei :
Auf der Grundlage der ärztlichen Entscheidung und des Haushaltseinkommens (letzteres gilt nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, da das Einkommen hier keine Rolle spielt) trifft die zuständige Behörde eine Entscheidung über den Anspruch auf das Pflegegeld für Senioren.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft hängt der Betrag ausschließlich vom Grad des Autonomieverlusts ab. Bei Genehmigung erhält der Antragsteller ein Basispflegegeld, dessen Höhe von der Pflegegeld-Kategorie abhängig ist, welcher der Antragsteller zugewiesen wird. Hat die Person Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE), kann sie zusätzlich einen Sozialtarif beantragen.
In der wallonischen Region und Brüssel hängt der Betrag sowohl vom Grad des Autonomieverlusts als auch von der Familiensituation und dem Einkommen ab (einschließlich des Einkommens des Partners - Renten, Einkünfte aus beweglichen und unbeweglichen Gütern, Schenkungen usw. gehören zu den berücksichtigten Einkünften).